AGB Hunde-Sprache

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

Anbieter-Informationen

Steffen Taubitz, Ibererstraße 20/1, 8051 Graz, Österreich

Telefon: +43 676 4636824

E-Mail: kontakt@hunde-sprache.com

Web: hunde-sprache.com

GISA-Zahl: 35972273

Gewerbewortlaut: Ausbildung, Betreuung, Pflege, Abwiegen, Messung und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren, mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten

Aufsichtsbehörde: Magistrat der Stadt Graz

Wirtschaftskammerzugehörigkeit: Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark

Berufshaftpflichtversicherung: bestehend, Deckungssumme 1.000.000 €

Umsatzsteuer: Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise ohne Umsatzsteuer.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Steffen Taubitz (nachfolgend „Anbieter“) und Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (nachfolgend „Kunde“) über folgende Leistungen:

  • Soforthilfe als verpflichtender Einstieg in die Arbeit mit dem Anbieter (Details siehe Anhang A)
  • weitere Leistungen nach gesonderter Vereinbarung, insbesondere Folgeprogramme, einzelne Trainingseinheiten, Online-Inhalte und digitale Lerninhalte (z.B. Videobibliothek), Workshops, Seminare und sonstige Einzelleistungen
  • Halterberatung und Trainingsbegleitung im Rahmen des freien Gewerbes
  • Online-Leistungen (Videoanalyse, Videocall, Online-Beratung)

1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.

1.3 Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und der ausdrücklichen Bestätigung durch den Anbieter.

1.4 Die AGB werden dem Kunden vor Vertragsabschluss in Textform zur Verfügung gestellt und mit Vertragsabschluss Bestandteil des Vertrags.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsabgrenzung

2.1 Vertragsgegenstand sind die im jeweiligen Angebot, in der Buchungsbestätigung oder im jeweiligen Anhang dieser AGB konkret beschriebenen Leistungen.

2.2 Der Anbieter erbringt Trainingsbegleitung im Rahmen des Gewerbewortlauts. Dies umfasst insbesondere:

  • die Beobachtung und fachliche Einordnung von Verhalten im Rahmen der Trainingsplanung
  • die Ableitung von Trainingsschritten
  • die Erstellung individueller Trainingspläne
  • die praktische Anleitung des Kunden im Umgang mit seinem Hund
  • die Vermittlung von Wissen über Lerntheorie, Körpersprache, Stress- und Erregungsregulation, Halterverhalten

2.3 Ausdrückliche Leistungsabgrenzung, keine tierärztliche Tätigkeit: Der Anbieter ist gewerblicher Tiertrainer gemäß WKO-Berufsbild „Gewerblicher Tiertrainer“. Er ist weder Tierarzt noch Fachtierarzt für Verhaltensmedizin und führt keine veterinärmedizinischen Tätigkeiten aus. Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich im Rahmen des freien Gewerbes „Ausbildung, Betreuung, Pflege ... von Tieren“, mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen Tätigkeiten.

Konkret nicht Vertragsgegenstand sind:

  • medizinische, veterinärmedizinische oder diagnostische Leistungen jeder Art
  • die Behandlung von Verhaltensstörungen mit Krankheitswert
  • die Verordnung, Empfehlung oder Anwendung von Medikamenten oder therapeutischen Maßnahmen
  • die Ersetzung tierärztlicher Untersuchungen oder Behandlungen

Besteht der Verdacht, dass gesundheitliche Ursachen für das Verhalten des Hundes eine Rolle spielen könnten, hat der Kunde diese tierärztlich abklären zu lassen. Der Anbieter behält sich vor, die Aufnahme oder Fortführung des Trainings von einer tierärztlichen Abklärung abhängig zu machen.

Medizinische Vorabklärung im Rahmen der Soforthilfe und bei reaktiven Hunden: Aufgrund der häufigen medizinischen Mitursachen für Verhaltensprobleme (Schmerzen, Schilddrüsenerkrankungen, neurologische Themen u.a.) prüft der Anbieter den Online-Analysebogen sowie die Beobachtung im Rahmen des Remote-Termins der Soforthilfe auf medizinische Auffälligkeiten. Bei deutlichen Hinweisen auf gesundheitliche Mitursachen kann der Anbieter den Start einer gesondert vereinbarten Folgeleistung bis zur Vorlage einer tierärztlichen Einschätzung verschieben. Bereits geleistete Zahlungen für die Soforthilfe bleiben in diesem Fall bestehen; der Start der Folgeleistung erfolgt nach Vorlage der tierärztlichen Einschätzung im gegenseitigen Einvernehmen.

2.4 Kein Erfolgsschuldverhältnis (Verweis auf § 11): Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten Trainingserfolg. Verhaltensentwicklung beim Hund hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.

2.5 Der konkrete Leistungsumfang, die Terminanzahl, die Termindauer und die jeweiligen Inhalte ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Termin, Programm oder Paket gemäß den Anhängen dieser AGB oder der individuellen Vereinbarung.

2.6 Gesondert vereinbarte Folgeleistungen und digitale Inhalte: Für gesondert vereinbarte Folgeleistungen, insbesondere digitale Inhalte (z.B. Videobibliothek) und laufende oder wiederkehrende Leistungen, gelten gesonderte Bedingungen, die dem Kunden vor dem jeweiligen Vertragsabschluss in Textform bereitgestellt werden. Diese gesonderten Bedingungen regeln insbesondere Umfang, Preis, Laufzeit, Kündigung und die für digitale Inhalte geltenden Bestimmungen des FAGG. Diese AGB gelten für solche Leistungen nur ergänzend, soweit die gesonderten Bedingungen nichts Abweichendes regeln.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.2 Soforthilfe als verpflichtender Einstieg: Der Abschluss eines Vertrags über eine gesondert vereinbarte Folgeleistung setzt voraus, dass der Kunde zuvor die Soforthilfe (siehe Anhang A) in Anspruch genommen hat. Die Soforthilfe dient der individuellen Analyse des Falls und der Sicherstellung, dass die anschließend gewählte Leistung fachlich geeignet ist.

3.3 Ausnahme für Bestandskunden: Bestandskunden im Sinne dieser AGB sind Halter, die innerhalb der letzten 12 Monate vor der erneuten Buchung sowohl eine Soforthilfe als auch eine weiterführende Trainingsleistung beim Anbieter in Anspruch genommen haben. Halter, die vor Einführung der Soforthilfe-Pflicht eine Trainingsleistung beim Anbieter in Anspruch genommen haben, gelten ebenfalls als Bestandskunden im Sinne dieser Klausel. Bestandskunden sind von der Soforthilfe-Pflicht ausgenommen, sofern sich das Verhaltensbild des Hundes nicht wesentlich verändert hat. Bei wesentlicher Veränderung des Verhaltensbilds ist die Soforthilfe erneut erforderlich. Die Einschätzung trifft der Anbieter im Einzelfall.

3.4 Gültigkeit der Soforthilfe: Die im Rahmen der Soforthilfe erfolgte Analyse ist für eine Folgeleistung bis zu 12 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist oder bei deutlich verändertem Verhaltensbild des Hundes ist eine neue Soforthilfe erforderlich.

3.5 Der Vertragsschluss über die Soforthilfe erfolgt im Self-Service über die Buchungsseite des Anbieters:

  • Der Kunde wählt auf der Buchungsseite einen Termin für die Soforthilfe und gibt seine Daten ein.
  • Vor Abschluss der Buchung bestätigt der Kunde diese AGB, die Datenschutzerklärung und nimmt die FAGG-Widerrufsbelehrung zur Kenntnis.
  • Der Kunde zahlt den Preis der Soforthilfe online über den Zahlungsdienstleister Stripe.
  • Mit erfolgreichem Zahlungseingang und der Buchungsbestätigung in Textform kommt der Vertrag zustande.

Der Vertragsschluss über gesondert vereinbarte Folgeleistungen erfolgt auf Basis eines individuellen Angebots in Textform, das der Kunde in Textform bestätigt; der Anbieter bestätigt die Buchung ebenfalls in Textform.

3.6 Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Anbieters zustande.

3.7 Fernabsatz und FAGG: Bei Fernabsatzverträgen, also Verträgen, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, E-Mail, Videocall, Internet) geschlossen werden, gelten ergänzend die zwingenden Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG). Der Kunde erhält vor Vertragsabschluss in Textform: (a) die FAGG-konforme Widerrufsbelehrung, (b) das Muster-Widerrufsformular. Beide Dokumente sind als gesonderte Anlagen Bestandteil dieses Vertrags. Das gesetzliche Widerrufsrecht beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

3.8 Ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn: Der Kunde kann ausdrücklich verlangen, dass mit der Leistungserbringung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist begonnen wird. In diesem Fall behält der Kunde sein Widerrufsrecht, schuldet jedoch bei Widerruf einen anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen. Die Berechnung erfolgt nach Maßgabe der Wertaufschlüsselung im jeweiligen Anhang (für die Soforthilfe siehe Anhang A). Die ausdrückliche Zustimmung sowie die Kenntnisnahme, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung erlischt, werden im Buchungsvorgang in Textform dokumentiert.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Durchführung der Leistung wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere:

  • bekannte Verhaltensauffälligkeiten und Reaktionsmuster des Hundes
  • frühere Beiß- oder Schnappvorfälle, einschließlich solcher gegen Menschen oder andere Hunde
  • bekannte Sicherheitsrisiken, insbesondere im Umgang mit Kindern, Besuchern oder anderen Tieren
  • laufende oder bevorstehende tierärztliche Abklärungen oder gesundheitliche Einschränkungen des Hundes, soweit sie für das Training relevant sind
  • Läufigkeit von Hündinnen
  • Medikamente oder therapeutische Maßnahmen, die der Hund erhält
  • sonstige Umstände, die für die sichere Durchführung der Leistung bedeutsam sind

Diese Mitteilungspflicht gilt durchgehend ab Vertragsabschluss bis zum Ende der Leistungserbringung. Wesentliche neue Vorfälle (z.B. Beißvorfälle, schwere Eskalationen, akute gesundheitliche Veränderungen des Hundes) sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

4.2 Werden wesentliche Informationen verschwiegen oder unrichtig angegeben, ist der Anbieter berechtigt, das Training nicht zu beginnen oder vorzeitig zu beenden. Bei vorzeitiger Beendigung aus diesem Grund gelten die finanziellen Folgen gemäß § 8.

4.3 Eigenverantwortung und Aufsichtspflicht: Der Kunde bleibt während der gesamten Leistungserbringung für seinen Hund eigenverantwortlich. Dies gilt insbesondere für:

  • das Führen, Sichern und Beaufsichtigen des Hundes
  • die Einhaltung gesetzlicher Pflichten (Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Hundeabgaben-Verpflichtungen, Hundeführerschein soweit erforderlich)
  • die Einhaltung der vermittelten Sicherheitsregeln (siehe § 5)
  • den Schutz Dritter und das Vermeiden von Gefährdungen

4.4 Der Kunde hat den fachlichen Anweisungen des Anbieters im Interesse von Sicherheit, Tierschutz und geordnetem Trainingsablauf Folge zu leisten.

4.5 Der Kunde bestätigt, dass für den teilnehmenden Hund eine aufrechte Hunde-Haftpflichtversicherung besteht. In der Steiermark ist diese gemäß Steiermärkischem Hundehaltegesetz für die meisten Hunde verpflichtend. Liegt keine Haftpflichtversicherung vor, kann der Anbieter den Beginn oder die Fortführung des Trainings bis zur Vorlage eines entsprechenden Versicherungsnachweises pausieren oder verweigern. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Versicherungspflicht selbst verantwortlich.

4.6 Der Kunde stellt sicher, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und keine Umstände vorliegen, die eine Teilnahme aus Sicherheits-, Gesundheits- oder Tierschutzgründen unzumutbar machen.

4.7 Pflicht zur Mitarbeit: Trainingsergebnisse hängen wesentlich von der Umsetzung durch den Kunden im Alltag ab. Der Kunde verpflichtet sich, die im Training vermittelten Inhalte, Übungen und Sicherheitsregeln zwischen den Terminen umzusetzen. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass ohne diese Mitarbeit kein nennenswerter Trainingserfolg erwartet werden kann.

4.8 Pflicht zur Stress-Kalender-Führung: Der Kunde verpflichtet sich, den vom Anbieter zur Verfügung gestellten Stress-Kalender ab Buchung der Soforthilfe durchgängig täglich zu führen. Der Stress-Kalender dient der Dokumentation des Trainings-Verlaufs und der laufenden Sicherheits-Bewertung durch den Anbieter. Bei deutlicher Nicht-Führung oder bei Hinweisen auf unzureichende Reizreduktion kann der Anbieter sicherheitsrelevante Empfehlungen aussprechen, Trainings-Anpassungen vornehmen oder die Fortführung des Trainings von der ordnungsgemäßen Führung abhängig machen.

4.9 Sicherheits-Bestätigung: Vor der Soforthilfe bestätigt der Kunde im Rahmen des Online-Analysebogens, den er vor dem Remote-Termin der Soforthilfe ausfüllt, die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben zu Beißhistorie, Verhaltensauffälligkeiten und Sicherheitsrisiken. Zusätzlich bestätigt der Kunde, die ihm übermittelten allgemeinen Sicherheitsregeln (Anhang B) gelesen und verstanden zu haben und diese einzuhalten.

Vor dem ersten Live-Termin einer gesondert vereinbarten Folgeleistung mit Live-Anteil erhält der Kunde eine vom Anbieter zur Verfügung gestellte Sicherheits-Bestätigung. In dieser dokumentiert der Kunde den aktuellen Sicherheits-Status seines Hundes, etwaige Beißhistorie und die Maulkorb-Vereinbarung. Die Sicherheits-Bestätigung ist vor dem ersten Live-Termin in Textform an den Anbieter zurückzusenden. Ohne vorliegende Sicherheits-Bestätigung kann der erste Live-Termin nicht stattfinden.

§ 5 Sicherheitsregeln und Sicherheitsstandard

5.1 Der Anbieter vermittelt einen Sicherheitsstandard auf zwei Ebenen: allgemeine Regeln ab Vertragsabschluss (Anhang B der AGB) und einen individuellen Sicherheitsstandard ab der Soforthilfe, der im schriftlichen Output-Handout festgehalten wird. Beide Ebenen umfassen Vorgaben zu Distanzen, Leinenführung, Maulkorb-Verwendung, Vermeidung bestimmter Situationen und sonstige fallspezifische Sicherheitsmaßnahmen.

5.2 Es gibt zwei Ebenen von Sicherheitsregeln:

Allgemeine Sicherheitsregeln (Anhang B der AGB) gelten ab Vertragsabschluss für alle Kunden. Sie werden mit der Buchungsbestätigung übermittelt und vom Kunden im Rahmen des Online-Analysebogens der Soforthilfe bestätigt (siehe § 4.9).

Individueller Sicherheitsstandard wird im Rahmen der Soforthilfe auf Basis der konkreten Fallanalyse erstellt und im schriftlichen Output-Handout festgehalten. Er gilt ab Übermittlung dieses Handouts zusätzlich zu den allgemeinen Regeln und bleibt während aller gebuchten Folgeleistungen gültig.

Die individuellen Regeln können die allgemeinen Regeln verschärfen oder präzisieren. Bei Widersprüchen gelten die individuellen Regeln.

5.3 Der Kunde verpflichtet sich, die vermittelten Sicherheitsregeln vollständig einzuhalten, insbesondere zwischen den Terminen, im Alltag und in Begegnungssituationen. Eine Missachtung der Sicherheitsregeln durch den Kunden kann zur vorzeitigen Beendigung des Trainings durch den Anbieter führen (§ 8).

5.4 Haftung bei Missachtung der Sicherheitsregeln: Für Vorfälle, die auf einer Missachtung der vermittelten Sicherheitsregeln durch den Kunden beruhen, haftet der Kunde. Eine Haftung des Anbieters ist in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit den Anbieter kein eigenes rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten trifft.

5.5 Maulkorb-Empfehlung: Der Anbieter behält sich vor, in fachlich begründeten Fällen die Verwendung eines Maulkorbs während der Trainingseinheiten und im Alltag zu empfehlen. Bei begründeter Sicherheitslage kann die Maulkorb-Verwendung Voraussetzung für die Fortführung des Trainings sein.

§ 6 Termine und Durchführung

6.1 Vereinbarte Termine sind beidseitig verbindlich.

6.2 Ort der Leistungserbringung:

Online-Termine (Remote-Termin der Soforthilfe, Remote-Termine im Rahmen gesondert vereinbarter Folgeleistungen und sonstige Online-Beratungen) finden über Videocall (meetergo connect) statt. Der Anbieter zeichnet diese Termine nicht auf.

Live-Termine im Rahmen gesondert vereinbarter Folgeleistungen finden grundsätzlich im Großraum Graz, im Umkreis von bis zu 15 km, statt, beim Kunden zuhause, auf öffentlichen Spazierwegen, in Parks oder an anderen geeigneten Alltagsorten.

Termine außerhalb des Standard-Einzugsgebiets können nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Anfahrtszuschlag stattfinden.

6.3 Der Anbieter ist berechtigt, Ort, Ablauf oder Inhalt einer Termineinheit anzupassen, wenn dies aus fachlichen, sicherheitsrelevanten, organisatorischen, witterungsbedingten oder tierschutzbezogenen Gründen erforderlich ist.

6.4 Abbruch durch den Anbieter: Der Anbieter ist berechtigt, eine Einheit abzubrechen oder nicht zu beginnen, wenn:

  • eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen besteht
  • erforderliche Angaben vom Kunden nicht oder nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden
  • der Hund erkennbar krank, überfordert oder nicht trainingsfähig ist
  • der Kunde den fachlichen Anweisungen des Anbieters trotz Aufforderung nicht nachkommt
  • gesetzlich verbotene oder tierschutzwidrige Hilfsmittel eingesetzt werden
  • die Wetterbedingungen eine sichere Durchführung nicht erlauben (insbesondere bei Live-Terminen)

6.5 Wird eine Einheit aus Gründen gemäß § 6.4 nach Beginn abgebrochen und liegt die Ursache in der Sphäre des Kunden, gilt die Einheit als erbracht.

6.6 Witterungsbedingte Verschiebung: Bei Live-Terminen, die wegen extremer Wetterbedingungen (Gewitter, Sturm, Hitze über 25 °C, Glatteis) nicht sicher durchführbar sind, wird der Termin innerhalb von 14 Tagen kostenfrei nachgeholt.

§ 7 Absage und Verschiebung von Terminen

7.1 Terminverschiebungen oder Absagen durch den Kunden bedürfen der Textform (E-Mail, Nachricht) und werden mit Zugang beim Anbieter wirksam. Diese Regelung gilt für Termine im Rahmen aller Leistungen (Soforthilfe und gesondert vereinbarte Folgeleistungen).

7.2 Absage durch den Kunden:

  • Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfreie Verschiebung möglich.
  • Innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: Termin verfällt; eine Verschiebung gegen einen Aufpreis ist möglich, sofern Kapazität vorhanden ist. Die konkrete Höhe des Aufpreises bei kurzfristiger Absage ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung bzw. dem individuellen Angebot.
  • Bei Krankheit (Hund oder Halter): kostenfreie Verschiebung; der neue Termin findet innerhalb von 7 Tagen nach dem ursprünglichen Termin statt. Bei wiederholten krankheitsbedingten Verschiebungen kann der Anbieter einen ärztlichen oder tierärztlichen Nachweis verlangen.
  • Bei wiederholten Absagen ohne Nachweis (mehr als zweimal): die jeweilige Leistung gilt als unvollständig durchgeführt; eine Rückerstattung für ausgefallene Termine erfolgt nicht.

Wenn die Soforthilfe aufgrund wiederholter Absagen oder Nichterscheinens des Kunden nicht durchgeführt werden kann, gilt sie als nicht abgeschlossen. Da die Soforthilfe Voraussetzung für die Buchung von Folgeleistungen ist (§ 3.2), kann der Kunde in diesem Fall die Folgeleistungen nicht in Anspruch nehmen, bis die Soforthilfe ordnungsgemäß durchgeführt oder neu gebucht wurde.

7.3 Absage durch den Anbieter:

  • Standard: kostenfreie Verschiebung; der neue Termin findet innerhalb von 7 Tagen nach dem ursprünglichen Termin statt.
  • Bei längerer Erkrankung des Anbieters: Verschiebung innerhalb von 14 Tagen; bei laufenden Folgeleistungen verlängert sich der vereinbarte Leistungszeitraum entsprechend, ausgefallene Termine werden so bald wie möglich nachgeholt.

7.4 Workshops und Seminare: Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Stornobedingungen:

  • bis 14 Tage vor Beginn: kostenfreie Stornierung
  • 13 bis 7 Tage vor Beginn: 50 % des Entgelts
  • ab 6 Tagen vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Entgelts, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden konnte; ersparte Aufwendungen werden angerechnet

7.5 Gesetzliche Rücktrittsrechte nach dem FAGG bleiben von diesen Stornoregeln unberührt.

§ 8 Vorzeitige Beendigung und Trainingsabbruch

8.1 Vorzeitige Beendigung durch den Anbieter: Der Anbieter ist berechtigt, das Training vorzeitig zu beenden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • wiederholter Verstoß gegen die vermittelten Sicherheitsregeln (§ 5)
  • eigenständige Reizexperimente trotz expliziter Regel
  • chronische Unvorbereitetheit zu Terminen
  • Kommunikationsabbruch durch den Kunden
  • Ignorieren fachlich begründeter Empfehlungen (z.B. Maulkorb-Empfehlung) bei begründeter Sicherheitslage
  • wesentliche Falschangaben bei Vertragsabschluss (§ 4.2) oder Verletzung der durchgehenden Mitteilungspflicht (§ 4.1)

8.2 Verfahren bei vorzeitiger Beendigung durch den Anbieter:

  • Der Anbieter spricht beim ersten klaren Verstoß eine schriftliche Verwarnung mit konkreter Begründung aus.
  • Bei Wiederholung erfolgt die Beendigung in Textform mit konkreter Begründung.
  • Der Kunde hat das Recht, zu einer Verwarnung Stellung zu nehmen.
  • Bei besonders schweren Verstößen gemäß Anhang B.10 kann ohne vorherige Verwarnung beendet werden.

8.3 Finanzielle Folgen bei vorzeitiger Beendigung durch den Anbieter:

  • Bereits durchgeführte Leistungen werden anhand der anteiligen Wertaufschlüsselung verrechnet (für die Soforthilfe siehe Anhang A, für gesondert vereinbarte Folgeleistungen gemäß der jeweiligen Vereinbarung).
  • Noch nicht durchgeführte, aber bereits bezahlte Leistungen werden anteilig zurückerstattet.
  • Noch nicht fällige Raten werden nicht mehr eingezogen.

8.4 Vorzeitige Beendigung durch den Kunden

8.4.1 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vorzeitig beenden. Die Beendigung bedarf der Textform.

8.4.2 Beendigung aus wichtigem Grund: Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

  • Tod oder schwere Erkrankung des Kunden oder eines nahen Familienmitglieds
  • Tod oder schwere Erkrankung des Hundes, die eine Fortführung des Trainings unmöglich macht
  • Wesentliche Veränderung der Lebensumstände, die eine Fortführung objektiv unzumutbar macht
  • Vertragsverletzung durch den Anbieter

Bei Beendigung aus wichtigem Grund werden bereits durchgeführte Leistungen anhand der anteiligen Wertaufschlüsselung (für die Soforthilfe siehe Anhang A, für gesondert vereinbarte Folgeleistungen gemäß der jeweiligen Vereinbarung) verrechnet. Noch nicht durchgeführte, aber bereits bezahlte Leistungen werden vollständig zurückerstattet.

8.4.3 Beendigung ohne wichtigen Grund bei der Soforthilfe: Bei Beendigung ohne wichtigen Grund werden bereits durchgeführte Teile anhand der Wertaufschlüsselung gemäß Anhang A verrechnet. Noch nicht durchgeführte, aber bereits bezahlte Teile werden vollständig zurückerstattet. Ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand wird bei der Soforthilfe nicht erhoben.

8.4.4 Beendigung ohne wichtigen Grund bei gesondert vereinbarten Folgeleistungen: Bei Beendigung ohne wichtigen Grund richten sich die finanziellen Folgen nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Diese kann insbesondere die Verrechnung bereits durchgeführter Termine sowie einen angemessenen Bearbeitungsaufwand für noch nicht erbrachte, aber bereits bezahlte Leistungen vorsehen.

8.4.5 Definition „wichtiger Grund“: Allgemeine Lebensveränderungen, fehlende Motivation, Wunsch nach Trainer-Wechsel oder Unzufriedenheit ohne objektiv nachweisbaren Grund gelten nicht als wichtiger Grund im Sinne von 8.4.2.

8.4.6 Mitwirkungspflicht-Anerkenntnis: Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er die Mitwirkungspflicht gemäß § 4 als zentrale Vertragsbedingung verstanden hat. Eine vorzeitige Beendigung mit der Begründung, das Training sei zu aufwendig, fordernd oder zeitintensiv, gilt nicht als wichtiger Grund.

8.4.7 Bei Ratenzahlung werden noch nicht fällige Raten nicht mehr eingezogen, soweit die bereits erbrachten Leistungen und ein etwaiger Bearbeitungsaufwand abgedeckt sind.

8.5 Widerrufsrecht (FAGG) bleibt unberührt: Die Regelungen dieses Paragraphen schließen das gesetzliche Widerrufsrecht des Kunden gemäß FAGG nicht aus.

§ 9 Preise und Zahlung

9.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten bzw. auf der Buchungsseite angezeigten Preise.

9.2 Alle Preise verstehen sich als Endpreise ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG).

9.3 Zahlungsmittel: Die Soforthilfe wird im Zuge der Online-Buchung über den Zahlungsdienstleister Stripe bezahlt. Für gesondert vereinbarte Folgeleistungen erfolgt die Zahlung per Banküberweisung auf das im Angebot bzw. in der Rechnung angegebene Konto oder, soweit angeboten, per Kartenzahlung über SumUp gemäß der jeweiligen Vereinbarung.

9.4 Zahlungsmodalitäten:

  • Soforthilfe: Der Gesamtbetrag ist im Zuge der Online-Buchung vollständig über Stripe zu entrichten. Erst nach erfolgreichem Zahlungseingang gilt der Termin als gebucht.
  • Gesondert vereinbarte Folgeleistungen: Die Zahlungsmodalitäten (Gesamtzahlung, Raten, Zahlungsziel) ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

Bei verspäteter Ratenzahlung im Rahmen einer Folgeleistung wird die Leistung bis zum Eingang der ausstehenden Rate pausiert. Eine Verlängerung des vereinbarten Leistungszeitraums erfolgt nicht automatisch.

9.5 Fahrt- und Anfahrtskosten: Innerhalb des Standard-Einzugsgebiets (Großraum Graz, im Umkreis von bis zu 15 km) sind keine Anfahrtskosten enthalten und werden nicht zusätzlich verrechnet. Anfahrtszuschläge für Termine außerhalb des Standard-Einzugsgebiets werden gesondert vereinbart.

9.6 Zahlungsverzug: Im Fall des Zahlungsverzugs gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung notwendiger und angemessener Mahn- und Betreibungskosten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleibt vorbehalten.

9.7 Keine nachträgliche Preisanpassung: Für bereits verbindlich gebuchte Leistungen gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Eine einseitige nachträgliche Preisanpassung erfolgt nicht.

§ 10 Pakete, Programme und Gültigkeit

10.1 Sofern Programme oder Pakete vereinbart werden, gelten Umfang, Preis und Gültigkeitsdauer gemäß dem jeweils vereinbarten Angebot bzw. der jeweiligen Vereinbarung.

10.2 Programme und Pakete sind personenbezogen und auf das jeweils vereinbarte Mensch-Hund-Team bezogen. Eine Übertragung auf Dritte ist nicht zulässig.

10.3 Nicht konsumierte Einheiten aus Paketen werden nur erstattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Anspruch besteht.

10.4 Gültigkeitsdauer:

  • Die Soforthilfe-Analyse ist nach Durchführung bis zu 12 Monate gültig (siehe § 3.4).
  • Für gesondert vereinbarte Folgeleistungen gelten Umfang und Gültigkeit gemäß der jeweiligen Vereinbarung.
  • Die Buchung einer Folgeleistung setzt eine innerhalb der letzten 12 Monate durchgeführte Soforthilfe voraus (siehe § 3.2 bis § 3.4). Bei abgelaufener Gültigkeit ist eine neue Soforthilfe erforderlich.

§ 11 Kein Erfolgsschuldverhältnis

11.1 Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Leistung nach dem aktuellen Stand der Trainingsmethoden, jedoch keinen bestimmten Trainingserfolg.

11.2 Trainingsergebnisse hängen von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere:

  • der Ausgangslage und individuellen Veranlagung des Hundes
  • dem Gesundheitszustand des Hundes
  • dem Verhalten und der Mitarbeit des Kunden
  • der Umsetzung im Alltag durch den Kunden
  • dem sozialen und örtlichen Umfeld
  • der Einhaltung der vermittelten Sicherheitsregeln
  • weiteren Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters

11.3 Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass im Hundetraining keine seriöse Erfolgsgarantie auf bestimmtes Verhalten gegeben werden kann. Aussagen, die einen bestimmten Trainingserfolg suggerieren, sind ausdrücklich nicht Vertragsinhalt.

§ 12 Haftung

12.1 Haftung des Anbieters:

  • Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Beschränkung.
  • Für sonstige Schäden haftet der Anbieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist auf den Ersatz des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf das vereinbarte Vertragsentgelt begrenzt.
  • Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12.2 Haftung des Kunden: Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder sein Hund verursachen, einschließlich Schäden gegenüber dem Anbieter, dessen Hilfspersonen oder Dritten.

12.3 Haftungsausschluss bei Mitwirkungspflichtverletzung: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde:

  • wesentliche Informationen verschwiegen hat (§ 4.1)
  • unrichtige Angaben gemacht hat
  • fachliche Anweisungen des Anbieters nicht beachtet hat (§ 4.4)
  • die vermittelten Sicherheitsregeln missachtet hat (§ 5)

soweit den Anbieter daran kein eigenes rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten trifft.

12.4 Berufshaftpflichtversicherung: Der Anbieter verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.000.000 €.

§ 13 Trainingsunterlagen und Urheberrecht

13.1 Vom Anbieter bereitgestellte Trainingsunterlagen, Skripte, Pläne, Handouts (einschließlich des Soforthilfe-Output-Handouts), Videos, Audios, Grafiken oder sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

13.2 Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters weder vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben noch kommerziell genutzt werden.

13.3 Die Nutzung ist ausschließlich für den eigenen privaten Gebrauch des Kunden im Rahmen des gebuchten Vertragszwecks gestattet.

13.4 Die Weitergabe an andere Hundehalter, andere Trainer oder die Veröffentlichung in sozialen Medien ist ausdrücklich nicht gestattet.

§ 14 Datenschutz und Aufzeichnungen

14.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter www.hunde-sprache.com/datenschutz.

14.2 Trainings-Daten: Im Rahmen der Soforthilfe und der Trainingsbegleitung werden detaillierte Daten zum Kunden, seinem Hund und seiner Lebenssituation erhoben, insbesondere über den Online-Analysebogen der Soforthilfe und die laufende Trainings-Dokumentation. Diese werden ausschließlich für Trainingszwecke verwendet und gemäß DSGVO gespeichert. Details zur Speicherdauer, Verarbeitung und Rechten des Kunden finden sich in der Datenschutzerklärung.

14.3 Online-Termine: Online-Termine werden vom Anbieter nicht aufgezeichnet. Eine Aufzeichnung durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

14.4 Foto- und Videomaterial: Die Nutzung von Foto- oder Videoaufnahmen des Kunden oder seines Hundes zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken erfolgt ausschließlich auf Basis einer gesonderten Einwilligung. Eine solche Einwilligung ist jederzeit widerruflich.

§ 15 Notfälle und akute Situationen

15.1 Bei akuten Notfällen, insbesondere Beißvorfällen mit Verletzungsfolge, schwerer Eskalation oder medizinischen Notfällen, wendet sich der Kunde immer zuerst an die zuständigen Stellen:

  • bei Personenschaden oder akuter Gefahr: Polizei (133)
  • bei medizinischer Versorgung des Hundes: Tierarzt oder Tiernotdienst

15.2 Der Anbieter ist keine Notfall- oder Kriseninterventionsstelle und steht nicht für akute Notfälle oder Krisenkommunikation zur Verfügung.

15.3 Anschließend kann der Kunde eine schriftliche Schilderung des Vorfalls per E-Mail an den Anbieter senden. Der Anbieter meldet sich zeitnah zurück, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

15.4 Zwischen den vereinbarten Terminen besteht kein laufender E-Mail-, Telefon- oder Chat-Support für Trainingsfragen. Solche Fragen werden im jeweils nächsten Termin behandelt. Eine Ausnahme bilden akute Sicherheitsvorfälle gemäß § 15.3.

§ 16 Online-Streitbeilegung

16.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgender Adresse erreichbar ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr

16.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand

17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen entgegenstehen.

17.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände gemäß Konsumentenschutzgesetz und Jurisdiktionsnorm.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

18.3 Die jeweils gültige Fassung dieser AGB ist auf der Website des Anbieters einsehbar und wird dem Kunden auf Wunsch in Textform übermittelt.


Anhang A: Soforthilfe

A.1 Leistungsumfang

Die Soforthilfe ist der verpflichtende Einstieg in die Arbeit mit dem Anbieter (siehe § 3.2). Sie dient der individuellen Analyse des Falls und der Sicherstellung, dass eine anschließend gewünschte Folgeleistung fachlich geeignet ist.

Die Soforthilfe umfasst:

1. Online-Analysebogen: Der Kunde füllt nach Buchung der Soforthilfe einen ausführlichen Online-Analysebogen aus, in dem er detaillierte Angaben zu Hund, Verhaltensbild, Sicherheitsrisiken und Lebenssituation macht. Im Rahmen des Analysebogens bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben sowie die Kenntnisnahme der allgemeinen Sicherheitsregeln (siehe § 4.9, Anhang B).

2. Remote-Termin: 90 bis 120 Minuten Termin via Videocall (meetergo connect). Inhalte: gemeinsame Auswertung des Online-Analysebogens, Einordnung der individuellen Stress-Muster des Hundes, Prüfung möglicher medizinischer Mitursachen, Festlegung der konkreten Trainings-Schwerpunkte und erste Sofortmaßnahmen für den Alltag.

3. Schriftliche Auswertung: Im Anschluss an den Remote-Termin erhält der Kunde ein schriftliches Output-Handout mit dem individuellen Sicherheitsstandard und konkreten Sofortmaßnahmen (siehe § 5.2).

Im Anschluss an die Soforthilfe kann gemeinsam mit dem Kunden besprochen werden, welche Folgeleistung fachlich geeignet ist. Die Soforthilfe findet vollständig remote statt; ein Vor-Ort-Termin ist nicht Bestandteil der Soforthilfe.

A.2 Ablauf und zeitliche Struktur

Der Online-Analysebogen wird vom Kunden asynchron ausgefüllt, möglichst spätestens 24 Stunden vor dem Remote-Termin, damit der Anbieter den Fall vorbereiten kann. Der Remote-Termin findet nach Eingang des ausgefüllten Bogens statt. Die Zahlung erfolgt im Zuge der Online-Buchung (siehe A.6).

A.3 Was die Soforthilfe nicht umfasst

Zur klaren Abgrenzung gegenüber gesondert vereinbarten Folgeleistungen und zur Wahrung berechtigter Erwartungen des Kunden umfasst die Soforthilfe nicht:

  • ein strukturiertes Trainingsprogramm
  • laufende Trainingsbegleitung über mehrere Wochen
  • systematische Auswertung des Stress-Kalenders über längere Zeit
  • Erfolgsversprechen (gemäß § 11 dieser AGB)

Die Soforthilfe ist eine Erstanalyse und Soforterleichterung, kein laufendes Training.

A.4 Preis

Der Preis der Soforthilfe wird vor Vertragsabschluss auf der Buchungsseite angezeigt. Es handelt sich um einen Endpreis ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG).

A.5 Anteilige Wertaufschlüsselung

Die folgende prozentuale Aufschlüsselung gilt für die Berechnung anteiliger Vergütung bzw. Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung gemäß § 8 der AGB sowie bei vorzeitigem Leistungsbeginn vor Ablauf der 14-tägigen FAGG-Widerrufsfrist gemäß § 3.8 der AGB. Die absoluten Beträge ergeben sich aus dem auf der Buchungsseite angezeigten Preis.

TeilAnteil am Gesamtwert
Vorbereitung und Auswertung des Online-Analysebogens30 %
Remote-Termin und schriftliche Auswertung70 %
Gesamt100 %

A.6 Zahlungsmodalitäten

Die Soforthilfe wird im Zuge der Online-Buchung vollständig über den Zahlungsdienstleister Stripe bezahlt. Der Termin gilt erst nach erfolgreichem Zahlungseingang als gebucht. Die Rechnung wird dem Kunden in Textform zur Verfügung gestellt.

A.7 Ort der Durchführung

  • Online-Analysebogen: asynchron, vom Kunden online ausgefüllt
  • Remote-Termin: Videocall via meetergo connect

Die Soforthilfe findet vollständig remote statt. Ein Vor-Ort-Termin ist nicht Bestandteil der Soforthilfe.

A.8 Absage und Verschiebung

Für den Remote-Termin der Soforthilfe gelten die Regelungen aus § 7 der AGB. Die konkrete Höhe des Aufpreises bei kurzfristiger Absage ergibt sich aus den auf der Buchungsseite bzw. im individuellen Angebot genannten Bedingungen. Wenn die Soforthilfe aufgrund wiederholter Absagen oder Nichterscheinens nicht durchgeführt werden kann, gilt sie als nicht abgeschlossen; in diesem Fall kann der Kunde Folgeleistungen erst in Anspruch nehmen, wenn die Soforthilfe ordnungsgemäß durchgeführt oder neu gebucht wurde (§ 7.2).

A.9 Gültigkeit

Die im Rahmen der Soforthilfe erfolgte Analyse ist für eine Folgeleistung bis zu 12 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist oder bei deutlich verändertem Verhaltensbild des Hundes ist eine neue Soforthilfe erforderlich (siehe § 3.4).

A.10 Übergang zur Folgeleistung

Nach Abschluss der Soforthilfe kann gemeinsam mit dem Kunden besprochen werden, welche Folgeleistung fachlich geeignet ist. Möglich sind insbesondere:

  • ein gesondert vereinbartes Folgeprogramm oder einzelne Trainingseinheiten
  • digitale Lerninhalte (z.B. Videobibliothek)
  • eine Empfehlung einer tierärztlichen Abklärung, wenn medizinische Mitursachen wahrscheinlich sind

Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, welche Folgeleistung er in Anspruch nehmen möchte. Eine Verpflichtung zur Buchung einer Folgeleistung besteht nicht. Eine Anrechnung des bereits gezahlten Soforthilfe-Betrags auf eine Folgeleistung erfolgt nicht; die Soforthilfe ist eine eigenständige Leistung mit eigenem Wert.

A.11 Weitere Bedingungen

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der AGB sinngemäß, insbesondere die Regelungen zu Mitwirkungspflichten (§ 4), Sicherheitsregeln (§ 5), Termin und Durchführung (§ 6), vorzeitiger Beendigung (§ 8), Preise und Zahlung (§ 9), kein Erfolgsschuldverhältnis (§ 11), Haftung (§ 12), Trainingsunterlagen und Urheberrecht (§ 13) sowie Datenschutz und Aufzeichnungen (§ 14).


Anhang B: Allgemeine Sicherheitsregeln

B.1 Funktion dieses Dokuments

Diese allgemeinen Sicherheitsregeln gelten ab dem Tag deines Vertragsabschlusses. Sie sind die Mindestanforderung an einen sicheren Umgang mit deinem Hund während aller gebuchten Trainingsleistungen.

Im Rahmen der Soforthilfe erstelle ich für deinen Hund einen individuellen Sicherheitsstandard, der diese allgemeinen Regeln präzisiert oder erweitert. Dieser individuelle Standard wird im schriftlichen Output-Handout festgehalten und gilt ab Übermittlung dieses Handouts zusätzlich verbindlich.

Wenn die individuellen Regeln strenger sind als die allgemeinen, gelten die strengeren Regeln. Wenn sie sich widersprechen, gelten die individuellen Regeln.

B.2 Leinenführung im Alltag

B.2.1 Standardregel. Der Hund wird ausschließlich an einer Leine von maximal 5 Metern Länge geführt. Flexileinen sind in jeder Form ausgeschlossen.

B.2.2 In Reizsituationen. Bei Begegnungen mit Reizen (fremde Hunde, fremde Menschen, Fahrräder, Reizsituationen) wird die Leinenlänge auf maximal 2 Meter verkürzt. Die Leine wird so geführt, dass der Hund zu jedem Zeitpunkt sicher kontrolliert werden kann.

B.2.3 Geschirr statt Halsband. Der Hund wird ausschließlich an einem geeigneten Sicherheitsgeschirr geführt. Halsbänder als alleiniger Anbindungspunkt sind nicht zulässig.

Anforderungen an das Sicherheitsgeschirr:

  • gepolstertes Brustgeschirr
  • mit zusätzlichem Gurt im Taillenbereich, der ein Ausbrechen verhindert
  • mindestens drei Verschlusspunkte (Hals, Brust, Taille)
  • individuell einstellbar in allen Bereichen
  • korrekt angepasst, gute Passform, kein Drücken, kein Rausziehen möglich
  • luftdurchlässig und ergonomisch geschnitten (Schonung von Achseln und Rücken)
  • ausreichend stabil für die Größe und Kraft des Hundes

Beispielmodell: Anubis Safety Fun (kein Pflichtmodell, aber erfüllt die Anforderungen). Andere Modelle mit gleichwertigen Eigenschaften sind zulässig.

B.2.4 Keine Doppelleinen-Sicherung als Standard. Eine Doppelleinen-Sicherung (zwei Leinen an unterschiedlichen Anbindungspunkten) wird nicht als Standard verlangt, weil sie das Gangbild des Hundes negativ beeinflussen kann. Bei Hunden mit Beißhistorie wird die zweite Sicherung über den Maulkorb gewährleistet (siehe B.3). In begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei ungünstigem Körperverhältnis zwischen Halter und Hund) kann eine Doppelleinen-Sicherung im individuellen Sicherheitsstandard angeordnet werden.

B.2.5 Zweite Leine als Pflicht-Sicherung. Bei allen Live-Terminen und im Alltag während der gebuchten Trainingsleistungen muss eine zweite Leine als Notfall-Sicherung mitgeführt werden. Diese muss schnell griffbereit sein.

B.3 Maulkorb

B.3.1 Pflicht zum Tragen. Bei jeglicher dokumentierter Beißhistorie, gegenüber Menschen oder anderen Hunden, mit oder ohne Verletzungsfolge, besteht die Pflicht, den Hund in der Öffentlichkeit ausschließlich mit korrekt angelegtem Maulkorb zu führen. Dies gilt ab Vertragsabschluss bis mindestens zum Ende der gebuchten Trainingsleistungen und ggf. darüber hinaus.

B.3.2 Anforderungen an den Maulkorb:

  • Beißfest: Der Maulkorb muss aus festem Material bestehen, das einem Beißversuch standhält. Stoffmaulkörbe sind ausgeschlossen.
  • Ausbruchsicher: Der Maulkorb darf vom Hund nicht selbständig abgestreift werden können.
  • Tierschutzkonform: Der Maulkorb muss korrekt passen, dem Hund ausreichend Raum zum Hecheln, Trinken und entspannten Atmen lassen, und darf keine Druckstellen verursachen.
  • Korrekt angelegt: Der Maulkorb muss bei jedem Tragen korrekt angepasst sein.

B.3.3 Eingewöhnung. Wenn dein Hund den Maulkorb noch nicht trägt, gehört der Maulkorb-Aufbau zu den ersten Trainingsschritten. Bis zum sicheren Tragen wird der Hund in Risikosituationen alternativ über erhöhten Sicherheitsabstand und Vermeidungsstrategien gesichert.

B.4 Begegnungsverhalten und Distanzen

B.4.1 Keine direkten Hundebegegnungen während der Trainingsleistungen. Während aller gebuchten Trainingsleistungen finden keine direkten Begegnungen mit fremden Hunden statt, soweit nicht der Anbieter im Einzelfall eine Freigabe erteilt. Das schließt insbesondere aus:

  • Schnüffelkontakt
  • Gemeinsame Spaziergänge mit fremden Hunden
  • Hundekontakte in Hundewiesen, Hundeauslaufzonen, Tierheim-Spaziergängen
  • Begrüßungssituationen „weil es vorher mal funktioniert hat“

B.4.2 Bei Beißhistorie gegen andere Hunde, strenger. Hat dein Hund nachweislich oder mutmaßlich andere Hunde gebissen, gilt zusätzlich: kein Kontakt zu anderen Hunden außerhalb des Haushalts während der gebuchten Trainingsleistungen. Hunde im eigenen Haushalt sind ausgenommen.

B.4.3 Distanz und Routenwahl. Frontale Begegnungen mit anderen Hunden werden vermieden, wo möglich, wird ein Bogen gelaufen oder die Seite gewechselt. Ausreichend Abstand wird gehalten, sodass der Hund unter seiner individuellen Reizschwelle bleibt. Was „ausreichend“ konkret bedeutet, wird im individuellen Sicherheitsstandard festgelegt. Es werden Orte und Zeiten gewählt, an denen Begegnungen gesteuert werden können. Schmale Gehwege ohne Ausweichmöglichkeit und stark frequentierte Bereiche werden vermieden.

B.5 Verbotene Methoden und Hilfsmittel

Während aller gebuchten Trainingsleistungen sind folgende Methoden und Hilfsmittel ausgeschlossen:

B.5.1 Verbotene Hilfsmittel:

  • Stachelhalsbänder
  • Würger und Würgehalsbänder ohne Stopp
  • E-Collars (elektrische Halsbänder, Teletakt-Geräte)
  • Sprühhalsbänder (mit Zitronella, Wasser oder anderen Substanzen)

B.5.2 Verbotene Methoden:

  • Aversive Trainingsmethoden jeder Art
  • Schreckmaßnahmen (Trainingsdosen, Wasserspritzer, lautes Anschreien zur Unterbrechung)
  • Konfrontationstraining in jeder Form (Provokation, bewusstes Aussetzen, „Übung macht den Meister“-Prinzip bei Reizen)
  • Bestrafung durch körperliche Einwirkung (Stupsen, Drücken, Hochziehen, Schütteln)

Diese Liste ist nicht abschließend. Im Zweifel gilt: gewaltfrei, ohne Druck, ohne Schreck. Wenn du dir unsicher bist, ob eine Methode zulässig ist, frag mich vor dem Einsatz.

B.6 Eigenständiges Reiztraining

B.6.1 Klare Regel. Während aller gebuchten Trainingsleistungen sind keine eigenständigen Reiztrainings, Begegnungstrainings oder Konfrontationsübungen ohne ausdrückliche Freigabe durch den Anbieter zulässig. Das gilt auch dann, wenn die Situation sich aus deiner Sicht „günstig“ oder „kontrollierbar“ anfühlt.

B.6.2 Was das konkret heißt:

  • Keine bewusste Annäherung an Trigger zum „Üben“
  • Keine eigenständigen Begegnungsversuche mit fremden Hunden
  • Keine Test-Situationen „ob es schon besser wird“
  • Keine Überraschungskonfrontationen

B.6.3 Begründung. Verhaltensentwicklung beim Hund ist sequenziell. Eigenmächtige Reizarbeit gefährdet den Aufbau im Training und führt häufig zu Rückschlägen. Strukturierte Reizarbeit ist Teil gesondert vereinbarter Folgeleistungen; eigenständige Übungen werden nur unter ausdrücklicher Anleitung des Anbieters freigegeben.

B.7 Umgang mit akuten Vorfällen

B.7.1 Erste Schritte bei einem Beißvorfall, einer schweren Eskalation oder einem akuten Sicherheitsvorfall:

  • Sofort sichern: Hund aus der Situation bringen, Distanz herstellen, Maulkorb sicherstellen.
  • Beteiligte versorgen: Bei Personenschaden Polizei (133) verständigen. Bei Verletzungen am Hund Tierarzt oder Tiernotdienst.
  • Situation dokumentieren: Was ist wann, wo, mit wem passiert? Notizen, ggf. Fotos.
  • Mich informieren: Schriftlich per E-Mail. Bitte nicht im akuten Stress per WhatsApp, die Situation muss dokumentiert sein.

B.7.2 Was nicht zu tun ist:

  • Keine eigenständige Korrektur in der akuten Eskalation. Die Situation wird beendet, nicht „ausgenutzt zum Training“.
  • Keine Selbstvorwürfe oder Selbstbestrafung des Hundes nach dem Vorfall. Das verschlimmert die Situation.
  • Keine Wiederholung der Auslöser-Situation in den folgenden Tagen, um zu sehen, „ob es nochmal passiert“.

B.8 Personen im Haushalt und Mit-Führende

B.8.1 Pflicht zur Weitergabe. Du bist verpflichtet, alle Personen, die regelmäßig mit dem Hund Gassi gehen oder ihn führen, über die Sicherheitsregeln zu informieren. Das gilt für Familienmitglieder, Mitbewohner, Hundesitter und gelegentliche Aufpasser.

B.8.2 Einheitliche Anwendung. Die Sicherheitsregeln gelten unabhängig davon, wer den Hund führt. Bei Wechsel der Führungsperson gelten dieselben Regeln. Wer die Regeln nicht kennt oder nicht einhalten kann, soll den Hund nicht führen.

B.8.3 Verantwortung. Die Einhaltung der Regeln durch Dritte fällt in deine Verantwortung als Halter. Verstöße durch Mit-Führende werden behandelt wie eigene Verstöße.

B.9 Spezifische Risikosituationen

Während aller gebuchten Trainingsleistungen sind folgende Situationen ausgeschlossen, soweit nicht der Anbieter im Einzelfall eine Freigabe erteilt:

  • Hundewiesen, Hundeauslaufzonen, Hundeparks, auch nicht „kurz“ oder „wenn niemand sonst da ist“
  • Tierheimbesuche und Tierheim-Spaziergänge mit dem eigenen Hund
  • Hundepensionen mit Gruppenhaltung, falls Pension nötig: nur Einzelhaltung
  • Belastungs-Tests, bewusste Konfrontation, „ob es schon besser wird“
  • Feste, Märkte, Veranstaltungen mit hoher Reizdichte, soweit sie für deinen Hund zu belastend sind. Was „zu belastend“ bedeutet, wird im individuellen Sicherheitsstandard festgelegt.

B.10 Konsequenzen bei Regelverstößen

Verstöße gegen diese Sicherheitsregeln werden gemäß § 8 der AGB behandelt. Es gibt drei Eskalationsstufen, je nach Schwere des Verstoßes.

B.10.1 Stufe 1, schriftliche Verwarnung. Bei einmaligen, weniger schwerwiegenden Verstößen erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit konkreter Begründung. Du hast die Möglichkeit zur Stellungnahme. Bei wiederholtem Verstoß folgt der Trainingsabbruch. Typische Beispiele: Leinenlänge nicht eingehalten, Geschirr-Vorgabe nicht eingehalten, Begegnungsdistanz unterschritten, Stress-Kalender wiederholt nicht geführt.

B.10.2 Stufe 2, sofortiger Trainingsabbruch ohne Verwarnung. Bei schweren Verstößen erfolgt der sofortige Trainingsabbruch ohne vorherige Verwarnung. Typische Beispiele: eigenständiges Konfrontations- oder Begegnungstraining trotz Verbot, Verwendung verbotener Methoden oder Hilfsmittel (siehe B.5), Maulkorb-Pflicht ignoriert bei dokumentierter Beißhistorie, wiederholtes Aufsuchen ausgeschlossener Risikosituationen, Nicht-Vorlage der Sicherheits-Bestätigung trotz Aufforderung.

B.10.3 Stufe 3, sofortiger Trainingsabbruch mit Anzeigebereitschaft. Bei besonders schweren Verstößen, die Dritte oder den Hund konkret gefährden, erfolgt der sofortige Trainingsabbruch, und ich behalte mir vor, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Typische Beispiele: bewusste Gefährdung Dritter (z.B. ungesicherter Hund mit Beißhistorie in Risikosituation), tierschutzwidriges Verhalten gegenüber dem eigenen Hund, Ignorieren akuter Sicherheitsanweisungen mit Schadensfolge.

B.10.4 Finanzielle Folgen. Die finanziellen Folgen bei Trainingsabbruch durch den Anbieter richten sich nach § 8.3 der AGB. Die Wertaufschlüsselung für die Soforthilfe ergibt sich aus Anhang A; die Wertaufschlüsselung für gesondert vereinbarte Folgeleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

B.11 Bestätigung und Geltung

Mit der Bestätigung des Vertragsabschlusses (siehe Buchungsbestätigung) bestätigst du:

  • diese Sicherheitsregeln gelesen und verstanden zu haben
  • diese Sicherheitsregeln einzuhalten
  • alle Personen im Haushalt, die den Hund führen, entsprechend zu informieren
  • bei Unklarheiten vor Verstoß rückzufragen

Geltungsdauer: Diese Regeln gelten ab Vertragsabschluss bis zum Ende aller gebuchten Trainingsleistungen. Sie können durch den individuellen Sicherheitsstandard, der im Rahmen der Soforthilfe erstellt wird, erweitert oder präzisiert werden.