Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 24. August 2026

Anbieter-Informationen

Steffen Taubitz, Ibererstraße 20/1, 8051 Graz, Österreich

Telefon: +43 676 4636824

E-Mail: kontakt@hunde-sprache.com

Web: hunde-sprache.com

GISA-Zahl: 35972273

Gewerbewortlaut: Ausbildung, Betreuung, Pflege, Abwiegen, Messung und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren, mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten

Aufsichtsbehörde: Magistrat der Stadt Graz

Wirtschaftskammerzugehörigkeit: Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark

Berufshaftpflichtversicherung: bestehend, Deckungssumme 1.000.000 €

Umsatzsteuer: Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise ohne Umsatzsteuer.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Steffen Taubitz (nachfolgend „Anbieter“) und Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (nachfolgend „Kunde“) über folgende Leistungen:

  • Starttermin als verpflichtender Einstieg in die Arbeit mit dem Anbieter (Details siehe Anhang A)
  • Trainingsblock als weiterführende Trainingsbegleitung in Form eines Kontingents an Trainingsstunden (Details siehe Anhang C)
  • weitere Leistungen nach gesonderter Vereinbarung, insbesondere einzelne Trainingseinheiten, Online-Inhalte und digitale Lerninhalte (z.B. Videobibliothek), Workshops, Seminare und sonstige Einzelleistungen
  • Halterberatung und Trainingsbegleitung im Rahmen des freien Gewerbes
  • Vor-Ort-Leistungen sowie Online-Leistungen (Videoanalyse, Videocall, Online-Beratung)

1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.

1.3 Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und der ausdrücklichen Bestätigung durch den Anbieter.

1.4 Die AGB werden dem Kunden vor Vertragsabschluss in Textform zur Verfügung gestellt und mit Vertragsabschluss Bestandteil des Vertrags.

1.5 Soweit in diesen AGB oder in früheren Unterlagen des Anbieters die Bezeichnung „Soforthilfe“ verwendet wurde, ist damit die nunmehr als „Starttermin“ bezeichnete Leistung gemäß Anhang A gemeint. Soweit in früheren Unterlagen die Bezeichnung „Trainingsphase“ verwendet wurde, ist damit die nunmehr als „Trainingsblock“ bezeichnete Leistung gemäß Anhang C gemeint.

1.6 Bestandsschutz für vor dem Umstellungszeitpunkt geschlossene Verträge: Für Verträge, die vor Inkrafttreten dieser Fassung geschlossen wurden, gilt der zum jeweiligen Vertragsabschluss vereinbarte Leistungsumfang unverändert weiter. Das betrifft insbesondere den schriftlichen Startplan und die schriftliche Auswertung des Stresstagebuchs nach sieben Tagen, soweit diese Leistungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart waren.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsabgrenzung

2.1 Vertragsgegenstand sind die im jeweiligen Angebot, in der Buchungsbestätigung oder im jeweiligen Anhang dieser AGB konkret beschriebenen Leistungen.

2.2 Der Anbieter erbringt Trainingsbegleitung im Rahmen des Gewerbewortlauts. Dies umfasst insbesondere:

  • die Beobachtung und fachliche Einordnung von Verhalten im Rahmen der Trainingsplanung
  • die Ableitung von Trainingsschritten
  • die Erstellung individueller Trainingsanweisungen
  • die praktische Anleitung des Kunden im Umgang mit seinem Hund
  • die Vermittlung von Wissen über Lerntheorie, Körpersprache, Stress- und Erregungsregulation, Halterverhalten

2.3 Ausdrückliche Leistungsabgrenzung, keine tierärztliche Tätigkeit: Der Anbieter ist gewerblicher Tiertrainer gemäß WKO-Berufsbild „Gewerblicher Tiertrainer“. Er ist weder Tierarzt noch Fachtierarzt für Verhaltensmedizin und führt keine veterinärmedizinischen Tätigkeiten aus. Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich im Rahmen des freien Gewerbes „Ausbildung, Betreuung, Pflege ... von Tieren“, mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen Tätigkeiten.

Konkret nicht Vertragsgegenstand sind:

  • medizinische, veterinärmedizinische oder diagnostische Leistungen jeder Art
  • die Behandlung von Verhaltensstörungen mit Krankheitswert
  • die Verordnung, Empfehlung oder Anwendung von Medikamenten oder therapeutischen Maßnahmen
  • die Ersetzung tierärztlicher Untersuchungen oder Behandlungen

Besteht der Verdacht, dass gesundheitliche Ursachen für das Verhalten des Hundes eine Rolle spielen könnten, hat der Kunde diese tierärztlich abklären zu lassen. Der Anbieter behält sich vor, die Aufnahme oder Fortführung des Trainings von einer tierärztlichen Abklärung abhängig zu machen.

Medizinische Vorabklärung im Rahmen des Starttermins und bei reaktiven Hunden: Aufgrund der häufigen medizinischen Mitursachen für Verhaltensprobleme (Schmerzen, Schilddrüsenerkrankungen, neurologische Themen u.a.) prüft der Anbieter den Online-Analysebogen sowie die Beobachtung im Rahmen des Starttermins auf medizinische Auffälligkeiten. Bei deutlichen Hinweisen auf gesundheitliche Mitursachen kann der Anbieter den Start einer Folgeleistung (insbesondere des Trainingsblocks) bis zur Vorlage einer tierärztlichen Einschätzung verschieben. Der Vergütungsanspruch für den bereits durchgeführten Starttermin bleibt in diesem Fall bestehen; der Start der Folgeleistung erfolgt nach Vorlage der tierärztlichen Einschätzung im gegenseitigen Einvernehmen.

2.4 Kein Erfolgsschuldverhältnis (Verweis auf § 11): Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten Trainingserfolg. Verhaltensentwicklung beim Hund hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.

2.5 Der konkrete Leistungsumfang, der Umfang der Trainingsstunden, die Termindauer und die jeweiligen Inhalte ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Termin, Programm oder Paket gemäß den Anhängen dieser AGB oder der individuellen Vereinbarung.

2.6 Digitale Inhalte und sonstige gesondert vereinbarte Leistungen: Der Trainingsblock ist in Anhang C dieser AGB geregelt. Handouts und Übungsvideos, die im Rahmen eines Trainingsblocks ausgegeben werden, sind unselbständige Nebenleistungen der Trainingsbegleitung und werden nicht gesondert bepreist (siehe Anhang C.1 Nr. 5). Für eigenständig buchbare digitale Inhalte (z.B. Videobibliothek) sowie für laufende oder wiederkehrende Leistungen gelten gesonderte Bedingungen, die dem Kunden vor dem jeweiligen Vertragsabschluss in Textform bereitgestellt werden. Diese gesonderten Bedingungen regeln insbesondere Umfang, Preis, Laufzeit, Kündigung und die für digitale Inhalte geltenden Bestimmungen des FAGG. Diese AGB gelten für solche Leistungen nur ergänzend, soweit die gesonderten Bedingungen nichts Abweichendes regeln.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.2 Starttermin als verpflichtender Einstieg: Der Abschluss eines Vertrags über eine Folgeleistung (insbesondere den Trainingsblock gemäß Anhang C) setzt voraus, dass der Kunde zuvor den Starttermin (siehe Anhang A) in Anspruch genommen hat. Der Starttermin dient der individuellen Analyse des Falls und der Sicherstellung, dass die anschließend gewählte Leistung fachlich geeignet ist.

3.3 Ausnahme für Bestandskunden: Bestandskunden im Sinne dieser AGB sind Halter, die innerhalb der letzten 12 Monate vor der erneuten Buchung sowohl einen Starttermin (bzw. eine Soforthilfe nach früherer Bezeichnung) als auch eine weiterführende Trainingsleistung beim Anbieter in Anspruch genommen haben. Halter, die vor Einführung der Starttermin-Pflicht eine Trainingsleistung beim Anbieter in Anspruch genommen haben, gelten ebenfalls als Bestandskunden im Sinne dieser Klausel. Bestandskunden sind von der Starttermin-Pflicht ausgenommen, sofern sich das Verhaltensbild des Hundes nicht wesentlich verändert hat. Bei wesentlicher Veränderung des Verhaltensbilds ist der Starttermin erneut erforderlich. Die Einschätzung trifft der Anbieter im Einzelfall.

3.4 Gültigkeit des Starttermins: Die im Rahmen des Starttermins erfolgte Analyse ist für eine Folgeleistung bis zu 12 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist oder bei deutlich verändertem Verhaltensbild des Hundes ist ein neuer Starttermin erforderlich.

3.5 Vertragsschluss über den Starttermin: Der Vertragsschluss erfolgt im Self-Service über die Buchungsseite des Anbieters (Buchungssystem meetergo):

  • Der Kunde wählt auf der Buchungsseite einen Termin für den Starttermin und gibt seine Daten einschließlich seiner Adresse an.
  • Der Kunde beantwortet im Buchungsvorgang eine Sicherheitsfrage zur Beiß- und Schnapphistorie seines Hundes (siehe § 4.9 Abs. 1).
  • Vor Abschluss der Buchung bestätigt der Kunde diese AGB, die Datenschutzerklärung und nimmt die FAGG-Widerrufsbelehrung zur Kenntnis.
  • Vor Absenden der Buchung wird dem Kunden der Preis des Starttermins angezeigt; die Buchung erfolgt über eine ausdrücklich als zahlungspflichtig gekennzeichnete Schaltfläche.
  • Mit Absenden der Buchung und der Buchungsbestätigung in Textform kommt der Vertrag zustande. Eine Vorauszahlung ist nicht erforderlich.
  • Die Zahlung erfolgt nach dem Termin auf Grundlage einer Rechnung (siehe § 9.3, § 9.4 und Anhang A.6).

Vertragsschluss über den Trainingsblock und sonstige Folgeleistungen: Am Ende des Starttermins oder im Anschluss daran bespricht der Anbieter mit dem Kunden, welche Folgeleistung fachlich geeignet ist, und nennt den Preis. Der Anbieter übermittelt dem Kunden anschließend ein Angebot in Textform (E-Mail), das den Leistungsumfang, den Umfang der Trainingsstunden, den Preis und die Zahlungsmodalitäten enthält. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt und der Anbieter die Buchung in Textform bestätigt. Eine mündliche Interessensbekundung oder Zusage im Rahmen des Starttermins begründet noch keinen Vertrag; der Kunde kann sich nach dem Starttermin ohne Frist frei entscheiden, solange das Angebot nicht widerrufen wurde.

3.6 Der Vertrag kommt jeweils mit der Buchungsbestätigung des Anbieters zustande.

3.7 Fernabsatz und FAGG: Verträge über den Starttermin sowie über Folgeleistungen (einschließlich des Trainingsblocks) werden ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Internet-Buchungsseite, E-Mail) geschlossen und sind damit Fernabsatzverträge im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG). Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistung anschließend vor Ort beim Kunden oder per Videocall erbracht wird, und unabhängig davon, ob dem Vertragsschluss ein persönliches Gespräch (z.B. im Rahmen des Starttermins) vorausgegangen ist. Der Kunde erhält vor dem jeweiligen Vertragsabschluss in Textform: (a) die FAGG-konforme Widerrufsbelehrung, (b) das Muster-Widerrufsformular. Beide Dokumente sind als gesonderte Anlagen Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Das gesetzliche Widerrufsrecht beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

3.8 Ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn: Der Kunde kann ausdrücklich verlangen, dass mit der Leistungserbringung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist begonnen wird. In diesem Fall behält der Kunde sein Widerrufsrecht, schuldet jedoch bei Widerruf einen anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen. Die Berechnung erfolgt nach Maßgabe der Wertaufschlüsselung im jeweiligen Anhang (für den Starttermin siehe Anhang A.5, für den Trainingsblock siehe Anhang C.6). Die ausdrückliche Zustimmung sowie die Kenntnisnahme, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt, werden im Buchungsvorgang bzw. bei Annahme des Angebots in Textform dokumentiert.

3.9 Bereits ausgegebene Unterlagen im Widerrufsfall: Handouts, Übungsvideos, Aufgaben, Wochenanweisungen und der individuelle Sicherheitsstandard, die dem Kunden vor einem Widerruf bereits übergeben oder übermittelt wurden, sind Teil der bis dahin erbrachten Leistung und in der jeweiligen Wertaufschlüsselung berücksichtigt. Der Kunde darf sie nach einem Widerruf weiterhin für seinen eigenen privaten Gebrauch verwenden. Das Weitergabe- und Veröffentlichungsverbot gemäß § 13 bleibt davon unberührt und gilt zeitlich unbegrenzt fort.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Durchführung der Leistung wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere:

  • bekannte Verhaltensauffälligkeiten und Reaktionsmuster des Hundes
  • frühere Beiß- oder Schnappvorfälle, einschließlich solcher gegen Menschen oder andere Hunde
  • bekannte Sicherheitsrisiken, insbesondere im Umgang mit Kindern, Besuchern oder anderen Tieren
  • laufende oder bevorstehende tierärztliche Abklärungen oder gesundheitliche Einschränkungen des Hundes, soweit sie für das Training relevant sind
  • Läufigkeit von Hündinnen
  • Medikamente oder therapeutische Maßnahmen, die der Hund erhält
  • sonstige Umstände, die für die sichere Durchführung der Leistung bedeutsam sind

Diese Mitteilungspflicht gilt durchgehend ab Vertragsabschluss bis zum Ende der Leistungserbringung. Wesentliche neue Vorfälle (z.B. Beißvorfälle, schwere Eskalationen, akute gesundheitliche Veränderungen des Hundes) sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

4.2 Werden wesentliche Informationen verschwiegen oder unrichtig angegeben, ist der Anbieter berechtigt, das Training nicht zu beginnen oder vorzeitig zu beenden. Bei vorzeitiger Beendigung aus diesem Grund gelten die finanziellen Folgen gemäß § 8. Dies gilt insbesondere, wenn der Anbieter zu einem Vor-Ort-Termin erscheint und sich vor Ort herausstellt, dass wesentliche sicherheitsrelevante Angaben (insbesondere zu Beißhistorie oder Aggression) unrichtig oder unvollständig waren.

4.3 Eigenverantwortung und Aufsichtspflicht: Der Kunde bleibt während der gesamten Leistungserbringung für seinen Hund eigenverantwortlich. Dies gilt insbesondere für:

  • das Führen, Sichern und Beaufsichtigen des Hundes, auch während des Vor-Ort-Termins in den eigenen Räumlichkeiten sowie an Trainingsorten außerhalb der eigenen Räumlichkeiten
  • die Einhaltung gesetzlicher Pflichten (Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Hundeabgaben-Verpflichtungen, Hundeführerschein soweit erforderlich)
  • die Einhaltung der vermittelten Sicherheitsregeln (siehe § 5)
  • den Schutz Dritter und das Vermeiden von Gefährdungen

4.4 Der Kunde hat den fachlichen Anweisungen des Anbieters im Interesse von Sicherheit, Tierschutz und geordnetem Trainingsablauf Folge zu leisten. Dies umfasst insbesondere die Anweisungen des Anbieters zur Sicherung des Hundes bei dessen Ankunft und während des Vor-Ort-Termins (siehe § 5.6).

4.5 Der Kunde bestätigt, dass für den teilnehmenden Hund eine aufrechte Hunde-Haftpflichtversicherung besteht. In der Steiermark ist diese gemäß Steiermärkischem Hundehaltegesetz für die meisten Hunde verpflichtend. Liegt keine Haftpflichtversicherung vor, kann der Anbieter den Beginn oder die Fortführung des Trainings bis zur Vorlage eines entsprechenden Versicherungsnachweises pausieren oder verweigern. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Versicherungspflicht selbst verantwortlich.

4.6 Der Kunde stellt sicher, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und keine Umstände vorliegen, die eine Teilnahme aus Sicherheits-, Gesundheits- oder Tierschutzgründen unzumutbar machen.

4.7 Pflicht zur Mitarbeit: Trainingsergebnisse hängen wesentlich von der Umsetzung durch den Kunden im Alltag ab. Der Kunde verpflichtet sich, die in der jeweils aktuellen Wochenanweisung vorgegebenen Inhalte, Übungen und Sicherheitsregeln zwischen den Terminen umzusetzen. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass ohne diese Mitarbeit kein nennenswerter Trainingserfolg erwartet werden kann.

4.8 Stresstagebuch (freiwillig, Voraussetzung für die Freigabe eigenständiger Reizarbeit): Der Anbieter stellt dem Kunden im Rahmen des Starttermins ein Stresstagebuch zur Verfügung. Die Führung des Stresstagebuchs ist freiwillig.

Sie ist jedoch fachliche Voraussetzung dafür, dass der Anbieter im Rahmen einer Folgeleistung eigenständige Arbeit des Kunden an Auslösern freigeben kann (siehe Anhang B.7). Ohne laufende Dokumentation fehlt dem Anbieter die Grundlage, um die Belastung des Hundes einzuschätzen und die Wochenanweisung fachlich verantwortbar anzupassen.

Führt der Kunde das Stresstagebuch nicht oder übermittelt er es nicht rechtzeitig vor dem jeweiligen Termin, beschränkt der Anbieter die Wochenanweisung entsprechend auf Maßnahmen ohne eigenständige Reizarbeit. Der übrige Leistungsumfang und der vereinbarte Preis bleiben unberührt; eine Rückerstattung oder Preisminderung entsteht daraus nicht. Eine Verwarnung oder vorzeitige Beendigung wird an die Nichtführung des Stresstagebuchs nicht geknüpft.

4.9 Bestätigungen des Kunden und Sicherheits-Bestätigung:

(1) Im Buchungsvorgang und im Analysebogen. Bereits im Buchungsvorgang beantwortet der Kunde eine Sicherheitsfrage zur Beiß- und Schnapphistorie seines Hundes. Diese Angabe dient ausschließlich der sicheren Planung des Vor-Ort-Termins und ist kein Ausschlusskriterium.

Vor dem Starttermin bestätigt der Kunde zusätzlich im Rahmen des Online-Analysebogens, den er vor dem Termin ausfüllt:

  • die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere zu Beißhistorie, Verhaltensauffälligkeiten und Sicherheitsrisiken;
  • dass er die ihm übermittelten allgemeinen Sicherheitsregeln (Anhang B) gelesen und verstanden hat und einhält.

Diese Bestätigung erfolgt einmalig und gilt für alle Leistungen des Anbieters, solange das Vertragsverhältnis besteht. Eine erneute Bestätigung der allgemeinen Sicherheitsregeln ist nicht erforderlich.

Da der Starttermin in der Regel als Vor-Ort-Termin beim Kunden stattfindet, sind die Angaben zu Beißhistorie und Sicherheitsrisiken zugleich Grundlage für die sichere Durchführung des Termins. Der Kunde teilt sicherheitsrelevante Vorfälle, die zwischen dem Ausfüllen des Bogens und dem Termin auftreten, dem Anbieter unverzüglich und vor dem Termin mit.

(2) Vor der ersten Folgeleistung mit Live-Anteil. Vor dem ersten Live-Termin einer Folgeleistung (insbesondere des Trainingsblocks) übermittelt der Anbieter dem Kunden eine Sicherheits-Bestätigung in Textform. Darin bestätigt der Kunde:

  • den Empfang und die Kenntnisnahme des individuellen Sicherheitsstandards (§ 5.1 lit. b);
  • eine etwaige Maulkorb-Vereinbarung, soweit im individuellen Sicherheitsstandard vorgesehen;
  • ob sich seit dem Analysebogen sicherheitsrelevante Umstände geändert haben, insbesondere neue Beiß- oder Schnappvorfälle.

Die Sicherheits-Bestätigung ist vor dem ersten Live-Termin in Textform an den Anbieter zurückzusenden. Liegt sie nicht vor, verschiebt der Anbieter den Termin; § 7.2 findet in diesem Fall keine Anwendung, ein Aufpreis fällt nicht an.

§ 5 Sicherheitsregeln und Sicherheitsstandard

5.1 Der Sicherheitsstandard des Anbieters besteht aus zwei Ebenen:

(a) Allgemeine Sicherheitsregeln (Anhang B) gelten ab Vertragsabschluss für alle Kunden und während aller gebuchten Trainingsleistungen. Sie werden mit der Buchungsbestätigung übermittelt und vom Kunden im Rahmen des Online-Analysebogens bestätigt (§ 4.9 Abs. 1).

(b) Individueller Sicherheitsstandard wird auf Basis des Analysebogens und der Beobachtung im Starttermin erstellt und dem Kunden am Ende des Starttermins als eigenständiges, gesondert gekennzeichnetes Dokument in Textform übergeben. Er ist von der Wochenanweisung (Anhang A.1 Nr. 3) getrennt und gilt ab Übergabe während aller gebuchten Folgeleistungen fort, bis der Anbieter ihn in Textform ändert.

5.2 Verhältnis der beiden Ebenen:

Bis zur Übergabe des individuellen Sicherheitsstandards gelten ausschließlich die allgemeinen Sicherheitsregeln. Das gilt auch für den Starttermin selbst.

Ab Übergabe gelten die allgemeinen Sicherheitsregeln unverändert weiter, soweit der individuelle Sicherheitsstandard nichts anderes bestimmt. Der individuelle Sicherheitsstandard kann einzelne allgemeine Regeln verschärfen, präzisieren oder ersetzen, soweit dies fachlich begründet und darin ausdrücklich als Abweichung benannt ist. Regelt er einen Punkt nicht, bleibt die allgemeine Regel maßgeblich.

Maßgeblich ist ausschließlich das als individueller Sicherheitsstandard gekennzeichnete Dokument. Ausführungen in der Wochenanweisung oder in sonstigen Unterlagen begründen keine Abweichung von den allgemeinen Sicherheitsregeln, mit Ausnahme der Freigabe eigenständiger Reizarbeit gemäß Anhang B.7.

5.3 Der Kunde verpflichtet sich, die vermittelten Sicherheitsregeln vollständig einzuhalten, insbesondere zwischen den Terminen, im Alltag und in Begegnungssituationen. Eine Missachtung der Sicherheitsregeln durch den Kunden kann zur vorzeitigen Beendigung des Trainings durch den Anbieter führen (§ 8).

5.4 Haftung bei Missachtung der Sicherheitsregeln: Für Vorfälle, die auf einer Missachtung der vermittelten Sicherheitsregeln durch den Kunden beruhen, haftet der Kunde. Eine Haftung des Anbieters ist in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit den Anbieter kein eigenes rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten trifft.

5.5 Maulkorb-Empfehlung: Der Anbieter behält sich vor, in fachlich begründeten Fällen die Verwendung eines Maulkorbs während der Trainingseinheiten und im Alltag zu empfehlen. Bei begründeter Sicherheitslage kann die Maulkorb-Verwendung Voraussetzung für die Fortführung des Trainings sein.

5.6 Sicherheit beim Vor-Ort-Termin: Findet der Starttermin oder eine andere Leistung als Vor-Ort-Termin beim Kunden statt, gelten zum Schutz aller Beteiligten folgende Regeln:

  • Der Hund ist bei Ankunft des Anbieters angeleint und gesichert. Er wird dem Anbieter nicht unaufgefordert und nicht zur freien Begrüßung überlassen.
  • Der Kunde folgt den Anweisungen des Anbieters dazu, wie die ersten Minuten und das Kennenlernen des Hundes ablaufen.
  • Bei Hunden mit dokumentierter Beißhistorie gegenüber Menschen kann der Anbieter das Tragen eines Maulkorbs während des Vor-Ort-Termins zur Voraussetzung machen.
  • Der Anbieter ist berechtigt, einen Vor-Ort-Termin nicht zu beginnen oder abzubrechen, wenn die Sicherheit aus seiner fachlichen Sicht nicht gewährleistet ist (siehe § 6.4).

5.7 Sicherheit an Trainingsorten außerhalb der Räumlichkeiten des Kunden: Finden Termine an öffentlich zugänglichen Trainingsorten statt (§ 6.2), gelten zusätzlich:

  • Der Kunde führt den Hund an, sofern der Anbieter nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet.
  • Die im individuellen Sicherheitsstandard festgelegten Vorgaben zu Leine, Geschirr, Maulkorb und Mindestabstand gelten uneingeschränkt.
  • Der Anbieter wählt den konkreten Ort so, dass Reize möglichst frühzeitig erkennbar sind und der Abstand jederzeit vergrößert werden kann. Ein bestimmtes Maß an Reizfreiheit an öffentlich zugänglichen Orten kann nicht zugesichert werden.
  • Der Anbieter ist berechtigt, den Ort kurzfristig zu wechseln oder den Termin abzubrechen, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist (§ 6.4).

§ 6 Termine und Durchführung

6.1 Vereinbarte Termine sind beidseitig verbindlich.

6.2 Ort der Leistungserbringung:

Das Standard-Einzugsgebiet des Anbieters umfasst einen Umkreis von 15 km Fahrstrecke (ermittelt über Google Maps) um den Standort des Anbieters, Ibererstraße 20, 8051 Graz. Der Starttermin findet in der Regel als Vor-Ort-Termin beim Kunden statt, sofern die Adresse des Kunden innerhalb des Standard-Einzugsgebiets liegt. Liegt die Adresse außerhalb, findet der Starttermin per Videocall (meetergo connect) statt. Der Starttermin kann auch innerhalb des Standard-Einzugsgebiets im gegenseitigen Einvernehmen per Videocall durchgeführt werden. Der Preis bleibt in allen Fällen unberührt.

Live-Termine im Rahmen des Trainingsblocks und sonstiger Folgeleistungen finden an fachlich geeigneten Trainingsorten innerhalb des Standard-Einzugsgebiets statt. Geeignet ist ein Ort insbesondere dann, wenn Reize frühzeitig erkennbar sind und der Abstand zu ihnen jederzeit verändert werden kann. Das können öffentlich zugängliche Flächen, Parks, Spazierwege oder andere Alltagsorte sein. Die Wahl des konkreten Ortes trifft der Anbieter nach fachlicher Einschätzung in Abstimmung mit dem Kunden.

Themen, die ihrer Natur nach in den Räumlichkeiten des Kunden stattfinden (insbesondere Alleinbleiben, Besuchssituationen, Türklingel, Ruheverhalten), werden in der Regel per Videocall bearbeitet, weil die Anwesenheit einer fremden Person die zu bearbeitende Situation verändert. Der Anbieter bespricht dies mit dem Kunden vor dem jeweiligen Termin.

Online-Termine finden über Videocall (meetergo connect) statt. Der Anbieter zeichnet diese Termine nicht auf.

Termine außerhalb des Standard-Einzugsgebiets können nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Anfahrtszuschlag stattfinden. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht. Kommt über den Ort der Leistungserbringung keine Einigung zustande, ist der Anbieter berechtigt, den betroffenen Termin zu stornieren. Eine Zahlungspflicht entsteht für diesen Termin nicht; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig rückerstattet.

6.3 Der Anbieter ist berechtigt, Ort, Ablauf oder Inhalt einer Termineinheit anzupassen, wenn dies aus fachlichen, sicherheitsrelevanten, organisatorischen, witterungsbedingten oder tierschutzbezogenen Gründen erforderlich ist.

6.4 Abbruch durch den Anbieter: Der Anbieter ist berechtigt, eine Einheit abzubrechen oder nicht zu beginnen, wenn:

  • eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen besteht
  • erforderliche Angaben vom Kunden nicht oder nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden
  • der Hund erkennbar krank, überfordert oder nicht trainingsfähig ist
  • der Kunde den fachlichen Anweisungen des Anbieters trotz Aufforderung nicht nachkommt, insbesondere den Sicherheitsanweisungen beim Vor-Ort-Termin (§ 5.6) oder am Trainingsort (§ 5.7)
  • gesetzlich verbotene oder tierschutzwidrige Hilfsmittel eingesetzt werden
  • die Wetterbedingungen eine sichere Durchführung nicht erlauben

6.5 Wird eine Einheit aus Gründen gemäß § 6.4 nach Beginn abgebrochen und liegt die Ursache in der Sphäre des Kunden, gilt die bis dahin verstrichene Zeit als verbraucht und wird gemäß Anhang C.5 vom Stundenkontingent abgezogen. Erscheint der Anbieter zu einem vereinbarten Termin und kann dieser aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen (insbesondere unrichtige Sicherheitsangaben oder Missachtung der Sicherheitsanweisungen), nicht oder nicht sicher durchgeführt werden, gilt die vereinbarte Termindauer als verbraucht.

6.6 Witterungsbedingte Verschiebung: Ist ein Termin wegen extremer Wetterbedingungen (Gewitter, Sturm, Hitze über 25 °C, Glatteis) nicht sicher durchführbar, wird er kostenfrei und ohne Abzug vom Stundenkontingent innerhalb von 14 Tagen nachgeholt. Der Anbieter informiert den Kunden möglichst frühzeitig, spätestens am Terminmorgen. Alternativ kann der Termin im gegenseitigen Einvernehmen als Online-Termin durchgeführt werden, soweit dies für das anstehende Thema fachlich sinnvoll ist; in diesem Fall wird die Zeit regulär vom Kontingent abgezogen. Der überwiegend im Innenbereich stattfindende Gesprächs- und Analyseteil des Starttermins bleibt von dieser Regelung unberührt.

§ 7 Absage und Verschiebung von Terminen

7.1 Terminverschiebungen oder Absagen durch den Kunden bedürfen der Textform (E-Mail, Nachricht) und werden mit Zugang beim Anbieter wirksam. Diese Regelung gilt für Termine im Rahmen aller Leistungen (Starttermin, Trainingsblock und sonstige Folgeleistungen).

7.2 Absage durch den Kunden:

  • Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfreie Verschiebung möglich.
  • Innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen:
    • Starttermin: Der vereinbarte Preis bleibt geschuldet, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Alternativ ist eine Verschiebung gegen einen Aufpreis von 50 € möglich, sofern Kapazität vorhanden ist; in diesem Fall wird der ausgefallene Termin nicht gesondert verrechnet.
    • Trainingsblock: Die vereinbarte Termindauer gilt als verbraucht und wird vom Stundenkontingent abgezogen.
  • Bei Krankheit (Hund oder Halter): kostenfreie Verschiebung ohne Abzug vom Kontingent; der neue Termin findet innerhalb von 7 Tagen nach dem ursprünglichen Termin statt. Bei wiederholten krankheitsbedingten Verschiebungen kann der Anbieter einen ärztlichen oder tierärztlichen Nachweis verlangen.
  • Bei wiederholten Absagen ohne Nachweis (mehr als zweimal): die jeweilige Leistung gilt als unvollständig durchgeführt; eine Rückerstattung für ausgefallene Termine erfolgt nicht.

Wenn der Starttermin aufgrund wiederholter Absagen oder Nichterscheinens des Kunden nicht durchgeführt werden kann, gilt er als nicht abgeschlossen. Da der Starttermin Voraussetzung für die Buchung von Folgeleistungen ist (§ 3.2), kann der Kunde in diesem Fall die Folgeleistungen nicht in Anspruch nehmen, bis der Starttermin ordnungsgemäß durchgeführt oder neu gebucht wurde.

7.3 Absage durch den Anbieter:

  • Standard: kostenfreie Verschiebung ohne Abzug vom Kontingent; der neue Termin findet innerhalb von 7 Tagen nach dem ursprünglichen Termin statt.
  • Bei längerer Erkrankung des Anbieters: Verschiebung innerhalb von 14 Tagen; bei laufenden Folgeleistungen verlängert sich die Gültigkeitsdauer entsprechend, ausgefallene Termine werden so bald wie möglich nachgeholt.

7.4 Workshops und Seminare: Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Stornobedingungen:

  • bis 14 Tage vor Beginn: kostenfreie Stornierung
  • 13 bis 7 Tage vor Beginn: 50 % des Entgelts
  • ab 6 Tagen vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Entgelts, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden konnte; ersparte Aufwendungen werden angerechnet

7.5 Gesetzliche Rücktrittsrechte nach dem FAGG bleiben von diesen Stornoregeln unberührt.

§ 8 Vorzeitige Beendigung und Trainingsabbruch

8.1 Vorzeitige Beendigung durch den Anbieter: Der Anbieter ist berechtigt, das Training vorzeitig zu beenden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • wiederholter Verstoß gegen die vermittelten Sicherheitsregeln (§ 5)
  • eigenständige Arbeit an Auslösern außerhalb der jeweils aktuellen Wochenanweisung (Anhang B.7)
  • chronische Unvorbereitetheit zu Terminen
  • Kommunikationsabbruch durch den Kunden
  • Ignorieren fachlich begründeter Empfehlungen (z.B. Maulkorb-Empfehlung) bei begründeter Sicherheitslage
  • wesentliche Falschangaben bei Vertragsabschluss (§ 4.2) oder Verletzung der durchgehenden Mitteilungspflicht (§ 4.1)

8.2 Verfahren bei vorzeitiger Beendigung durch den Anbieter:

  • Der Anbieter spricht beim ersten klaren Verstoß eine schriftliche Verwarnung mit konkreter Begründung aus.
  • Bei Wiederholung erfolgt die Beendigung in Textform mit konkreter Begründung.
  • Der Kunde hat das Recht, zu einer Verwarnung Stellung zu nehmen.
  • Bei besonders schweren Verstößen gemäß Anhang B.11 kann ohne vorherige Verwarnung beendet werden.

8.3 Finanzielle Folgen bei vorzeitiger Beendigung durch den Anbieter:

  • Bereits durchgeführte Leistungen werden anhand der anteiligen Wertaufschlüsselung verrechnet (für den Starttermin siehe Anhang A.5, für den Trainingsblock siehe Anhang C.6, für sonstige Folgeleistungen gemäß der jeweiligen Vereinbarung).
  • Noch nicht durchgeführte Leistungen werden nicht in Rechnung gestellt; soweit sie bereits bezahlt wurden, werden sie anteilig zurückerstattet.
  • Noch nicht fällige Raten werden nicht mehr eingezogen.

8.4 Vorzeitige Beendigung durch den Kunden

8.4.1 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vorzeitig beenden. Die Beendigung bedarf der Textform.

8.4.2 Beendigung aus wichtigem Grund: Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

  • Tod oder schwere Erkrankung des Kunden oder eines nahen Familienmitglieds
  • Tod oder schwere Erkrankung des Hundes, die eine Fortführung des Trainings unmöglich macht
  • Wesentliche Veränderung der Lebensumstände, die eine Fortführung objektiv unzumutbar macht
  • Vertragsverletzung durch den Anbieter

Bei Beendigung aus wichtigem Grund werden bereits durchgeführte Leistungen anhand der anteiligen Wertaufschlüsselung (für den Starttermin siehe Anhang A.5, für den Trainingsblock siehe Anhang C.6, für sonstige Folgeleistungen gemäß der jeweiligen Vereinbarung) verrechnet. Noch nicht durchgeführte Leistungen werden nicht in Rechnung gestellt; soweit sie bereits bezahlt wurden, werden sie vollständig zurückerstattet.

8.4.3 Beendigung ohne wichtigen Grund beim Starttermin: Bei Beendigung ohne wichtigen Grund werden bereits durchgeführte Teile anhand der Wertaufschlüsselung gemäß Anhang A.5 in Rechnung gestellt. Noch nicht durchgeführte Teile werden nicht verrechnet; soweit sie bereits bezahlt wurden, werden sie vollständig zurückerstattet. Ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand wird beim Starttermin nicht erhoben.

8.4.4 Beendigung ohne wichtigen Grund beim Trainingsblock und sonstigen Folgeleistungen: Für den Trainingsblock gilt Anhang C.10: Der Vorbereitungs-Anteil sowie die bereits verbrauchten Trainingsstunden werden anhand der Wertaufschlüsselung gemäß Anhang C.6 verrechnet; der verbleibende Betrag wird zurückerstattet. Ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand wird nicht erhoben. Für sonstige individuell vereinbarte Folgeleistungen richten sich die finanziellen Folgen nach der jeweiligen Vereinbarung.

8.4.5 Definition „wichtiger Grund“: Allgemeine Lebensveränderungen, fehlende Motivation, Wunsch nach Trainer-Wechsel oder Unzufriedenheit ohne objektiv nachweisbaren Grund gelten nicht als wichtiger Grund im Sinne von 8.4.2.

8.4.6 Mitwirkungspflicht-Anerkenntnis: Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er die Mitwirkungspflicht gemäß § 4 als zentrale Vertragsbedingung verstanden hat. Eine vorzeitige Beendigung mit der Begründung, das Training sei zu aufwendig, fordernd oder zeitintensiv, gilt nicht als wichtiger Grund.

8.4.7 Bei Ratenzahlung werden noch nicht fällige Raten nicht mehr eingezogen, soweit die bereits erbrachten Leistungen abgedeckt sind.

8.5 Widerrufsrecht (FAGG) bleibt unberührt: Die Regelungen dieses Paragraphen schließen das gesetzliche Widerrufsrecht des Kunden gemäß FAGG nicht aus.

§ 9 Preise und Zahlung

9.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten bzw. auf der Buchungsseite angezeigten Preise. Der Preis des Trainingsblocks wird dem Kunden im Rahmen des Starttermins genannt und im Angebot in Textform ausgewiesen (§ 3.5).

9.2 Alle Preise verstehen sich als Endpreise ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG).

9.3 Zahlungsmittel:

  • Starttermin: Die Buchung erfolgt ohne Vorauszahlung. Nach dem Termin erstellt der Anbieter eine Rechnung über SumUp und stellt sie dem Kunden in Textform zur Verfügung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
  • Trainingsblock und sonstige Folgeleistungen: Zahlung nach Rechnungslegung (Rechnungsstellung über SumUp) per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder, soweit angeboten, per Kartenzahlung über SumUp.

9.4 Zahlungsmodalitäten:

  • Starttermin: Der Termin gilt mit der Buchungsbestätigung als gebucht; eine Vorauszahlung ist nicht erforderlich. Der Gesamtbetrag ist nach dem Termin innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
  • Trainingsblock: Der Gesamtbetrag ist nach Vertragsschluss und Rechnungslegung vor dem ersten Termin fällig, sofern keine Ratenzahlung vereinbart wurde (siehe Anhang C.8).
  • Sonstige Folgeleistungen: Die Zahlungsmodalitäten (Gesamtzahlung, Raten, Zahlungsziel) ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

Bei verspäteter Ratenzahlung im Rahmen einer Folgeleistung wird die Leistung bis zum Eingang der ausstehenden Rate pausiert. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer erfolgt nicht automatisch.

9.5 Fahrt- und Anfahrtskosten: Innerhalb des Standard-Einzugsgebiets (Großraum Graz, im Umkreis von bis zu 15 km) sind keine Anfahrtskosten enthalten und werden nicht zusätzlich verrechnet. Die Fahrtzeit des Anbieters wird nicht vom Stundenkontingent abgezogen. Anfahrtszuschläge für Termine außerhalb des Standard-Einzugsgebiets werden gesondert vereinbart.

9.6 Zahlungsverzug: Im Fall des Zahlungsverzugs gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung notwendiger und angemessener Mahn- und Betreibungskosten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleibt vorbehalten.

9.7 Keine nachträgliche Preisanpassung: Für bereits verbindlich gebuchte Leistungen gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Eine einseitige nachträgliche Preisanpassung erfolgt nicht.

§ 10 Pakete, Programme und Gültigkeit

10.1 Sofern Programme oder Pakete vereinbart werden, gelten Umfang, Preis und Gültigkeitsdauer gemäß den Anhängen dieser AGB bzw. dem jeweils vereinbarten Angebot.

10.2 Programme und Pakete sind personenbezogen und auf das jeweils vereinbarte Mensch-Hund-Team bezogen. Eine Übertragung auf Dritte ist nicht zulässig.

10.3 Nicht konsumierte Trainingsstunden aus einem Kontingent werden nur erstattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Anspruch besteht.

10.4 Gültigkeitsdauer:

  • Die Analyse des Starttermins ist nach Durchführung bis zu 12 Monate gültig (siehe § 3.4).
  • Der Trainingsblock ist ab Vertragsschluss gültig: 4 Stunden 6 Monate, 8 Stunden 9 Monate, 12 Stunden 12 Monate (siehe Anhang C.7).
  • Für sonstige Folgeleistungen gelten Umfang und Gültigkeit gemäß der jeweiligen Vereinbarung.
  • Die Buchung einer Folgeleistung setzt einen innerhalb der letzten 12 Monate durchgeführten Starttermin voraus (siehe § 3.2 bis § 3.4). Bei abgelaufener Gültigkeit ist ein neuer Starttermin erforderlich.

§ 11 Kein Erfolgsschuldverhältnis

11.1 Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Leistung nach dem aktuellen Stand der Trainingsmethoden, jedoch keinen bestimmten Trainingserfolg.

11.2 Trainingsergebnisse hängen von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere:

  • der Ausgangslage und individuellen Veranlagung des Hundes
  • dem Gesundheitszustand des Hundes
  • dem Verhalten und der Mitarbeit des Kunden
  • der Umsetzung der Wochenanweisungen im Alltag durch den Kunden
  • dem sozialen und örtlichen Umfeld
  • der Einhaltung der vermittelten Sicherheitsregeln
  • weiteren Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters

11.3 Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass im Hundetraining keine seriöse Erfolgsgarantie auf bestimmtes Verhalten gegeben werden kann. Aussagen, die einen bestimmten Trainingserfolg suggerieren, sind ausdrücklich nicht Vertragsinhalt.

11.4 Keine Zusage zu Dauer oder Zeitpunkt einer Verhaltensänderung: Angaben des Anbieters zu voraussichtlichen Zeiträumen einer Verhaltensentwicklung oder zum voraussichtlich erforderlichen Stundenumfang sind fachliche Einschätzungen auf Basis des jeweiligen Falls und keine zugesicherten Eigenschaften. Der tatsächliche Verlauf kann davon abweichen. Ein Anspruch auf zusätzliche Trainingsstunden oder auf Rückerstattung entsteht nicht daraus, dass eine Verhaltensänderung später oder in geringerem Umfang eintritt als eingeschätzt.

§ 12 Haftung

12.1 Haftung des Anbieters:

  • Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Beschränkung.
  • Für sonstige Schäden haftet der Anbieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist auf den Ersatz des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf das vereinbarte Vertragsentgelt begrenzt.
  • Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12.2 Haftung des Kunden: Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder sein Hund verursachen, einschließlich Schäden gegenüber dem Anbieter, dessen Hilfspersonen oder Dritten. Dies gilt ausdrücklich auch für Schäden, die der Hund dem Anbieter während eines Vor-Ort-Termins in den Räumlichkeiten oder auf dem Grundstück des Kunden sowie an einem Trainingsort außerhalb dieser Räumlichkeiten zufügt, insbesondere durch Beißen.

12.3 Haftungsausschluss bei Mitwirkungspflichtverletzung: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde:

  • wesentliche Informationen verschwiegen hat (§ 4.1)
  • unrichtige Angaben gemacht hat
  • fachliche Anweisungen des Anbieters nicht beachtet hat (§ 4.4), insbesondere die Sicherheitsanweisungen beim Vor-Ort-Termin (§ 5.6) oder am Trainingsort (§ 5.7)
  • die vermittelten Sicherheitsregeln missachtet hat (§ 5)
  • eigenständig an Auslösern gearbeitet hat, ohne dass dies in der jeweils aktuellen Wochenanweisung freigegeben war (Anhang B.7)

soweit den Anbieter daran kein eigenes rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten trifft.

12.4 Berufshaftpflichtversicherung: Der Anbieter verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.000.000 €.

§ 13 Trainingsunterlagen und Urheberrecht

13.1 Vom Anbieter bereitgestellte Trainingsunterlagen, Skripte, Wochenanweisungen, der individuelle Sicherheitsstandard, Handouts, Aufgaben, Videos, Audios, Grafiken oder sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

13.2 Der Kunde erhält an diesen Inhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zum eigenen privaten Gebrauch im Rahmen der Arbeit mit dem eigenen Hund. Ein Eigentumsübergang an den Inhalten findet nicht statt.

13.3 Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters ist insbesondere untersagt:

  • die Vervielfältigung über den eigenen privaten Gebrauch hinaus
  • die Weitergabe an Dritte, insbesondere an andere Hundehalter, Hundeschulen oder Trainerinnen und Trainer
  • die Veröffentlichung, auch auszugsweise, insbesondere in sozialen Medien, Foren, Messenger-Gruppen, Cloud-Ordnern oder auf Websites
  • die kommerzielle Nutzung jeder Art sowie die Verwendung in gewerblichem, vereins- oder kursmäßigem Zusammenhang
  • das Einspeisen in oder das Trainieren von automatisierten Systemen, einschließlich Systemen künstlicher Intelligenz
  • das Entfernen oder Verändern von Urheber-, Marken- oder Quellenangaben

13.4 Abweichend von 13.3 ist die Weitergabe innerhalb des eigenen Haushalts an Personen, die den Hund regelmäßig führen, zulässig und im Sinne der Sicherheitsregeln (Anhang B.9) ausdrücklich erwünscht. Der Kunde stellt sicher, dass auch diese Personen die Beschränkungen gemäß 13.3 einhalten.

13.5 Fortgeltung nach Vertragsende: Das Nutzungsrecht gemäß 13.2 bleibt für bereits übergebene oder übermittelte Inhalte nach Beendigung des Vertrags bestehen. Die Beschränkungen gemäß 13.3 gelten zeitlich unbegrenzt fort.

§ 14 Datenschutz und Aufzeichnungen

14.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter www.hunde-sprache.com/datenschutz.

14.2 Trainings-Daten: Im Rahmen des Starttermins und der Trainingsbegleitung werden detaillierte Daten zum Kunden, seinem Hund und seiner Lebenssituation erhoben, insbesondere über den Online-Analysebogen des Starttermins, das Stresstagebuch und die laufende Trainings-Dokumentation. Zur Durchführung des Vor-Ort-Termins wird zusätzlich die Adresse des Kunden erhoben und verarbeitet. Diese Daten werden ausschließlich für Trainingszwecke verwendet und gemäß DSGVO gespeichert. Details zur Speicherdauer, Verarbeitung und Rechten des Kunden finden sich in der Datenschutzerklärung.

14.3 Online-Termine: Online-Termine werden vom Anbieter nicht aufgezeichnet. Eine Aufzeichnung durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

14.4 Foto- und Videomaterial: Die Nutzung von Foto- oder Videoaufnahmen des Kunden oder seines Hundes zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken erfolgt ausschließlich auf Basis einer gesonderten Einwilligung. Eine solche Einwilligung ist jederzeit widerruflich.

§ 15 Notfälle, akute Situationen und Erreichbarkeit

15.1 Bei akuten Notfällen, insbesondere Beißvorfällen mit Verletzungsfolge, schwerer Eskalation oder medizinischen Notfällen, wendet sich der Kunde immer zuerst an die zuständigen Stellen:

  • bei Personenschaden oder akuter Gefahr: Polizei (133)
  • bei medizinischer Versorgung des Hundes: Tierarzt oder Tiernotdienst

15.2 Der Anbieter ist keine Notfall- oder Kriseninterventionsstelle und steht nicht für akute Notfälle oder Krisenkommunikation zur Verfügung.

15.3 Anschließend kann der Kunde eine schriftliche Schilderung des Vorfalls per E-Mail an den Anbieter senden. Der Anbieter meldet sich zeitnah zurück, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

15.4 Kontakt zwischen den Terminen: Außerhalb eines laufenden Trainingsblocks besteht kein laufender E-Mail-, Telefon- oder Chat-Support für Trainingsfragen. Das gilt auch für den Zeitraum nach dem Starttermin, solange keine Folgeleistung gebucht ist.

Innerhalb eines laufenden Trainingsblocks gilt:

  • Stresstagebuch als laufender Kanal: Der Kunde trägt Beobachtungen, Vorkommnisse und offene Punkte fortlaufend in das Stresstagebuch ein. Der Anbieter sieht es vor jedem Termin durch und berücksichtigt es bei der Anpassung der Wochenanweisung. Eine gesonderte Nachricht ist dafür nicht erforderlich.
  • Sicherheitsrelevante Vorfälle: Vorfälle, die die Sicherheit betreffen (insbesondere Beiß- oder Schnappvorfälle, schwere Eskalationen, Verletzungen), meldet der Kunde dem Anbieter unverzüglich und unabhängig vom nächsten Termin in Textform. Für akute Notfälle gilt vorrangig § 15.1.
  • Fachliche Rückfragen ohne Sicherheitsbezug werden im folgenden Termin bearbeitet, weil eine fachlich verantwortbare Einschätzung die Beobachtung der Situation voraussetzt. Ein laufender Support zwischen den Terminen ist nicht geschuldet.

15.5 Erreichbarkeit und Antwortzeiten: Der Anbieter beantwortet organisatorische Anfragen (insbesondere zu Terminen, Rechnungen und Unterlagen) werktags von Montag bis Freitag innerhalb von 24 Stunden ab Zugang. An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen erfolgt keine Bearbeitung. Diese Antwortzeit ist eine Serviceangabe und begründet keine Haftung für Verzögerungen. Akute Sicherheitsvorfälle sind hiervon ausgenommen und richten sich stets nach § 15.1 bis § 15.3.

§ 16 Online-Streitbeilegung

16.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgender Adresse erreichbar ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr

16.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand

17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen entgegenstehen.

17.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände gemäß Konsumentenschutzgesetz und Jurisdiktionsnorm.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

18.3 Die jeweils gültige Fassung dieser AGB ist auf der Website des Anbieters einsehbar und wird dem Kunden auf Wunsch in Textform übermittelt.


Anhang A: Starttermin

A.1 Leistungsumfang

Der Starttermin ist der verpflichtende Einstieg in die Arbeit mit dem Anbieter (siehe § 3.2). Er dient der individuellen Analyse des Falls und der Sicherstellung, dass eine anschließend gewünschte Folgeleistung fachlich geeignet ist.

Der Starttermin umfasst:

1. Online-Analysebogen: Der Kunde füllt nach Buchung des Starttermins einen ausführlichen Online-Analysebogen aus, in dem er detaillierte Angaben zu Hund, Verhaltensbild, Sicherheitsrisiken und Lebenssituation macht. Im Rahmen des Analysebogens bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben sowie die Kenntnisnahme der allgemeinen Sicherheitsregeln (siehe § 4.9 Abs. 1, Anhang B).

2. Vorbereitung und Vor-Ort-Termin: Der Anbieter wertet den Analysebogen vor dem Termin aus und bereitet den Fall vor. Der Termin dauert ca. 2 Stunden und findet beim Kunden vor Ort im Großraum Graz (Umkreis bis 15 km) statt. Inhalte: gemeinsame Auswertung des Online-Analysebogens, Einordnung der individuellen Stress-Muster des Hundes, Prüfung möglicher medizinischer Mitursachen, Festlegung der konkreten Trainings-Schwerpunkte und erste Sofortmaßnahmen für den Alltag. Der Termin findet überwiegend im Gespräch statt; bei Bedarf schaut sich der Anbieter den Hund in seiner gewohnten Umgebung an. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann der Termin stattdessen per Videocall (meetergo connect) durchgeführt werden; der Preis bleibt davon unberührt.

3. Wochenanweisung: Am Ende des Termins übergibt der Anbieter dem Kunden eine schriftliche Wochenanweisung für die folgende Woche. Sie enthält die konkreten Sofortmaßnahmen für den Alltag: was der Kunde ab sofort tut, was er unterlässt und wie er sich in der für ihn belastendsten Situation verhält. Die Wochenanweisung ist auf den unmittelbaren Alltag ausgerichtet und ersetzt keine umfassende schriftliche Fallanalyse; eine solche ist nicht Bestandteil des Starttermins.

4. Individueller Sicherheitsstandard: Am Ende des Termins übergibt der Anbieter dem Kunden zusätzlich den individuellen Sicherheitsstandard als eigenständiges, gesondert gekennzeichnetes Dokument (siehe § 5.1 lit. b, § 5.2). Er gilt fort, bis der Anbieter ihn in Textform ändert.

5. Stresstagebuch: Der Kunde erhält im Rahmen des Starttermins ein Stresstagebuch zur laufenden Dokumentation von Belastungssituationen. Die Führung ist freiwillig (siehe § 4.8). Eine gesonderte schriftliche Auswertung des Stresstagebuchs ist nicht Bestandteil des Starttermins.

6. Empfehlung für den weiteren Weg: Der Anbieter gibt dem Kunden am Ende des Termins eine fachliche Einschätzung, welche Folgeleistung geeignet ist und welcher Stundenumfang dafür voraussichtlich erforderlich ist (siehe § 11.4 zur Verbindlichkeit solcher Einschätzungen).

A.2 Ablauf und zeitliche Struktur

Der Online-Analysebogen wird vom Kunden asynchron ausgefüllt, möglichst spätestens 24 Stunden vor dem Termin, damit der Anbieter den Fall vorbereiten kann. Der Termin findet nach Eingang des ausgefüllten Bogens statt. Wird der Bogen nicht rechtzeitig übermittelt, werden die entsprechenden Fragen zu Beginn des Termins gemeinsam durchgegangen; die dafür benötigte Zeit ist Teil der vereinbarten Termindauer. Die Zahlung erfolgt nach dem Termin (siehe A.6).

A.3 Was der Starttermin nicht umfasst

Zur klaren Abgrenzung gegenüber dem Trainingsblock und sonstigen Folgeleistungen und zur Wahrung berechtigter Erwartungen des Kunden umfasst der Starttermin nicht:

  • ein strukturiertes Trainingsprogramm
  • laufende Trainingsbegleitung über mehrere Wochen
  • eine umfassende schriftliche Fallanalyse oder einen mehrseitigen schriftlichen Trainingsplan
  • eine schriftliche Auswertung des Stresstagebuchs
  • weitere Wochenanweisungen über die erste hinaus; diese sind Bestandteil des Trainingsblocks (siehe Anhang C.1)
  • Handouts, Übungsvideos oder Aufgaben aus dem Bestand des Anbieters; diese sind Bestandteil des Trainingsblocks (siehe Anhang C.1)
  • laufende Erreichbarkeit oder Support nach dem Termin (siehe § 15.4)
  • Erfolgsversprechen (gemäß § 11 dieser AGB)

Der Starttermin ist eine Erstanalyse und Soforterleichterung, kein laufendes Training.

A.4 Preis

Der Preis des Starttermins wird vor Vertragsabschluss auf der Buchungsseite angezeigt. Es handelt sich um einen Endpreis ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Der Preis ist unabhängig davon, ob der Starttermin vor Ort oder auf Kundenwunsch per Videocall durchgeführt wird.

A.5 Anteilige Wertaufschlüsselung

Die folgende prozentuale Aufschlüsselung gilt für die Berechnung anteiliger Vergütung bzw. Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung gemäß § 8 der AGB sowie bei vorzeitigem Leistungsbeginn vor Ablauf der 14-tägigen FAGG-Widerrufsfrist gemäß § 3.8 der AGB. Die absoluten Beträge ergeben sich aus dem auf der Buchungsseite angezeigten Preis.

TeilAnteil am Gesamtwert
Vorbereitung und Auswertung des Online-Analysebogens20 %
Vor-Ort-Termin einschließlich Wochenanweisung, individuellem Sicherheitsstandard, Stresstagebuch und Empfehlung80 %
Gesamt100 %

A.6 Zahlungsmodalitäten

Der Starttermin wird ohne Vorauszahlung gebucht. Der Termin gilt mit der Buchungsbestätigung als gebucht.

Nach dem Termin erstellt der Anbieter die Rechnung über SumUp und stellt sie dem Kunden in Textform zur Verfügung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Zu den Folgen bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen siehe § 7.2.

A.7 Ort der Durchführung

  • Online-Analysebogen: asynchron, vom Kunden online ausgefüllt
  • Termin: in der Regel vor Ort beim Kunden im Großraum Graz (Umkreis bis 15 km); auf ausdrücklichen Kundenwunsch alternativ per Videocall via meetergo connect

A.8 Absage und Verschiebung

Für den Starttermin gelten die Regelungen aus § 7 der AGB, einschließlich des dort genannten Aufpreises bei kurzfristiger Absage. Wenn der Starttermin aufgrund wiederholter Absagen oder Nichterscheinens nicht durchgeführt werden kann, gilt er als nicht abgeschlossen; in diesem Fall kann der Kunde Folgeleistungen erst in Anspruch nehmen, wenn der Starttermin ordnungsgemäß durchgeführt oder neu gebucht wurde (§ 7.2).

A.9 Gültigkeit

Die im Rahmen des Starttermins erfolgte Analyse ist für eine Folgeleistung bis zu 12 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist oder bei deutlich verändertem Verhaltensbild des Hundes ist ein neuer Starttermin erforderlich (siehe § 3.4).

A.10 Übergang zur Folgeleistung

Nach Abschluss des Starttermins bespricht der Anbieter mit dem Kunden, welche Folgeleistung fachlich geeignet ist. Möglich sind insbesondere:

  • ein Trainingsblock mit einem Kontingent von 4, 8 oder 12 Trainingsstunden (siehe Anhang C)
  • einzelne Trainingseinheiten oder digitale Lerninhalte (z.B. Videobibliothek)
  • eine Empfehlung einer tierärztlichen Abklärung, wenn medizinische Mitursachen wahrscheinlich sind

Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, welche Folgeleistung er in Anspruch nehmen möchte. Eine Verpflichtung zur Buchung einer Folgeleistung besteht nicht. Eine Anrechnung des bereits gezahlten Starttermin-Betrags auf eine Folgeleistung erfolgt nicht; der Starttermin ist eine eigenständige Leistung mit eigenem Wert.

A.11 Weitere Bedingungen

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der AGB sinngemäß, insbesondere die Regelungen zu Mitwirkungspflichten (§ 4), Sicherheitsregeln (§ 5), Termin und Durchführung (§ 6), vorzeitiger Beendigung (§ 8), Preise und Zahlung (§ 9), kein Erfolgsschuldverhältnis (§ 11), Haftung (§ 12), Trainingsunterlagen und Urheberrecht (§ 13) sowie Datenschutz und Aufzeichnungen (§ 14).


Anhang B: Allgemeine Sicherheitsregeln

B.1 Funktion dieses Dokuments

Diese allgemeinen Sicherheitsregeln gelten ab dem Tag deines Vertragsabschlusses. Sie sind die Mindestanforderung an einen sicheren Umgang mit deinem Hund während aller gebuchten Trainingsleistungen.

Im Rahmen des Starttermins erstelle ich für deinen Hund einen individuellen Sicherheitsstandard, der diese allgemeinen Regeln präzisiert, erweitert oder in fachlich begründeten Fällen ersetzt. Du bekommst ihn am Ende des Starttermins als eigenes, gesondert gekennzeichnetes Dokument. Er ist von der Wochenanweisung getrennt und gilt ab Übergabe verbindlich, bis ich ihn in Textform ändere.

Bis zur Übergabe des individuellen Sicherheitsstandards gelten ausschließlich diese allgemeinen Regeln. Ab Übergabe gelten sie unverändert weiter, soweit der individuelle Sicherheitsstandard nichts anderes bestimmt. Regelt der individuelle Sicherheitsstandard einen Punkt nicht, bleibt die allgemeine Regel maßgeblich. Maßgeblich für eine Abweichung ist ausschließlich das als individueller Sicherheitsstandard gekennzeichnete Dokument (siehe § 5.2). Einzige Ausnahme ist die Freigabe eigenständiger Arbeit an Auslösern, die über die jeweils aktuelle Wochenanweisung erfolgt (siehe B.7).

B.2 Sicherheit beim Vor-Ort-Termin

B.2.1 Sicherung bei Ankunft. Findet ein Termin bei dir vor Ort statt, ist dein Hund bei meiner Ankunft angeleint und gesichert. Lass deinen Hund mich nicht unaufgefordert und nicht frei begrüßen. Wie wir die ersten Minuten und das Kennenlernen gestalten, gebe ich dir vor Ort vor.

B.2.2 Maulkorb bei Beißhistorie. Hat dein Hund eine dokumentierte Beißhistorie gegenüber Menschen, kann ich das Tragen eines korrekt angelegten Maulkorbs während des Vor-Ort-Termins zur Voraussetzung machen. Ich teile dir das vor dem Termin mit.

B.2.3 Kinder und weitere Personen. Während des Termins sollten nur die Personen anwesend sein, die für die Arbeit mit dem Hund nötig sind. Kinder und weitere Personen nur nach Absprache.

B.2.4 Termine an Trainingsorten außerhalb deiner Räumlichkeiten. Findet ein Termin an einem öffentlich zugänglichen Trainingsort statt, führst du deinen Hund selbst, sofern ich nichts anderes anordne. Die Vorgaben aus dem individuellen Sicherheitsstandard zu Leine, Geschirr, Maulkorb und Mindestabstand gelten dort uneingeschränkt.

B.3 Leinenführung im Alltag

B.3.1 Standardregel. Der Hund wird ausschließlich an einer Leine von maximal 5 Metern Länge geführt. Flexileinen sind in jeder Form ausgeschlossen. Diese allgemeine Regel kann im individuellen Sicherheitsstandard fallbezogen angepasst werden, sowohl strenger (z.B. kürzere Leinenführung bei erhöhtem Risiko) als auch milder, soweit der einzelne Hund dies zulässt und es fachlich begründet ist. Ausgenommen von der 5-Meter-Grenze ist insbesondere die Verwendung einer Schleppleine zur Sicherung von Hunden ohne aufgebauten Rückruf; Länge, Material und Einsatzorte werden in diesem Fall im individuellen Sicherheitsstandard festgelegt.

B.3.2 In Reizsituationen. Bei Begegnungen mit Reizen (fremde Hunde, fremde Menschen, Fahrräder, Reizsituationen) wird die Leinenlänge auf maximal 2 Meter verkürzt. Die Leine wird so geführt, dass der Hund zu jedem Zeitpunkt sicher kontrolliert werden kann.

B.3.3 Geschirr statt Halsband. Der Hund wird ausschließlich an einem geeigneten Brustgeschirr geführt. Halsbänder als alleiniger Anbindungspunkt sind nicht zulässig.

Als Standard genügt ein gut sitzendes, gepolstertes Y-Brustgeschirr, das folgende Anforderungen erfüllt:

  • individuell einstellbar, gute Passform, kein Drücken
  • luftdurchlässig und ergonomisch geschnitten (Schonung von Achseln und Rücken)
  • ausreichend stabil für die Größe und Kraft des Hundes

Nur wenn der Hund dazu neigt, sich aus dem Geschirr herauszuwinden oder rückwärts herauszuschlüpfen, ist ein Sicherheitsgeschirr (oft als Panikgeschirr bezeichnet) mit folgenden zusätzlichen Eigenschaften erforderlich:

  • zusätzlicher Gurt im Taillenbereich, der ein Ausbrechen verhindert
  • mindestens drei Verschlusspunkte (Hals, Brust, Taille)
  • so eingestellt, dass der Hund auch beim Rückwärtsziehen oder Ducken nicht herausschlüpfen kann

Ob ein Sicherheitsgeschirr erforderlich ist, wird im individuellen Sicherheitsstandard festgelegt. Beispielmodell für ein Sicherheitsgeschirr: Anubis Safety Fun (kein Pflichtmodell, aber erfüllt die Anforderungen). Andere Modelle mit gleichwertigen Eigenschaften sind zulässig.

B.3.4 Keine Doppelleinen-Sicherung als Standard. Eine Doppelleinen-Sicherung (zwei Leinen an unterschiedlichen Anbindungspunkten) wird nicht als Standard verlangt, weil sie das Gangbild des Hundes negativ beeinflussen kann. Bei Hunden mit Beißhistorie wird die zweite Sicherung über den Maulkorb gewährleistet (siehe B.4). In begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei ungünstigem Körperverhältnis zwischen Halter und Hund) kann eine Doppelleinen-Sicherung im individuellen Sicherheitsstandard angeordnet werden.

B.3.5 Zweite Leine als Pflicht-Sicherung. Bei allen Live-Terminen und im Alltag während der gebuchten Trainingsleistungen muss eine zweite Leine als Notfall-Sicherung mitgeführt werden. Diese muss schnell griffbereit sein.

B.4 Maulkorb

B.4.1 Pflicht zum Tragen. Bei jeglicher dokumentierter Beißhistorie, gegenüber Menschen oder anderen Hunden, mit oder ohne Verletzungsfolge, besteht die Pflicht, den Hund in der Öffentlichkeit ausschließlich mit korrekt angelegtem Maulkorb zu führen. Diese Pflicht gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beißhistorie dem Anbieter bekannt wird, spätestens ab Übermittlung des Analysebogens, bis mindestens zum Ende der gebuchten Trainingsleistungen und ggf. darüber hinaus.

B.4.2 Anforderungen an den Maulkorb:

  • Beißfest: Der Maulkorb muss aus festem Material bestehen, das einem Beißversuch standhält. Stoffmaulkörbe sind ausgeschlossen.
  • Ausbruchsicher: Der Maulkorb darf vom Hund nicht selbständig abgestreift werden können.
  • Tierschutzkonform: Der Maulkorb muss korrekt passen, dem Hund ausreichend Raum zum Hecheln, Trinken und entspannten Atmen lassen, und darf keine Druckstellen verursachen.
  • Korrekt angelegt: Der Maulkorb muss bei jedem Tragen korrekt angepasst sein.

B.4.3 Eingewöhnung. Wenn dein Hund den Maulkorb noch nicht trägt, gehört der Maulkorb-Aufbau zu den ersten Trainingsschritten. Bis zum sicheren Tragen wird der Hund in Risikosituationen alternativ über erhöhten Sicherheitsabstand und Vermeidungsstrategien gesichert.

B.5 Begegnungsverhalten und Distanzen

B.5.1 Keine direkten Hundebegegnungen während der Trainingsleistungen. Während aller gebuchten Trainingsleistungen finden keine direkten Begegnungen mit fremden Hunden statt, soweit nicht der Anbieter im Einzelfall eine Freigabe erteilt. Das schließt insbesondere aus:

  • Schnüffelkontakt
  • Gemeinsame Spaziergänge mit fremden Hunden
  • Hundekontakte in Hundewiesen, Hundeauslaufzonen, Tierheim-Spaziergängen
  • Begrüßungssituationen „weil es vorher mal funktioniert hat“

Diese Regel betrifft den direkten Kontakt. Sie schließt die kontrollierte Arbeit auf Distanz nicht aus, soweit sie in der jeweils aktuellen Wochenanweisung ausdrücklich freigegeben ist (siehe B.7).

B.5.2 Bei Beißhistorie gegen andere Hunde, strenger. Hat dein Hund nachweislich oder mutmaßlich andere Hunde gebissen, gilt zusätzlich: kein Kontakt zu anderen Hunden außerhalb des Haushalts während der gebuchten Trainingsleistungen. Hunde im eigenen Haushalt sind ausgenommen.

B.5.3 Distanz und Routenwahl. Frontale Begegnungen mit anderen Hunden werden vermieden, wo möglich, wird ein Bogen gelaufen oder die Seite gewechselt. Ausreichend Abstand wird gehalten, sodass der Hund unter seiner individuellen Reizschwelle bleibt. Was „ausreichend“ konkret bedeutet, wird im individuellen Sicherheitsstandard festgelegt. Es werden Orte und Zeiten gewählt, an denen Begegnungen gesteuert werden können. Schmale Gehwege ohne Ausweichmöglichkeit und stark frequentierte Bereiche werden vermieden.

B.6 Verbotene Methoden und Hilfsmittel

Während aller gebuchten Trainingsleistungen sind folgende Methoden und Hilfsmittel ausgeschlossen:

B.6.1 Verbotene Hilfsmittel:

  • Stachelhalsbänder
  • Würger und Würgehalsbänder ohne Stopp
  • E-Collars (elektrische Halsbänder, Teletakt-Geräte)
  • Sprühhalsbänder (mit Zitronella, Wasser oder anderen Substanzen)

B.6.2 Verbotene Methoden:

  • Aversive Trainingsmethoden jeder Art
  • Schreckmaßnahmen (Trainingsdosen, Wasserspritzer, lautes Anschreien zur Unterbrechung)
  • Konfrontationstraining in jeder Form (Provokation, bewusstes Aussetzen, „Übung macht den Meister“-Prinzip bei Reizen)
  • Bestrafung durch körperliche Einwirkung (Stupsen, Drücken, Hochziehen, Schütteln)

Diese Liste ist nicht abschließend. Im Zweifel gilt: gewaltfrei, ohne Druck, ohne Schreck. Wenn du dir unsicher bist, ob eine Methode zulässig ist, frag mich vor dem Einsatz.

B.7 Arbeit an Auslösern zwischen den Terminen

B.7.1 Klare Regel. Eigenständige Arbeit an Auslösern ist ausschließlich im Rahmen der jeweils aktuellen schriftlichen Wochenanweisung zulässig. Was dort nicht ausdrücklich freigegeben ist, gilt als nicht freigegeben.

Die Wochenanweisung legt fest, an welchen Tagen an Auslösern gearbeitet wird, an welchen Auslösern, mit welchem Mindestabstand, an welchen Orten und in welchem Umfang. An allen übrigen Tagen findet keine Arbeit an Auslösern statt.

B.7.2 Unabhängig vom Inhalt der Wochenanweisung bleibt untersagt:

  • Annäherung über den vorgegebenen Mindestabstand hinaus
  • Testsituationen außerhalb der Anweisung, um zu prüfen, „ob es schon besser wird“
  • eigenständige Begegnungsversuche mit fremden Hunden (siehe B.5.1)
  • Überraschungskonfrontationen und bewusstes Aufsuchen unkontrollierbarer Situationen
  • Arbeit an Auslösern an Tagen, die in der Wochenanweisung als reizfrei ausgewiesen sind

B.7.3 Voraussetzung für die Freigabe. Der Anbieter gibt eigenständige Arbeit an Auslösern nur frei, wenn ihm eine ausreichende laufende Dokumentation vorliegt, in der Regel über das Stresstagebuch (siehe § 4.8). Fehlt diese Dokumentation, beschränkt der Anbieter die Wochenanweisung auf Maßnahmen ohne eigenständige Reizarbeit.

B.7.4 Begründung. Arbeit an Auslösern wirkt nur unter kontrollierten Bedingungen. Findet sie außerhalb des vorgegebenen Rahmens statt, übt der Hund in der Regel genau das Verhalten, das verändert werden soll. Deshalb ist der Rahmen verbindlich und nicht verhandelbar.

B.8 Umgang mit akuten Vorfällen

B.8.1 Erste Schritte bei einem Beißvorfall, einer schweren Eskalation oder einem akuten Sicherheitsvorfall:

  • Sofort sichern: Hund aus der Situation bringen, Distanz herstellen, Maulkorb sicherstellen.
  • Beteiligte versorgen: Bei Personenschaden Polizei (133) verständigen. Bei Verletzungen am Hund Tierarzt oder Tiernotdienst.
  • Situation dokumentieren: Was ist wann, wo, mit wem passiert? Notizen, ggf. Fotos.
  • Mich informieren: Schriftlich per E-Mail, unverzüglich und unabhängig vom nächsten Termin. Bitte nicht im akuten Stress per WhatsApp, die Situation muss dokumentiert sein.

B.8.2 Was nicht zu tun ist:

  • Keine eigenständige Korrektur in der akuten Eskalation. Die Situation wird beendet, nicht „ausgenutzt zum Training“.
  • Keine Selbstvorwürfe oder Selbstbestrafung des Hundes nach dem Vorfall. Das verschlimmert die Situation.
  • Keine Wiederholung der Auslöser-Situation in den folgenden Tagen, um zu sehen, „ob es nochmal passiert“.

B.9 Personen im Haushalt und Mit-Führende

B.9.1 Pflicht zur Weitergabe. Du bist verpflichtet, alle Personen, die regelmäßig mit dem Hund Gassi gehen oder ihn führen, über die Sicherheitsregeln und über die jeweils aktuelle Wochenanweisung zu informieren. Das gilt für Familienmitglieder, Mitbewohner, Hundesitter und gelegentliche Aufpasser.

B.9.2 Einheitliche Anwendung. Die Sicherheitsregeln gelten unabhängig davon, wer den Hund führt. Bei Wechsel der Führungsperson gelten dieselben Regeln. Wer die Regeln nicht kennt oder nicht einhalten kann, soll den Hund nicht führen.

B.9.3 Verantwortung. Die Einhaltung der Regeln durch Dritte fällt in deine Verantwortung als Halter. Verstöße durch Mit-Führende werden behandelt wie eigene Verstöße.

B.10 Spezifische Risikosituationen

Während aller gebuchten Trainingsleistungen sind folgende Situationen ausgeschlossen, soweit nicht der Anbieter im Einzelfall eine Freigabe erteilt:

  • Hundewiesen, Hundeauslaufzonen, Hundeparks, auch nicht „kurz“ oder „wenn niemand sonst da ist“
  • Tierheimbesuche und Tierheim-Spaziergänge mit dem eigenen Hund
  • Hundepensionen mit Gruppenhaltung, falls Pension nötig: nur Einzelhaltung
  • Belastungs-Tests, bewusste Konfrontation, „ob es schon besser wird“
  • Feste, Märkte, Veranstaltungen mit hoher Reizdichte, soweit sie für deinen Hund zu belastend sind. Was „zu belastend“ bedeutet, wird im individuellen Sicherheitsstandard festgelegt.

B.11 Konsequenzen bei Regelverstößen

Verstöße gegen diese Sicherheitsregeln werden gemäß § 8 der AGB behandelt. Es gibt drei Eskalationsstufen, je nach Schwere des Verstoßes.

B.11.1 Stufe 1, schriftliche Verwarnung. Bei einmaligen, weniger schwerwiegenden Verstößen erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit konkreter Begründung. Du hast die Möglichkeit zur Stellungnahme. Bei wiederholtem Verstoß folgt der Trainingsabbruch. Typische Beispiele: Leinenlänge nicht eingehalten, Geschirr-Vorgabe nicht eingehalten, Begegnungsdistanz unterschritten.

B.11.2 Stufe 2, sofortiger Trainingsabbruch ohne Verwarnung. Bei schweren Verstößen erfolgt der sofortige Trainingsabbruch ohne vorherige Verwarnung. Typische Beispiele: Arbeit an Auslösern außerhalb der Wochenanweisung (B.7), Verwendung verbotener Methoden oder Hilfsmittel (siehe B.6), Maulkorb-Pflicht ignoriert bei dokumentierter Beißhistorie, wiederholtes Aufsuchen ausgeschlossener Risikosituationen, Nicht-Vorlage der Sicherheits-Bestätigung trotz Aufforderung, Missachtung der Sicherheitsanweisungen beim Vor-Ort-Termin (§ 5.6) oder am Trainingsort (§ 5.7).

B.11.3 Stufe 3, sofortiger Trainingsabbruch mit Anzeigebereitschaft. Bei besonders schweren Verstößen, die Dritte oder den Hund konkret gefährden, erfolgt der sofortige Trainingsabbruch, und ich behalte mir vor, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Typische Beispiele: bewusste Gefährdung Dritter (z.B. ungesicherter Hund mit Beißhistorie in Risikosituation), tierschutzwidriges Verhalten gegenüber dem eigenen Hund, Ignorieren akuter Sicherheitsanweisungen mit Schadensfolge.

B.11.4 Finanzielle Folgen. Die finanziellen Folgen bei Trainingsabbruch durch den Anbieter richten sich nach § 8.3 der AGB. Die Wertaufschlüsselung für den Starttermin ergibt sich aus Anhang A.5, die Wertaufschlüsselung für den Trainingsblock aus Anhang C.6; für sonstige Folgeleistungen gilt die jeweilige Vereinbarung.

B.12 Bestätigung und Geltung

Die Bestätigung dieser Sicherheitsregeln erfolgt einmalig im Rahmen des Online-Analysebogens (§ 4.9 Abs. 1). Mit dieser Bestätigung bestätigst du:

  • diese Sicherheitsregeln gelesen und verstanden zu haben
  • diese Sicherheitsregeln einzuhalten
  • deinen Hund beim Vor-Ort-Termin bei meiner Ankunft angeleint und gesichert zu halten (siehe B.2)
  • alle Personen im Haushalt, die den Hund führen, entsprechend zu informieren
  • bei Unklarheiten vor Verstoß rückzufragen

Geltungsdauer: Diese Regeln gelten ab Vertragsabschluss bis zum Ende aller gebuchten Trainingsleistungen. Sie können durch den individuellen Sicherheitsstandard, der im Rahmen des Starttermins erstellt wird, erweitert, präzisiert oder in fachlich begründeten Fällen ersetzt werden (siehe § 5.2).


Anhang C: Trainingsblock

C.1 Leistungsumfang

Der Trainingsblock ist die auf den Starttermin aufbauende, weiterführende Trainingsbegleitung. Er wird als Kontingent an Trainingsstunden gebucht. Verfügbare Umfänge sind 4, 8 oder 12 Trainingsstunden. Welcher Umfang fachlich geeignet ist, empfiehlt der Anbieter am Ende des Starttermins; die Entscheidung trifft der Kunde (§ 11.4).

Ein Trainingsblock umfasst:

1. Gemeinsame Trainingszeit im Umfang des gebuchten Kontingents: Die Trainingszeit wird in einzelnen Terminen verbraucht. Die Dauer des einzelnen Termins richtet sich nach dem fachlichen Bedarf und wird zwischen Anbieter und Kunde vereinbart. Sie beträgt bei Terminen vor Ort mindestens 60 Minuten und in der Regel höchstens 90 Minuten. Die Abrechnung gegen das Kontingent erfolgt in 15-Minuten-Schritten nach tatsächlichem Verbrauch (siehe C.5). Fachlich empfohlen ist ein Termin pro Woche.

2. Wöchentliche Wochenanweisung: Der Kunde erhält zu jedem Termin eine schriftliche Wochenanweisung für den folgenden Zeitraum. Sie legt fest, was trainiert wird, wie oft, woran und was bewusst unterbleibt, einschließlich der Freigabe oder Nicht-Freigabe eigenständiger Arbeit an Auslösern (Anhang B.7). Die Wochenanweisung wird im Termin übergeben.

3. Vorbereitung und laufende Anpassung: Der Anbieter bereitet jeden Termin fachlich vor, sieht dabei das Stresstagebuch durch, soweit es geführt wird, und passt die Trainingsschritte sowie die Wochenanweisung entsprechend an.

4. Eigenständige Umsetzung zwischen den Terminen: Zusätzlich zum gemeinsamen Trainingstag kann der Kunde nach Maßgabe der Wochenanweisung an weiteren Tagen selbstständig arbeiten. Umfang und Inhalt ergeben sich ausschließlich aus der Wochenanweisung. Ein bestimmter Umfang wird nicht geschuldet.

5. Handouts und Übungsvideos: Zu den im Block bearbeiteten Themen erhält der Kunde die jeweils passenden schriftlichen Unterlagen und Übungsvideos aus dem Bestand des Anbieters. Die Auswahl und der Zeitpunkt der Ausgabe erfolgen nach fachlicher Einschätzung des Anbieters. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl, auf bestimmte Einzelinhalte oder auf die Erstellung neuer, eigens für den Kunden angefertigter Unterlagen. Handouts und Übungsvideos sind unselbständige Nebenleistungen der Trainingsbegleitung und werden nicht gesondert bepreist. Für die Nutzungsrechte gilt § 13.

6. Erreichbarkeit bei Sicherheitsfragen: Sicherheitsrelevante Vorfälle meldet der Kunde unverzüglich und unabhängig vom nächsten Termin (§ 15.4). Fachliche Rückfragen ohne Sicherheitsbezug werden im folgenden Termin bearbeitet. Ein laufender Support zwischen den Terminen ist nicht Vertragsbestandteil.

7. Abschlussgespräch: Im letzten Termin des Blocks bespricht der Anbieter mit dem Kunden den erreichten Stand und gibt eine Empfehlung für den nächsten Schritt. Eine gesonderte schriftliche Auswertung ist nicht Bestandteil des Trainingsblocks.

Zum Ort der Termine siehe § 6.2: Live-Termine finden an fachlich geeigneten Trainingsorten innerhalb des Standard-Einzugsgebiets statt; Themen, die ihrer Natur nach in den Räumlichkeiten des Kunden stattfinden, werden in der Regel per Videocall bearbeitet.

C.2 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Buchung eines Trainingsblocks ist ein innerhalb der letzten 12 Monate durchgeführter Starttermin (§ 3.2 bis § 3.4) bzw. der Bestandskunden-Status gemäß § 3.3. Vor dem ersten Live-Termin ist die Sicherheits-Bestätigung gemäß § 4.9 Abs. 2 in Textform an den Anbieter zu übermitteln.

C.3 Terminfrequenz und Planung

Die Termine werden fortlaufend einzeln zwischen Anbieter und Kunde vereinbart. Fachlich empfohlen ist ein Termin pro Woche; eine starre Taktung wird nicht geschuldet. Maßgeblich ist die Gültigkeitsdauer gemäß C.7, innerhalb derer das Kontingent verbraucht werden soll.

C.4 Preis

Der Preis des Trainingsblocks wird dem Kunden im Rahmen des Starttermins genannt und vor Vertragsabschluss im Angebot in Textform ausgewiesen (§ 3.5). Es handelt sich um einen Endpreis ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Der Preis umfasst das gesamte gebuchte Stundenkontingent einschließlich Vorbereitung, Wochenanweisungen, Handouts und Übungsvideos; innerhalb des Standard-Einzugsgebiets fallen keine zusätzlichen Anfahrtskosten an, und die Fahrtzeit des Anbieters wird nicht vom Kontingent abgezogen (§ 9.5).

C.5 Abrechnung gegen das Stundenkontingent

  • Abgezogen wird ausschließlich die gemeinsame Trainingszeit, gerechnet ab dem vereinbarten Terminbeginn bis zum Terminende.
  • Die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Schritten; angefangene Viertelstunden werden aufgerundet.
  • Bei Terminen vor Ort beträgt die Mindestdauer 60 Minuten.
  • Fahrtzeit, Vorbereitung, Nachbereitung, die Erstellung der Wochenanweisung sowie die Ausgabe von Handouts und Übungsvideos werden nicht vom Kontingent abgezogen.
  • Verlängert sich ein Termin auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und stimmt der Anbieter zu, wird die zusätzliche Zeit regulär abgezogen.
  • Der Anbieter informiert den Kunden auf Nachfrage über den aktuellen Stand des Kontingents und weist ihn hin, wenn das Kontingent voraussichtlich mit dem nächsten Termin aufgebraucht ist.
  • Zum Abzug bei kurzfristiger Absage, Nichterscheinen oder Abbruch aus der Sphäre des Kunden siehe § 6.5 und § 7.2.

C.6 Anteilige Wertaufschlüsselung

Die folgende Aufschlüsselung gilt für die Berechnung anteiliger Vergütung bzw. Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung gemäß § 8 der AGB sowie bei vorzeitigem Leistungsbeginn vor Ablauf der 14-tägigen FAGG-Widerrufsfrist gemäß § 3.8 der AGB. Die absoluten Beträge ergeben sich aus dem im Angebot ausgewiesenen Preis.

TeilAnteil am Gesamtwert
Vorbereitung und individuelle Trainingsplanung des Blocks10 %
Verbrauchte Trainingsstunden, anteilig je verbrauchter Stunde90 %, geteilt durch die gebuchte Stundenzahl
Gesamt100 %

Rechenbeispiel: Bei einem Block von 12 Stunden entfallen auf jede verbrauchte Trainingsstunde 7,5 % des Gesamtwerts. Sind zum Zeitpunkt der Beendigung 4 Stunden verbraucht, sind 10 % + 4 × 7,5 % = 40 % des Gesamtwerts erbracht; 60 % werden zurückerstattet. Angefangene Viertelstunden werden entsprechend C.5 berücksichtigt.

Bereits ausgegebene Handouts, Übungsvideos und Wochenanweisungen verbleiben beim Kunden und dürfen im Rahmen von § 13 weiter genutzt werden. Sie sind in den oben ausgewiesenen Anteilen berücksichtigt und werden nicht gesondert verrechnet oder rückgefordert.

C.7 Gültigkeitsdauer

Der Trainingsblock ist ab Vertragsschluss gültig:

  • 4 Trainingsstunden: 6 Monate
  • 8 Trainingsstunden: 9 Monate
  • 12 Trainingsstunden: 12 Monate

Innerhalb dieser Frist soll das gesamte Kontingent verbraucht werden. Trainingsstunden, die innerhalb der Gültigkeitsdauer aus Gründen in der Sphäre des Kunden nicht in Anspruch genommen wurden, verfallen ohne Erstattung; die Regelungen zu Absage und Verschiebung (§ 7), zur vorzeitigen Beendigung (§ 8) sowie zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Können Termine aus Gründen in der Sphäre des Anbieters nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer stattfinden (§ 7.3), verlängert sich die Gültigkeitsdauer entsprechend.

C.8 Zahlungsmodalitäten

Nach Vertragsschluss (§ 3.5) erhält der Kunde die Rechnung (Rechnungsstellung über SumUp) in Textform. Der Gesamtbetrag ist vor dem ersten Termin des Trainingsblocks fällig und wird per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder, soweit angeboten, per Kartenzahlung über SumUp bezahlt. Eine Ratenzahlung kann individuell vereinbart werden; in diesem Fall gilt § 9.4 (Pausierung bei Ratenverzug).

C.9 Absage und Verschiebung

Für die Termine des Trainingsblocks gelten die Regelungen aus § 7 der AGB. Bei Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen gilt die vereinbarte Termindauer als verbraucht und wird vom Kontingent abgezogen (§ 7.2).

C.10 Vorzeitige Beendigung

Für die vorzeitige Beendigung gilt § 8 der AGB. Bei Beendigung ohne wichtigen Grund durch den Kunden werden der Vorbereitungs-Anteil sowie die bereits verbrauchten Trainingsstunden anhand der Wertaufschlüsselung gemäß C.6 verrechnet; der verbleibende, bereits bezahlte Betrag wird zurückerstattet. Ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand wird nicht erhoben. Als verbraucht gilt auch Zeit, die gemäß § 6.5 oder § 7.2 als verbraucht gilt.

C.11 Folge-Blöcke

Nach Verbrauch eines Kontingents kann im gegenseitigen Einvernehmen ein weiterer Trainingsblock vereinbart werden. Der Vertragsschluss erfolgt jeweils gemäß § 3.5. Es besteht keine automatische Verlängerung und keine Verpflichtung zur Buchung weiterer Blöcke.

C.12 Weitere Bedingungen

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der AGB sinngemäß, insbesondere die Regelungen zu Mitwirkungspflichten (§ 4), Sicherheitsregeln (§ 5), Termin und Durchführung (§ 6), vorzeitiger Beendigung (§ 8), Preise und Zahlung (§ 9), kein Erfolgsschuldverhältnis (§ 11), Haftung (§ 12), Trainingsunterlagen und Urheberrecht (§ 13) sowie Datenschutz und Aufzeichnungen (§ 14).