Stand: April 2026, Version 2 Anbieter: Steffen Taubitz, Hunde-Sprache


Anbieter-Informationen

Steffen Taubitz Ibererstraße 20/1 8051 Graz Österreich

Telefon: +43 676 4636824 E-Mail: kontakt@hunde-sprache.com Web: hunde-sprache.com

GISA-Zahl: 35972273 Gewerbewortlaut: Ausbildung, Betreuung, Pflege, Abwiegen, Messung und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren — mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten

Aufsichtsbehörde: Magistrat der Stadt Graz Wirtschaftskammer­zugehörigkeit: Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark Berufshaftpflicht­versicherung: bestehend, Deckungssumme 1.000.000 €

Umsatzsteuer: Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise ohne Umsatzsteuer.


§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Steffen Taubitz (nachfolgend "Anbieter" oder "Trainer") und Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (nachfolgend "Kunde") über folgende Leistungen:

  • Hunde-Sprache 6-Wochen-Programm (Details siehe Anhang A)
  • Analyse-Termin als Einzelleistung (Details siehe Anhang B)
  • Halterberatung und Trainings­begleitung im Rahmen des freien Gewerbes
  • Online-Leistungen (Videoanalyse, Videocall, Online-Beratung)
  • Folgepakete, Workshops, Seminare und sonstige Einzelleistungen, soweit angeboten

1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.

1.3 Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und der ausdrücklichen Bestätigung durch den Anbieter.

1.4 Die AGB werden dem Kunden vor Vertragsabschluss in Textform zur Verfügung gestellt und mit Vertragsabschluss Bestandteil des Vertrags.


§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsabgrenzung

2.1 Vertragsgegenstand sind die im jeweiligen Angebot, in der Buchungsbestätigung oder im jeweiligen Anhang dieser AGB konkret beschriebenen Leistungen.

2.2 Der Anbieter erbringt Trainings­begleitung im Rahmen des Gewerbewortlauts. Dies umfasst insbesondere:

  • die Beobachtung und fachliche Einordnung von Verhalten im Rahmen der Trainingsplanung
  • die Ableitung von Trainingsschritten
  • die Erstellung individueller Trainingspläne
  • die praktische Anleitung des Kunden im Umgang mit seinem Hund
  • die Vermittlung von Wissen über Lerntheorie, Körpersprache, Stress- und Erregungsregulation, Halterverhalten

2.3 Ausdrückliche Leistungsabgrenzung — keine tierärztliche Tätigkeit:

Der Anbieter ist Hundetrainer, kein Tierarzt und kein Verhaltenstherapeut im Sinne einer veterinär­medizinischen Disziplin. Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich im Rahmen des freien Gewerbes "Ausbildung, Betreuung, Pflege … von Tieren" — mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten.

Konkret nicht Vertragsgegenstand sind:

  • medizinische, veterinär­medizinische oder diagnostische Leistungen jeder Art
  • die Behandlung von Verhaltensstörungen mit Krankheitswert
  • die Verordnung, Empfehlung oder Anwendung von Medikamenten oder therapeutischen Maßnahmen
  • die Ersetzung tierärztlicher Untersuchungen oder Behandlungen

Besteht der Verdacht, dass gesundheitliche Ursachen für das Verhalten des Hundes eine Rolle spielen könnten, hat der Kunde diese tierärztlich abklären zu lassen. Der Anbieter behält sich vor, die Aufnahme oder Fortführung des Trainings von einer tierärztlichen Abklärung abhängig zu machen.

2.4 Kein Erfolgsschuldverhältnis (Verweis auf § 11): Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten Trainingserfolg. Verhaltensentwicklung beim Hund hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.

2.5 Der konkrete Leistungsumfang, die Termin­anzahl, die Termin­dauer und die jeweiligen Inhalte ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Programm, Termin oder Paket gemäß den Anhängen dieser AGB oder der individuellen Vereinbarung.


§ 3 Vertragsschluss

3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.2 Der Vertragsschluss erfolgt typischerweise in folgendem Ablauf:

  • Der Kunde füllt ein Vorab-Formular aus oder kontaktiert den Anbieter
  • Es findet ein qualifizierendes Erstgespräch statt
  • Der Anbieter erstellt ein konkretes Angebot in Textform
  • Der Kunde bestätigt das Angebot in Textform (E-Mail, Nachricht)
  • Der Anbieter bestätigt die Buchung in Textform

3.3 Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Anbieters zustande.

3.4 Bei Fernabsatzverträgen — also Verträgen, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, E-Mail, Videocall, Internet) geschlossen werden — gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG). Die FAGG-konforme Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Kunden vor Vertragsabschluss in Textform zur Verfügung gestellt und sind als gesonderte Dokumente Vertragsbestandteil.

3.5 Ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn: Der Kunde kann ausdrücklich verlangen, dass mit der Leistungserbringung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist begonnen wird. In diesem Fall behält der Kunde sein Widerrufsrecht, schuldet jedoch bei Widerruf einen anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen. Die Berechnung erfolgt nach Maßgabe der Wertaufschlüsselung im jeweiligen Anhang. Die ausdrückliche Zustimmung wird in Textform dokumentiert.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Durchführung des Trainings wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere:

  • bekannte Verhaltensauffälligkeiten und Reaktionsmuster des Hundes
  • frühere Beiß- oder Schnappvorfälle, einschließlich solcher gegen Menschen oder andere Hunde
  • bekannte Sicherheitsrisiken, insbesondere im Umgang mit Kindern, Besuchern oder anderen Tieren
  • laufende oder bevorstehende tierärztliche Abklärungen oder gesundheitliche Einschränkungen des Hundes, soweit sie für das Training relevant sind
  • Läufigkeit von Hündinnen
  • Medikamente oder therapeutische Maßnahmen, die der Hund erhält
  • sonstige Umstände, die für die sichere Durchführung der Leistung bedeutsam sind

Diese Mitteilungspflicht gilt durchgehend während der gesamten Programmlaufzeit. Wesentliche neue Vorfälle (z.B. Beißvorfälle, schwere Eskalationen, akute gesundheitliche Veränderungen des Hundes) sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

4.2 Werden wesentliche Informationen verschwiegen oder unrichtig angegeben, ist der Anbieter berechtigt, das Training nicht zu beginnen oder vorzeitig zu beenden. Bei vorzeitiger Beendigung aus diesem Grund gelten die finanziellen Folgen gemäß § 8 (vorzeitige Beendigung).

4.3 Eigenverantwortung und Aufsichtspflicht: Der Kunde bleibt während der gesamten Leistungserbringung für seinen Hund eigenverantwortlich. Dies gilt insbesondere für:

  • das Führen, Sichern und Beaufsichtigen des Hundes
  • die Einhaltung gesetzlicher Pflichten (Leinen­pflicht, Maulkorb­pflicht, Hundeabgaben-Verpflichtungen, Hundeführerschein soweit erforderlich)
  • die Einhaltung der vermittelten Sicherheitsregeln (siehe § 5)
  • den Schutz Dritter und das Vermeiden von Gefährdungen

4.4 Der Kunde hat den fachlichen Anweisungen des Anbieters im Interesse von Sicherheit, Tierschutz und geordnetem Trainingsablauf Folge zu leisten.

4.5 Der Kunde bestätigt, dass für den teilnehmenden Hund eine aufrechte Hunde-Haftpflichtversicherung besteht. In Graz ist diese gemäß Steiermärkischem Hundehaltegesetz für die meisten Hunde verpflichtend. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Versicherungspflicht selbst verantwortlich.

4.6 Der Kunde stellt sicher, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und keine Umstände vorliegen, die eine Teilnahme aus Sicherheits-, Gesundheits- oder Tierschutzgründen unzumutbar machen.

4.7 Pflicht zur Mitarbeit: Trainingsergebnisse hängen wesentlich von der Umsetzung durch den Kunden im Alltag ab. Der Kunde verpflichtet sich, die im Training vermittelten Inhalte, Übungen und Sicherheitsregeln zwischen den Terminen umzusetzen. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass ohne diese Mitarbeit kein nennenswerter Trainingserfolg erwartet werden kann.


§ 5 Sicherheitsregeln und Sicherheits­standard

5.1 Der Anbieter vermittelt einen Sicherheitsstandard auf zwei Ebenen: allgemeine Regeln ab Vertragsabschluss (Anhang D der AGB) und einen individuellen Sicherheitsstandard ab TP1, der im schriftlichen Output-Handout festgehalten wird. Beide Ebenen umfassen Vorgaben zu Distanzen, Leinenführung, Maulkorb-Verwendung, Vermeidung bestimmter Situationen und sonstige fallspezifische Sicherheitsmaßnahmen.

5.2 Es gibt zwei Ebenen von Sicherheits­regeln:

  • Allgemeine Sicherheits­regeln (Anhang D der AGB) gelten ab Vertrags­abschluss für alle Kunden. Sie werden mit der Buchungsbestätigung übermittelt und vom Kunden bestätigt.
  • Individueller Sicherheits­standard wird im ersten Termin (TP1) auf Basis der konkreten Anamnese erstellt und im schriftlichen Output-Handout festgehalten. Er gilt ab TP1 zusätzlich zu den allgemeinen Regeln.

Die individuellen Regeln können die allgemeinen Regeln verschärfen oder präzisieren. Bei Widersprüchen gelten die individuellen Regeln.

5.3 Der Kunde verpflichtet sich, die vermittelten Sicherheits­regeln vollständig einzuhalten — insbesondere zwischen den Terminen, im Alltag und in Begegnungs­situationen. Eine Missachtung der Sicherheits­regeln durch den Kunden kann zur vorzeitigen Beendigung des Programms durch den Anbieter führen (§ 8).

5.4 Haftung bei Missachtung der Sicherheits­regeln: Für Vorfälle, die auf einer Missachtung der vermittelten Sicherheits­regeln durch den Kunden beruhen, haftet der Kunde. Eine Haftung des Anbieters ist in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit den Anbieter kein eigenes rechts­widriges und schuldhaftes Verhalten trifft.

5.5 Maulkorb-Empfehlung: Der Anbieter behält sich vor, in fachlich begründeten Fällen die Verwendung eines Maulkorbs während der Trainings­einheiten und im Alltag zu empfehlen. Bei begründeter Sicherheitslage kann die Maulkorb-Verwendung Voraussetzung für die Fortführung des Trainings sein.


§ 6 Termine und Durchführung

6.1 Vereinbarte Termine sind beidseitig verbindlich.

6.2 Ort der Leistungserbringung:

  • Online-Termine (Remote-Termine im Rahmen des 6-Wochen-Programms und sonstige Online-Beratungen) finden über Videocall (Whereby) statt. Der Anbieter zeichnet diese Termine nicht auf.
  • Präsenz-Termine finden grundsätzlich in Graz und im Großraum Graz (bis ca. 30 Minuten Anfahrt) statt — beim Kunden zuhause, auf öffentlichen Spazierwegen, in Parks oder an anderen geeigneten Alltagsorten.
  • Termine außerhalb des Standard-Einzugs­gebiets können nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Anfahrtszuschlag stattfinden.

6.3 Der Anbieter ist berechtigt, Ort, Ablauf oder Inhalt einer Termin­einheit anzupassen, wenn dies aus fachlichen, sicherheits­relevanten, organisatorischen, witterungs­bedingten oder tierschutz­bezogenen Gründen erforderlich ist.

6.4 Abbruch durch den Anbieter: Der Anbieter ist berechtigt, eine Einheit abzubrechen oder nicht zu beginnen, wenn:

  • eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen besteht
  • erforderliche Angaben vom Kunden nicht oder nicht wahrheits­gemäß gemacht wurden
  • der Hund erkennbar krank, überfordert oder nicht trainings­fähig ist
  • der Kunde den fachlichen Anweisungen des Anbieters trotz Aufforderung nicht nachkommt
  • gesetzlich verbotene oder tierschutz­widrige Hilfsmittel eingesetzt werden
  • die Wetter­bedingungen eine sichere Durchführung nicht erlauben (insbesondere bei Live-Terminen)

6.5 Wird eine Einheit aus Gründen gemäß § 6.4 nach Beginn abgebrochen und liegt die Ursache in der Sphäre des Kunden, gilt die Einheit als erbracht.

6.6 Witterungs­bedingte Verschiebung: Bei Live-Terminen, die wegen extremer Wetter­bedingungen (Gewitter, Sturm, extreme Hitze über 30°C, Glatteis) nicht sicher durchführbar sind, wird der Termin innerhalb von 14 Tagen kostenfrei nachgeholt.


§ 7 Absage und Verschiebung von Terminen

7.1 Termin­verschiebungen oder Absagen durch den Kunden bedürfen der Textform (E-Mail, Nachricht) und werden mit Zugang beim Anbieter wirksam.

7.2 Absage durch den Kunden:

  • Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfreie Verschiebung möglich
  • Innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: Termin verfällt; eine Verschiebung gegen einen Aufpreis von 100 € ist möglich, sofern Kapazität vorhanden ist
  • Bei Krankheit (Hund oder Halter): kostenfreie Verschiebung; der neue Termin findet innerhalb von 7 Tagen nach dem ursprünglichen Termin statt. Bei wiederholten krankheitsbedingten Verschiebungen kann der Anbieter einen ärztlichen oder tierärztlichen Nachweis verlangen.
  • Bei wiederholten Absagen ohne Nachweis (mehr als zweimal): das Programm gilt als unvollständig durchgeführt; eine Rückerstattung für ausgefallene Termine erfolgt nicht

7.3 Absage durch den Anbieter:

  • Standard: kostenfreie Verschiebung; der neue Termin findet innerhalb von 7 Tagen nach dem ursprünglichen Termin statt
  • Bei längerer Erkrankung des Anbieters: Verschiebung innerhalb von 14 Tagen; das Programm verlängert sich entsprechend (max. 8 Wochen statt 6 Wochen)

7.4 Workshops und Seminare: Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Stornobedingungen:

  • bis 14 Tage vor Beginn: kostenfreie Stornierung
  • 13 bis 7 Tage vor Beginn: 50 % des Entgelts
  • ab 6 Tagen vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Entgelts, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden konnte; ersparte Aufwendungen werden angerechnet

7.5 Gesetzliche Rücktritts­rechte nach dem FAGG bleiben von diesen Stornoregeln unberührt.


§ 8 Vorzeitige Beendigung und Programmabbruch

8.1 Vorzeitige Beendigung durch den Anbieter: Der Anbieter ist berechtigt, das Programm vorzeitig zu beenden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • wiederholter Verstoß gegen die vermittelten Sicherheits­regeln (§ 5)
  • eigenständige Reizexperimente trotz expliziter Regel
  • chronische Unvorbereitetheit zu Terminen
  • Kommunikations­abbruch durch den Kunden
  • Ignorieren fachlich begründeter Empfehlungen (z.B. Maulkorb-Empfehlung) bei begründeter Sicherheits­lage
  • wesentliche Falsch­angaben bei Vertrags­abschluss (§ 4.2) oder Verletzung der durchgehenden Mitteilungspflicht (§ 4.1)

8.2 Verfahren bei vorzeitiger Beendigung durch den Anbieter:

  • Der Anbieter spricht beim ersten klaren Verstoß eine schriftliche Verwarnung mit konkreter Begründung aus.
  • Bei Wiederholung erfolgt die Beendigung in Textform mit konkreter Begründung.
  • Der Kunde hat das Recht, zu einer Verwarnung Stellung zu nehmen.
  • Bei besonders schweren Verstößen gemäß Anhang D.10 kann ohne vorherige Verwarnung beendet werden.

8.3 Finanzielle Folgen bei vorzeitiger Beendigung durch den Anbieter:

  • Bereits durchgeführte Termine werden anhand der anteiligen Wertaufschlüsselung (siehe Anhang A für das 6-Wochen-Programm) verrechnet.
  • Noch nicht durchgeführte, aber bereits bezahlte Termine werden anteilig zurückerstattet.
  • Noch nicht fällige Raten werden nicht mehr eingezogen.

8.4 Vorzeitige Beendigung durch den Kunden: Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vorzeitig beenden. Die Beendigung bedarf der Textform.

  • Bereits durchgeführte Termine werden anhand der anteiligen Wertaufschlüsselung verrechnet.
  • Noch nicht durchgeführte, aber bereits bezahlte Termine werden anteilig zurückerstattet, abzüglich eines pauschalen Bearbeitungs­aufwands von 10 % auf den noch nicht erbrachten Anteil.
  • Bei Ratenzahlung werden noch nicht fällige Raten nicht mehr eingezogen.

8.5 Widerrufsrecht (FAGG) bleibt unberührt: Die Regelungen dieses Paragraphen schließen das gesetzliche Widerrufs­recht des Kunden gemäß FAGG nicht aus.


§ 9 Preise und Zahlung

9.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertrags­abschlusses vereinbarten Preise gemäß dem konkreten Angebot.

9.2 Alle Preise verstehen sich als Endpreise ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmer­regelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG).

9.3 Zahlungsmittel: Banküberweisung auf das im Angebot bzw. in der Rechnung angegebene Konto.

9.4 Zahlungsmodalitäten:

  • Direktzahlung: Der Gesamtbetrag ist vor Programmstart vollständig zu entrichten.
  • Ratenzahlung (sofern angeboten und vereinbart): Die einzelnen Raten sind zu den im Angebot bzw. im Anhang festgelegten Zeitpunkten zu entrichten.
  • Bei verspäteter Ratenzahlung: Das Programm wird bis zum Eingang der ausstehenden Rate pausiert. Eine Verlängerung des Programmzeitraums erfolgt nicht automatisch.

9.5 Fahrt- und Anfahrts­kosten: Innerhalb des Standard-Einzugs­gebiets (Graz und Großraum Graz, bis ca. 30 Minuten Anfahrt) sind keine Anfahrts­kosten enthalten und werden nicht zusätzlich verrechnet. Anfahrts­zuschläge für Termine außerhalb des Standard-Einzugs­gebiets werden gesondert vereinbart.

9.6 Zahlungs­verzug: Im Fall des Zahlungs­verzugs gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Verzugs­zinsen. Die Geltend­machung notwendiger und angemessener Mahn- und Betreibungs­kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleibt vorbehalten.

9.7 Keine nachträgliche Preis­anpassung: Für bereits verbindlich gebuchte Leistungen gelten die bei Vertrags­abschluss vereinbarten Preise. Eine einseitige nachträgliche Preis­anpassung erfolgt nicht.


§ 10 Pakete, Programme und Gültigkeit

10.1 Sofern Programme oder Pakete vereinbart werden, gelten Umfang, Preis und Gültigkeitsdauer gemäß dem jeweils vereinbarten Angebot bzw. dem entsprechenden Anhang dieser AGB.

10.2 Programme und Pakete sind personen­bezogen und auf das jeweils vereinbarte Mensch-Hund-Team bezogen. Eine Übertragung auf Dritte ist nicht zulässig.

10.3 Nicht konsumierte Einheiten aus Paketen werden nur erstattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Anspruch besteht.

10.4 Gültigkeits­dauer:

  • Das 6-Wochen-Programm hat eine reguläre Dauer von 6 Wochen mit der Möglichkeit der Verlängerung um bis zu 2 Wochen ohne Aufpreis (siehe Anhang A).
  • Der Analyse-Termin als Standalone-Leistung muss innerhalb von 8 Wochen nach Buchung in Anspruch genommen werden (siehe Anhang B).

§ 11 Kein Erfolgsschuldverhältnis

11.1 Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Leistung nach dem aktuellen Stand der Trainings­methoden, jedoch keinen bestimmten Trainings­erfolg.

11.2 Trainings­ergebnisse hängen von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einfluss­bereichs des Anbieters liegen, insbesondere:

  • der Ausgangs­lage und individuellen Veranlagung des Hundes
  • dem Gesundheits­zustand des Hundes
  • dem Verhalten und der Mitarbeit des Kunden
  • der Umsetzung im Alltag durch den Kunden
  • dem sozialen und örtlichen Umfeld
  • der Einhaltung der vermittelten Sicherheits­regeln
  • weiteren Umständen außerhalb des Einfluss­bereichs des Anbieters

11.3 Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass im Hundetraining keine seriöse Erfolgs­garantie auf bestimmtes Verhalten gegeben werden kann. Aussagen, die einen bestimmten Trainings­erfolg suggerieren, sind ausdrücklich nicht Vertragsinhalt.


§ 12 Haftung

12.1 Haftung des Anbieters:

  • Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Beschränkung.
  • Für sonstige Schäden haftet der Anbieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertrags­pflichten und ist auf den Ersatz des bei Vertrags­abschluss vorhersehbaren, vertrags­typischen Schadens begrenzt. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf das vereinbarte Vertrags­entgelt begrenzt.
  • Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12.2 Haftung des Kunden: Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder sein Hund verursachen, einschließlich Schäden gegenüber dem Anbieter, dessen Hilfspersonen oder Dritten.

12.3 Haftungs­ausschluss bei Mitwirkungs­pflicht­verletzung: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde:

  • wesentliche Informationen verschwiegen hat (§ 4.1)
  • unrichtige Angaben gemacht hat
  • fachliche Anweisungen des Anbieters nicht beachtet hat (§ 4.4)
  • die vermittelten Sicherheits­regeln missachtet hat (§ 5),

soweit den Anbieter daran kein eigenes rechts­widriges und schuld­haftes Verhalten trifft.

12.4 Berufshaftpflicht­versicherung: Der Anbieter verfügt über eine Berufs­haftpflicht­versicherung mit einer Deckungs­summe von 1.000.000 €.


§ 13 Trainings­unterlagen und Urheberrecht

13.1 Vom Anbieter bereit­gestellte Trainings­unterlagen, Skripte, Pläne, Videos, Audios, Grafiken oder sonstige Inhalte sind urheber­rechtlich geschützt.

13.2 Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters weder vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weiter­gegeben noch kommerziell genutzt werden.

13.3 Die Nutzung ist ausschließlich für den eigenen privaten Gebrauch des Kunden im Rahmen des gebuchten Vertragszwecks gestattet.

13.4 Die Weitergabe an andere Hundehalter, andere Trainer oder die Veröffentlichung in sozialen Medien ist ausdrücklich nicht gestattet.


§ 14 Datenschutz und Aufzeichnungen

14.1 Die Verarbeitung personen­bezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutz­erklärung des Anbieters in der jeweils geltenden Fassung.

14.2 Trainings-Fragebogen-Daten: Im Rahmen der Trainings­begleitung werden detaillierte Daten zum Kunden, seinem Hund und seiner Lebens­situation erhoben. Diese werden ausschließlich für Trainings­zwecke verwendet und gemäß DSGVO gespeichert. Details zur Speicher­dauer, Verarbeitung und Rechten des Kunden finden sich in der Datenschutz­erklärung.

14.3 Online-Termine: Online-Termine werden vom Anbieter nicht aufgezeichnet. Eine Aufzeichnung durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

14.4 Foto- und Videomaterial: Die Nutzung von Foto- oder Video­aufnahmen des Kunden oder seines Hundes zu Werbe- oder Veröffentlichungs­zwecken erfolgt ausschließlich auf Basis einer gesonderten Einwilligung. Eine solche Einwilligung ist jederzeit widerruflich.


§ 15 Notfälle und Akute Situationen

15.1 Bei akuten Notfällen — insbesondere Beißvorfällen mit Verletzungs­folge, schwerer Eskalation oder medizinischen Notfällen — wendet sich der Kunde immer zuerst an die zuständigen Stellen:

  • bei Personenschaden oder akuter Gefahr: Polizei (133)
  • bei medizinischer Versorgung des Hundes: Tierarzt oder Tier­notdienst

15.2 Der Anbieter ist keine Notfall- oder Krisen­interventions­stelle und steht nicht für akute Notfälle oder Krisen­kommunikation zur Verfügung.

15.3 Anschließend kann der Kunde eine schriftliche Schilderung des Vorfalls per E-Mail an den Anbieter senden. Der Anbieter meldet sich zeitnah zurück, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

15.4 Zwischen den regulären Terminen besteht kein E-Mail-, Telefon- oder Chat-Support für Trainings­fragen. Solche Fragen werden im jeweils nächsten Termin behandelt.


§ 16 Online-Streitbeilegung

16.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streit­beilegung (OS) bereit, die unter folgender Adresse erreichbar ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr

16.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streit­beilegungs­verfahren vor einer Verbraucher­schlichtungs­stelle teilzunehmen.


§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand

17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden verbraucher­schützenden Bestimmungen entgegenstehen.

17.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichts­stände gemäß Konsumenten­schutz­gesetz und Jurisdiktions­norm.


§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

18.3 Die jeweils gültige Fassung dieser AGB ist auf der Website des Anbieters einsehbar und wird dem Kunden auf Wunsch in Textform übermittelt.


Anhang A — 6-Wochen-Programm "Hunde-Sprache"

A.1 Leistungsumfang

Das Hunde-Sprache 6-Wochen-Programm umfasst:

  • 6 individuelle Termine über 6 Wochen (3 Remote-Termine via Whereby + 3 Live-Termine vor Ort)
  • vollständiger Analysebogen vor Programmstart
  • schriftliche Handouts nach jedem Termin
  • individuelle Übungs­anleitungen und Videos
  • fachliche Trainings­begleitung über die gesamte Programmdauer
  • Abschluss­bewertung mit Empfehlung für weiterführende Schritte

Direkte Termin­zeit: ca. 9,5 bis 10,5 Stunden über 6 Wochen.

A.2 Termin­struktur

Termin Format Dauer Hauptthema
TP1, Woche 1 Remote 120 Min Analyse und Soforthilfe
TP2, Woche 2 Remote 90 Min Verstehen und Beruhigen
TP3, Woche 3 Live 90 Min Sicherer Spaziergang
TP4, Woche 4 Remote 90 Min Lesen und Trainieren
TP5, Woche 5 Live 90 Min Übungen aufbauen
TP6, Woche 6 Live 90 Min Auswertung und Weiterschritt

A.3 Preise

Standard-Programm:

  • Direktzahlung: 1.490 € (Endpreis ohne USt., Kleinunternehmer)
  • Ratenzahlung: 1.590 € (zwei Raten zu je 795 €)

Premium-Variante (Standard-Programm + 5 Stunden Sonderthema):

  • Direktzahlung: 2.240 €
  • Ratenzahlung: 2.340 €

Die Premium-Variante wird nur angeboten, wenn nach fachlicher Einschätzung des Anbieters ein paralleler Sonderbedarf zum Hauptthema besteht (z.B. Trennungsstress, Ressourcen­verteidigung). Die Inhalte und der Umfang der zusätzlichen 5 Stunden werden individuell vereinbart.

A.4 Zahlungs­modalitäten

Bei Direktzahlung:

  • Der Gesamtbetrag ist vor TP1 vollständig zu entrichten.

Bei Ratenzahlung (Standard):

    1. Rate (795 €): vor TP1
    1. Rate (795 €): vor TP4

Bei Ratenzahlung (Premium):

    1. Rate (1.170 €): vor TP1
    1. Rate (1.170 €): vor TP4

Bei Verzug: Programm pausiert bis Zahlungseingang. Der ursprüngliche Programm­zeitraum verlängert sich nicht automatisch.

A.5 Anteilige Wertaufschlüsselung

Die folgende Aufschlüsselung gilt für die Berechnung anteiliger Vergütung bzw. Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung gemäß § 8 der AGB.

Bei Direktzahlung (1.490 € gesamt):

Termin Wert
TP1 (120 Min Remote) 350 €
TP2 (90 Min Remote) 200 €
TP3 (90 Min Live) 250 €
TP4 (90 Min Remote) 200 €
TP5 (90 Min Live) 250 €
TP6 (90 Min Live) 240 €
Gesamt 1.490 €

Bei Ratenzahlung (1.590 € gesamt):

Termin Wert
TP1 (120 Min Remote) 370 €
TP2 (90 Min Remote) 215 €
TP3 (90 Min Live) 270 €
TP4 (90 Min Remote) 215 €
TP5 (90 Min Live) 270 €
TP6 (90 Min Live) 250 €
Gesamt 1.590 €

Bei Premium-Variante: Die zusätzlichen 5 Stunden werden mit dem zugrunde­liegenden Stundensatz von 150 € (Direktzahlung) bzw. 156 € (Ratenzahlung) verrechnet. Die Aufschlüsselung des Standard-Programms bleibt gemäß Tabelle oben.

A.6 Programmdauer und Verlängerung

  • Reguläre Dauer: 6 Wochen
  • Verlängerung: Bei organisations- oder gesundheits­bedingten Termin­verschiebungen verlängert sich der Programm­zeitraum um bis zu 2 Wochen ohne Aufpreis (max. 8 Wochen).
  • Längere Pausen (z.B. Urlaub, längere Krankheit): Müssen vor Programmstart abgesprochen werden. Ohne Absprache gilt der reguläre Zeitplan.

A.7 Zusatztermine während des Programms

Zusätzliche Einzeltermine während des laufenden Programms sind nicht Standard, können bei echtem Bedarf jedoch vereinbart werden:

  • Zusatztermin Remote: 140 € pro Stunde
  • Zusatztermin Live: 160 € pro Stunde

Solche Zusatztermine werden gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht Teil der Programm-Wertaufschlüsselung gemäß A.5.

A.8 Fertigstellung und Abschlussbewertung

Nach TP6 erhält der Kunde:

  • einen schriftlichen Abschluss- und Fortschrittsbericht
  • eine 7-Punkte-Bewertung des Trainings­fortschritts
  • eine fachliche Empfehlung für die Weiterarbeit (Empfehlung A bis D)
  • einen 14-Tage-Plan für die Zeit nach Programmende

Die Empfehlung für die Weiterarbeit ist eine fachliche Einschätzung und nicht verpflichtend.


Anhang B — Analyse-Termin als Einzelleistung

B.1 Leistungsumfang

Der Analyse-Termin ist eine Standalone-Leistung und entspricht inhaltlich dem ersten Termin (TP1) des 6-Wochen-Programms:

  • 120 Minuten Remote-Termin via Whereby
  • vollständige Fallauswertung mit multi-hypothetischer Einordnung
  • individueller Sicherheits­standard mit Sofortmaßnahmen
  • 7-Tage-Prioritäten für die Zeit unmittelbar nach dem Termin
  • schriftliches Handout mit allen Inhalten

B.2 Preis und Zahlung

  • Preis: 290 € (Endpreis ohne USt., Kleinunternehmer)
  • Zahlungsmodalität: Vorab per Banküberweisung; nach Zahlungseingang wird der Termin vereinbart.

B.3 Gültigkeit und Termin­vereinbarung

Der Termin muss innerhalb von 8 Wochen nach Buchung in Anspruch genommen werden. Wird er aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht innerhalb dieser Frist wahrgenommen, verfällt der Termin ohne Anspruch auf Rückerstattung.

B.4 Anrechenbarkeit auf das 6-Wochen-Programm

Bucht der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach dem Analyse-Termin das 6-Wochen-Programm, wird der Preis des Analyse-Termins (290 €) vollständig auf das Programm­entgelt angerechnet. In diesem Fall ersetzt der bereits absolvierte Analyse-Termin den TP1 des Programms; das Programm beginnt mit TP2.

B.5 Weitere Bedingungen

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der AGB sinngemäß, insbesondere die Regelungen zu:

  • Mitwirkungs­pflichten (§ 4)
  • Sicherheits­regeln (§ 5)
  • Termin und Durchführung (§ 6)
  • Absage und Verschiebung (§ 7)
  • Haftung (§ 12)
  • Datenschutz (§ 14)

Anhang C — Folgepakete und sonstige Einzelleistungen

C.1 Für Folgepakete (z.B. Komplett-Folgepaket "Reizarbeit und Generalisierung", 5er-Block Einzelstunden, Gruppentraining für Programm-Absolventen) und sonstige Einzelleistungen gelten gesonderte Bedingungen, die im jeweiligen Angebot festgelegt werden.

C.2 Im Übrigen gelten die Bestimmungen der AGB sinngemäß.


Anhang D — Allgemeine Sicherheitsregeln

D.1 Funktion dieses Dokuments

Diese allgemeinen Sicherheitsregeln gelten ab dem Tag deines Vertrags­abschlusses. Sie sind die Mindest­anforderung an einen sicheren Umgang mit deinem Hund während der gesamten Programmlaufzeit.

Im ersten Termin (TP1) erstelle ich für deinen Hund einen individuellen Sicherheits­standard, der diese allgemeinen Regeln präzisiert oder erweitert. Dieser individuelle Standard wird im schriftlichen Output-Handout festgehalten und ist ab TP1 zusätzlich verbindlich.

Wenn die individuellen Regeln strenger sind als die allgemeinen, gelten die strengeren Regeln. Wenn sie sich widersprechen, gelten die individuellen Regeln.

D.2 Leinenführung im Alltag

D.2.1 Standardregel

Der Hund wird ausschließlich an einer Leine von maximal 5 Metern Länge geführt. Flexileinen sind in jeder Form ausgeschlossen.

D.2.2 In Reizsituationen

Bei Begegnungen mit Reizen (fremde Hunde, fremde Menschen, Fahrräder, Reizsituationen) wird die Leinenlänge auf maximal 2 Meter verkürzt. Die Leine wird so geführt, dass der Hund zu jedem Zeitpunkt sicher kontrolliert werden kann.

D.2.3 Geschirr statt Halsband

Der Hund wird ausschließlich an einem geeigneten Sicherheits­geschirr geführt. Halsbänder als alleiniger Anbindungspunkt sind nicht zulässig.

Anforderungen an das Sicherheits­geschirr:

  • gepolstertes Brustgeschirr
  • mit zusätzlichem Gurt im Taillenbereich, der ein Ausbrechen verhindert
  • mindestens drei Verschluss­punkte (Hals, Brust, Taille)
  • individuell einstellbar in allen Bereichen
  • korrekt angepasst — gute Passform, kein Drücken, kein Rausziehen möglich
  • luftdurchlässig und ergonomisch geschnitten (Schonung von Achseln und Rücken)
  • ausreichend stabil für die Größe und Kraft des Hundes

Beispielmodell: Anubis Safety Fun (kein Pflichtmodell, aber erfüllt die Anforderungen). Andere Modelle mit gleichwertigen Eigenschaften sind zulässig.

D.2.4 Keine Doppel­leinen-Sicherung

Eine Doppel­leinen-Sicherung (zwei Leinen an unterschiedlichen Anbindungs­punkten) wird nicht als Standard verlangt, weil sie das Gangbild des Hundes negativ beeinflussen kann. Bei Hunden mit Beißhistorie wird die zweite Sicherung über den Maulkorb gewährleistet (siehe D.3).

In begründeten Ausnahmefällen kann eine Doppel­leinen-Sicherung im individuellen Sicherheits­standard nach TP1 angeordnet werden.

D.3 Maulkorb

D.3.1 Pflicht zum Tragen

Bei jeglicher dokumentierter Beißhistorie — gegenüber Menschen oder anderen Hunden, mit oder ohne Verletzungs­folge — besteht die Pflicht, den Hund in der Öffentlichkeit ausschließlich mit korrekt angelegtem Maulkorb zu führen. Dies gilt ab Vertrags­abschluss bis mindestens zum Programmende und ggf. darüber hinaus.

D.3.2 Anforderungen an den Maulkorb

  • Beißfest: Der Maulkorb muss aus festem Material bestehen, das einem Beißversuch standhält. Stoffmaulkörbe sind ausgeschlossen.
  • Ausbruch­sicher: Der Maulkorb darf vom Hund nicht selbständig abgestreift werden können.
  • Tierschutz­konform: Der Maulkorb muss korrekt passen, dem Hund ausreichend Raum zum Hecheln, Trinken und entspannten Atmen lassen, und darf keine Druckstellen verursachen.
  • Korrekt angelegt: Der Maulkorb muss bei jedem Tragen korrekt angepasst sein.

D.3.3 Eingewöhnung

Wenn dein Hund den Maulkorb noch nicht trägt, gehört der Maulkorb-Aufbau zu den ersten Trainings­schritten. Bis zum sicheren Tragen wird der Hund in Risiko­situationen alternativ über erhöhten Sicherheits­abstand und Vermeidungs­strategien gesichert.

D.4 Begegnungs­verhalten und Distanzen

D.4.1 Keine direkten Hundebegegnungen während des Programms

Während der gesamten Programmlaufzeit (6 Wochen) finden keine direkten Begegnungen mit fremden Hunden statt. Das schließt insbesondere aus:

  • Schnüffelkontakt
  • Gemeinsame Spaziergänge mit fremden Hunden
  • Hundekontakte in Hundewiesen, Hundeauslauf­zonen, Tierheim-Spaziergängen
  • Begrüßungs­situationen "weil es vorher mal funktioniert hat"

D.4.2 Bei Beißhistorie gegen andere Hunde — strenger

Hat dein Hund nachweislich oder mutmaßlich andere Hunde gebissen, gilt zusätzlich: kein Kontakt zu anderen Hunden außerhalb des Haushalts während des Programms. Hunde im eigenen Haushalt sind ausgenommen.

D.4.3 Distanz und Routenwahl

  • Frontale Begegnungen mit anderen Hunden werden vermieden — wo möglich, wird ein Bogen gelaufen oder die Seite gewechselt.
  • Ausreichend Abstand wird gehalten, sodass der Hund unter seiner individuellen Reizschwelle bleibt. Was "ausreichend" konkret bedeutet, wird im individuellen Sicherheits­standard nach TP1 festgelegt.
  • Routenwahl: Es werden Orte und Zeiten gewählt, an denen Begegnungen gesteuert werden können. Schmale Gehwege, schmale Wege ohne Ausweich­möglichkeit und stark frequentierte Bereiche werden vermieden.

D.5 Verbotene Methoden und Hilfsmittel

Während der gesamten Programmlaufzeit sind folgende Methoden und Hilfsmittel ausgeschlossen:

D.5.1 Verbotene Hilfsmittel

  • Stachelhalsbänder
  • Würger und Würgehalsbänder ohne Stopp
  • E-Collars (elektrische Halsbänder, Teletakt-Geräte)
  • Sprühhalsbänder (mit Zitronella, Wasser oder anderen Substanzen)

D.5.2 Verbotene Methoden

  • Aversive Trainingsmethoden jeder Art
  • Schreckmaßnahmen (Trainings­dosen, Wasser­spritzer, lautes Anschreien zur Unterbrechung)
  • Konfrontations­training in jeder Form (Provokation, bewusstes Aussetzen, "Übung macht den Meister"-Prinzip bei Reizen)
  • Bestrafung durch körperliche Einwirkung (Stupsen, Drücken, Hochziehen, Schütteln)

Diese Liste ist nicht abschließend. Im Zweifel gilt: gewaltfrei, ohne Druck, ohne Schreck. Wenn du dir unsicher bist, ob eine Methode zulässig ist, frag mich vor dem Einsatz.

D.6 Eigenständiges Reiztraining

D.6.1 Klare Regel

Während der Programmlaufzeit sind keine eigenständigen Reiztrainings, Begegnungs­trainings oder Konfrontations­übungen zulässig. Das gilt auch dann, wenn die Situation sich aus deiner Sicht "günstig" oder "kontrollierbar" anfühlt.

D.6.2 Was das konkret heißt

  • Keine bewusste Annäherung an Trigger zum "Üben"
  • Keine eigenständigen Begegnungs­versuche mit fremden Hunden
  • Keine Test-Situationen "ob es schon besser wird"
  • Keine Überraschungs­konfrontationen

D.6.3 Begründung

Verhaltens­entwicklung beim Hund ist sequenziell. Eigenmächtige Reizarbeit gefährdet den Aufbau im Programm und führt häufig zu Rückschlägen. Reizarbeit ist Teil der Weiterarbeit nach diesem Programm — nicht während.

D.7 Umgang mit akuten Vorfällen

D.7.1 Erste Schritte bei einem Vorfall

Bei einem Beißvorfall, einer schweren Eskalation oder einem akuten Sicherheits­vorfall:

  1. Sofort sichern: Hund aus der Situation bringen, Distanz herstellen, Maulkorb sicherstellen.
  2. Beteiligte versorgen: Bei Personenschaden — Polizei (133) verständigen. Bei Verletzungen am Hund — Tierarzt oder Tier­notdienst.
  3. Situation dokumentieren: Was ist wann, wo, mit wem passiert? Notizen, ggf. Fotos.
  4. Mich informieren: Schriftlich per E-Mail. Bitte nicht im akuten Stress per WhatsApp — die Situation muss dokumentiert sein.

D.7.2 Was nicht zu tun ist

  • Keine eigenständige Korrektur in der akuten Eskalation. Die Situation wird beendet, nicht "ausgenutzt zum Training".
  • Keine Selbstvorwürfe oder Selbst­bestrafung des Hundes nach dem Vorfall. Das verschlimmert die Situation.
  • Keine Wiederholung der Auslöser-Situation in den folgenden Tagen, um zu sehen, "ob es nochmal passiert".

D.8 Personen im Haushalt und Mit-Führende

D.8.1 Pflicht zur Weitergabe

Du bist verpflichtet, alle Personen, die regelmäßig mit dem Hund Gassi gehen oder ihn führen, über die Sicherheits­regeln zu informieren. Das gilt für:

  • Familienmitglieder
  • Mitbewohner
  • Hundesitter
  • gelegentliche Aufpasser

D.8.2 Einheitliche Anwendung

Die Sicherheits­regeln gelten unabhängig davon, wer den Hund führt. Bei Wechsel der Führungs­person gelten dieselben Regeln. Wer die Regeln nicht kennt oder nicht einhalten kann, soll den Hund nicht führen.

D.8.3 Verantwortung

Die Einhaltung der Regeln durch Dritte fällt in deine Verantwortung als Halter. Verstöße durch Mit-Führende werden behandelt wie eigene Verstöße.

D.9 Spezifische Risikosituationen

Während der gesamten Programmlaufzeit sind folgende Situationen ausgeschlossen:

  • Hundewiesen, Hundeauslauf­zonen, Hundeparks — auch nicht "kurz" oder "wenn niemand sonst da ist"
  • Tierheim­besuche und Tierheim-Spaziergänge mit dem eigenen Hund
  • Hundepensionen mit Gruppenhaltung — falls Pension nötig: nur Einzelhaltung
  • Belastungs-Tests — bewusste Konfrontation, "ob es schon besser wird"
  • Feste, Märkte, Veranstaltungen mit hoher Reizdichte — soweit sie für deinen Hund zu belastend sind. Was "zu belastend" bedeutet, wird im individuellen Sicherheits­standard festgelegt.

D.10 Konsequenzen bei Regelverstößen

Verstöße gegen diese Sicherheits­regeln werden gemäß § 8 der AGB behandelt. Es gibt drei Eskalations­stufen, je nach Schwere des Verstoßes.

D.10.1 Stufe 1 — Schriftliche Verwarnung

Bei einmaligen, weniger schwerwiegenden Verstößen erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit konkreter Begründung. Du hast die Möglichkeit zur Stellungnahme. Bei wiederholtem Verstoß folgt der Programmabbruch.

Typische Beispiele für Stufe 1:

  • Leinenlänge nicht eingehalten
  • Geschirr-Vorgabe nicht eingehalten
  • Begegnungs­distanz unterschritten

D.10.2 Stufe 2 — Sofortiger Programmabbruch ohne Verwarnung

Bei schweren Verstößen erfolgt der sofortige Programmabbruch ohne vorherige Verwarnung.

Typische Beispiele für Stufe 2:

  • Eigenständiges Konfrontations- oder Begegnungstraining trotz Verbot
  • Verwendung verbotener Methoden oder Hilfsmittel (siehe D.5)
  • Maulkorb-Pflicht ignoriert bei dokumentierter Beißhistorie
  • Wiederholtes Aufsuchen ausgeschlossener Risiko­situationen

D.10.3 Stufe 3 — Sofortiger Programmabbruch mit Anzeige­bereitschaft

Bei besonders schweren Verstößen, die Dritte oder den Hund konkret gefährden, erfolgt der sofortige Programmabbruch — und ich behalte mir vor, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.

Typische Beispiele für Stufe 3:

  • Bewusste Gefährdung Dritter (z.B. ungesicherter Hund mit Beißhistorie in Risiko­situation)
  • Tierschutz­widriges Verhalten gegenüber dem eigenen Hund
  • Ignorieren akuter Sicherheits­anweisungen mit Schadens­folge

D.10.4 Finanzielle Folgen

Die finanziellen Folgen bei Programmabbruch durch den Trainer richten sich nach § 8.3 der AGB (anteilige Verrechnung, anteilige Rückerstattung).

D.11 Bestätigung und Geltung

Mit der Bestätigung des Vertrags­abschlusses (siehe Buchungsbestätigung) bestätigst du:

  • diese Sicherheits­regeln gelesen und verstanden zu haben
  • diese Sicherheits­regeln einzuhalten
  • alle Personen im Haushalt, die den Hund führen, entsprechend zu informieren
  • bei Unklarheiten vor Verstoß rückzufragen

Geltungsdauer: Diese Regeln gelten ab Vertrags­abschluss bis zum Programmende. Sie können durch den individuellen Sicherheits­standard nach TP1 erweitert oder präzisiert werden.