Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
Anbieter-Informationen
Steffen Taubitz Ibererstraße 20/1 8051 Graz Österreich
Telefon: +43 676 4636824
E-Mail: kontakt@hunde-sprache.com
Web: hunde-sprache.com
GISA-Zahl: 35972273
Gewerbewortlaut: Ausbildung, Betreuung, Pflege, Abwiegen, Messung und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren, mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten
Aufsichtsbehörde: Magistrat der Stadt Graz Wirtschaftskammerzugehörigkeit: Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark
Berufshaftpflichtversicherung: bestehend, Deckungssumme 1.000.000 €
Umsatzsteuer: Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise ohne Umsatzsteuer.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Steffen Taubitz (nachfolgend „Anbieter") und Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (nachfolgend „Kunde") über folgende Leistungen:
- Soforthilfe als verpflichtender Einstieg in die Arbeit mit dem Anbieter (Details siehe Anhang B)
- 12-Wochen-Programm für reaktive Hunde (Details siehe Anhang A)
- Verhaltenstraining im Anschluss an die Soforthilfe (Details siehe Anhang C)
- Halterberatung und Trainingsbegleitung im Rahmen des freien Gewerbes
- Online-Leistungen (Videoanalyse, Videocall, Online-Beratung)
- Folgepakete, Workshops, Seminare und sonstige Einzelleistungen, soweit angeboten
Für die ersten 10 Plätze des 12-Wochen-Programms gelten zusätzlich die besonderen Founding-Member-Konditionen, die in der Programm-Vereinbarung als wählbare Option festgelegt sind, sofern der Kunde diese Option ausdrücklich gewählt und in der Programm-Vereinbarung in Textform bestätigt hat. Bei Wahl der Founding-Member-Option gelten die Founding-Member-Konditionen ergänzend und teilweise abweichend zu diesen AGB; bei Widersprüchen gehen die Founding-Member-Konditionen diesen AGB vor.
1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.
1.3 Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und der ausdrücklichen Bestätigung durch den Anbieter.
1.4 Die AGB werden dem Kunden vor Vertragsabschluss in Textform zur Verfügung gestellt und mit Vertragsabschluss Bestandteil des Vertrags.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsabgrenzung
2.1 Vertragsgegenstand sind die im jeweiligen Angebot, in der Buchungsbestätigung oder im jeweiligen Anhang dieser AGB konkret beschriebenen Leistungen.
2.2 Der Anbieter erbringt Trainingsbegleitung im Rahmen des Gewerbewortlauts. Dies umfasst insbesondere:
- die Beobachtung und fachliche Einordnung von Verhalten im Rahmen der Trainingsplanung
- die Ableitung von Trainingsschritten
- die Erstellung individueller Trainingspläne
- die praktische Anleitung des Kunden im Umgang mit seinem Hund
- die Vermittlung von Wissen über Lerntheorie, Körpersprache, Stress- und Erregungsregulation, Halterverhalten
2.3 Ausdrückliche Leistungsabgrenzung, keine tierärztliche Tätigkeit:
Der Anbieter ist gewerblicher Tiertrainer gemäß WKO-Berufsbild „Gewerblicher Tiertrainer". Er ist weder Tierarzt noch Fachtierarzt für Verhaltensmedizin und führt keine veterinärmedizinischen Tätigkeiten aus. Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich im Rahmen des freien Gewerbes „Ausbildung, Betreuung, Pflege ... von Tieren", mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen Tätigkeiten.
Konkret nicht Vertragsgegenstand sind:
- medizinische, veterinärmedizinische oder diagnostische Leistungen jeder Art
- die Behandlung von Verhaltensstörungen mit Krankheitswert
- die Verordnung, Empfehlung oder Anwendung von Medikamenten oder therapeutischen Maßnahmen
- die Ersetzung tierärztlicher Untersuchungen oder Behandlungen
Besteht der Verdacht, dass gesundheitliche Ursachen für das Verhalten des Hundes eine Rolle spielen könnten, hat der Kunde diese tierärztlich abklären zu lassen. Der Anbieter behält sich vor, die Aufnahme oder Fortführung des Trainings von einer tierärztlichen Abklärung abhängig zu machen.
Medizinische Vorabklärung im Rahmen der Soforthilfe und bei reaktiven Hunden: Aufgrund der häufigen medizinischen Mitursachen für Verhaltensprobleme (Schmerzen, Schilddrüsenerkrankungen, neurologische Themen u.a.) prüft der Anbieter den Vorab-Analysebogen sowie die Live-Beobachtung im Rahmen der Soforthilfe auf medizinische Auffälligkeiten. Bei deutlichen Hinweisen auf gesundheitliche Mitursachen kann der Anbieter den Start des 12-Wochen-Programms oder des Verhaltenstrainings bis zur Vorlage einer tierärztlichen Einschätzung verschieben. Bereits geleistete Zahlungen für die Soforthilfe bleiben in diesem Fall bestehen; der Start der Folgeleistung erfolgt nach Vorlage der tierärztlichen Einschätzung im gegenseitigen Einvernehmen.
2.4 Kein Erfolgsschuldverhältnis (Verweis auf § 11): Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten Trainingserfolg. Verhaltensentwicklung beim Hund hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
2.5 Der konkrete Leistungsumfang, die Terminanzahl, die Termindauer und die jeweiligen Inhalte ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Programm, Termin oder Paket gemäß den Anhängen dieser AGB oder der individuellen Vereinbarung.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Soforthilfe als verpflichtender Einstieg: Der Abschluss eines Vertrags über das 12-Wochen-Programm oder das Verhaltenstraining setzt voraus, dass der Kunde zuvor die Soforthilfe (siehe Anhang B) in Anspruch genommen hat. Die Soforthilfe dient der individuellen Analyse des Falls und der Sicherstellung, dass die anschließend gewählte Leistung fachlich geeignet ist.
3.3 Ausnahme für Bestandskunden: Bestandskunden im Sinne dieser AGB sind Halter, die innerhalb der letzten 12 Monate vor der erneuten Buchung sowohl eine Soforthilfe als auch eine weiterführende Trainingsleistung (12-Wochen-Programm, Verhaltenstraining oder vergleichbare Folgeleistung) beim Anbieter in Anspruch genommen haben. Halter, die vor Einführung der Soforthilfe-Pflicht eine Trainingsleistung beim Anbieter in Anspruch genommen haben, gelten ebenfalls als Bestandskunden im Sinne dieser Klausel. Bestandskunden sind von der Soforthilfe-Pflicht ausgenommen, sofern sich das Verhaltensbild des Hundes nicht wesentlich verändert hat. Bei wesentlicher Veränderung des Verhaltensbilds ist die Soforthilfe erneut erforderlich. Die Einschätzung trifft der Anbieter im Einzelfall.
3.4 Gültigkeit der Soforthilfe: Die im Rahmen der Soforthilfe erfolgte Analyse ist für die Folgeleistung (12-Wochen-Programm oder Verhaltenstraining) bis zu 12 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist oder bei deutlich verändertem Verhaltensbild des Hundes ist eine neue Soforthilfe erforderlich.
3.5 Der Vertragsschluss erfolgt typischerweise in folgendem Ablauf:
- Der Kunde nimmt telefonisch oder über das Kontaktformular Kontakt mit dem Anbieter auf
- In einem kurzen telefonischen Erstgespräch wird die Soforthilfe als Einstieg vereinbart
- Nach Durchführung der Soforthilfe wird gemeinsam besprochen, welche Folgeleistung fachlich geeignet ist
- Der Anbieter erstellt ein konkretes Angebot in Textform
- Der Kunde bestätigt das Angebot in Textform; der Anbieter bestätigt die Buchung ebenfalls in Textform
3.6 Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Anbieters zustande.
3.7 Bei Fernabsatzverträgen, also Verträgen, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, E-Mail, Videocall, Internet) geschlossen werden, gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG). Die FAGG-konforme Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Kunden vor Vertragsabschluss in Textform zur Verfügung gestellt und sind als gesonderte Dokumente Vertragsbestandteil.
3.8 Ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn: Der Kunde kann ausdrücklich verlangen, dass mit der Leistungserbringung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist begonnen wird. In diesem Fall behält der Kunde sein Widerrufsrecht, schuldet jedoch bei Widerruf einen anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen. Die Berechnung erfolgt nach Maßgabe der Wertaufschlüsselung im jeweiligen Anhang. Die ausdrückliche Zustimmung wird in Textform dokumentiert.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Durchführung der Leistung wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere:
- bekannte Verhaltensauffälligkeiten und Reaktionsmuster des Hundes
- frühere Beiß- oder Schnappvorfälle, einschließlich solcher gegen Menschen oder andere Hunde
- bekannte Sicherheitsrisiken, insbesondere im Umgang mit Kindern, Besuchern oder anderen Tieren
- laufende oder bevorstehende tierärztliche Abklärungen oder gesundheitliche Einschränkungen des Hundes, soweit sie für das Training relevant sind
- Läufigkeit von Hündinnen
- Medikamente oder therapeutische Maßnahmen, die der Hund erhält
- sonstige Umstände, die für die sichere Durchführung der Leistung bedeutsam sind
Diese Mitteilungspflicht gilt durchgehend ab Vertragsabschluss bis zum Ende der Leistungserbringung. Wesentliche neue Vorfälle (z.B. Beißvorfälle, schwere Eskalationen, akute gesundheitliche Veränderungen des Hundes) sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
4.2 Werden wesentliche Informationen verschwiegen oder unrichtig angegeben, ist der Anbieter berechtigt, das Training nicht zu beginnen oder vorzeitig zu beenden. Bei vorzeitiger Beendigung aus diesem Grund gelten die finanziellen Folgen gemäß § 8 (vorzeitige Beendigung).
4.3 Eigenverantwortung und Aufsichtspflicht: Der Kunde bleibt während der gesamten Leistungserbringung für seinen Hund eigenverantwortlich. Dies gilt insbesondere für:
- das Führen, Sichern und Beaufsichtigen des Hundes
- die Einhaltung gesetzlicher Pflichten (Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Hundeabgaben-Verpflichtungen, Hundeführerschein soweit erforderlich)
- die Einhaltung der vermittelten Sicherheitsregeln (siehe § 5)
- den Schutz Dritter und das Vermeiden von Gefährdungen
4.4 Der Kunde hat den fachlichen Anweisungen des Anbieters im Interesse von Sicherheit, Tierschutz und geordnetem Trainingsablauf Folge zu leisten.
4.5 Der Kunde bestätigt, dass für den teilnehmenden Hund eine aufrechte Hunde-Haftpflichtversicherung besteht. In der Steiermark ist diese gemäß Steiermärkischem Hundehaltegesetz für die meisten Hunde verpflichtend. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Versicherungspflicht selbst verantwortlich.
4.6 Der Kunde stellt sicher, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und keine Umstände vorliegen, die eine Teilnahme aus Sicherheits-, Gesundheits- oder Tierschutzgründen unzumutbar machen.
4.7 Pflicht zur Mitarbeit: Trainingsergebnisse hängen wesentlich von der Umsetzung durch den Kunden im Alltag ab. Der Kunde verpflichtet sich, die im Training vermittelten Inhalte, Übungen und Sicherheitsregeln zwischen den Terminen umzusetzen. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass ohne diese Mitarbeit kein nennenswerter Trainingserfolg erwartet werden kann.
4.8 Pflicht zur Stress-Kalender-Führung: Der Kunde verpflichtet sich, den vom Anbieter zur Verfügung gestellten Stress-Kalender ab Buchung der Soforthilfe durchgängig täglich zu führen. Der Stress-Kalender dient der Dokumentation des Trainings-Verlaufs und der laufenden Sicherheits-Bewertung durch den Anbieter. Im Rahmen der Soforthilfe und im 12-Wochen-Programm wird der Stress-Kalender zu Beginn jedes Termins vom Anbieter eingesehen. Bei deutlicher Nicht-Führung oder bei Hinweisen auf unzureichende Reizreduktion kann der Anbieter sicherheitsrelevante Empfehlungen aussprechen, Trainings-Anpassungen vornehmen oder die Fortführung des Trainings von der ordnungsgemäßen Führung abhängig machen.
4.9 Sicherheits-Bestätigung:
Vor der Soforthilfe: Im Rahmen des Online-Analysebogens, den der Kunde vor der Remote-Analyse der Soforthilfe ausfüllt, bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben zu Beißhistorie, Verhaltensauffälligkeiten und Sicherheitsrisiken. Zusätzlich bestätigt der Kunde, die ihm übermittelten allgemeinen Sicherheitsregeln (Anhang D) gelesen und verstanden zu haben und diese einzuhalten.
Vor dem ersten Live-Termin im 12-Wochen-Programm oder Verhaltenstraining: Der Kunde erhält eine vom Anbieter zur Verfügung gestellte Sicherheits-Bestätigung. In dieser dokumentiert der Kunde den aktuellen Sicherheits-Status seines Hundes, etwaige Beißhistorie und die Maulkorb-Vereinbarung. Die Sicherheits-Bestätigung ist vor dem ersten Live-Termin in Textform an den Anbieter zurückzusenden. Ohne vorliegende Sicherheits-Bestätigung kann der erste Live-Termin im jeweiligen Folgeprodukt nicht stattfinden.
§ 5 Sicherheitsregeln und Sicherheitsstandard
5.1 Der Anbieter vermittelt einen Sicherheitsstandard auf zwei Ebenen: allgemeine Regeln ab Vertragsabschluss (Anhang D der AGB) und einen individuellen Sicherheitsstandard ab der Soforthilfe, der im schriftlichen Output-Handout festgehalten wird. Beide Ebenen umfassen Vorgaben zu Distanzen, Leinenführung, Maulkorb-Verwendung, Vermeidung bestimmter Situationen und sonstige fallspezifische Sicherheitsmaßnahmen.
5.2 Es gibt zwei Ebenen von Sicherheitsregeln:
- Allgemeine Sicherheitsregeln (Anhang D der AGB) gelten ab Vertragsabschluss für alle Kunden. Sie werden mit der Buchungsbestätigung übermittelt und vom Kunden im Rahmen des Online-Analysebogens der Soforthilfe bestätigt (siehe § 4.9).
- Individueller Sicherheitsstandard wird im Rahmen der Soforthilfe auf Basis der konkreten Anamnese erstellt und im schriftlichen Output-Handout festgehalten. Er gilt ab Übermittlung dieses Handouts zusätzlich zu den allgemeinen Regeln und bleibt während aller Folgeleistungen (12-Wochen-Programm, Verhaltenstraining) gültig.
Die individuellen Regeln können die allgemeinen Regeln verschärfen oder präzisieren. Bei Widersprüchen gelten die individuellen Regeln.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich, die vermittelten Sicherheitsregeln vollständig einzuhalten, insbesondere zwischen den Terminen, im Alltag und in Begegnungssituationen. Eine Missachtung der Sicherheitsregeln durch den Kunden kann zur vorzeitigen Beendigung des Trainings durch den Anbieter führen (§ 8).
5.4 Haftung bei Missachtung der Sicherheitsregeln: Für Vorfälle, die auf einer Missachtung der vermittelten Sicherheitsregeln durch den Kunden beruhen, haftet der Kunde. Eine Haftung des Anbieters ist in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit den Anbieter kein eigenes rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten trifft.
5.5 Maulkorb-Empfehlung: Der Anbieter behält sich vor, in fachlich begründeten Fällen die Verwendung eines Maulkorbs während der Trainingseinheiten und im Alltag zu empfehlen. Bei begründeter Sicherheitslage kann die Maulkorb-Verwendung Voraussetzung für die Fortführung des Trainings sein.
§ 6 Termine und Durchführung
6.1 Vereinbarte Termine sind beidseitig verbindlich.
6.2 Ort der Leistungserbringung:
- Online-Termine (Remote-Termine im Rahmen des 12-Wochen-Programms, Remote-Analyse der Soforthilfe und sonstige Online-Beratungen) finden über Videocall (Whereby) statt. Der Anbieter zeichnet diese Termine nicht auf.
- Live-Termine finden grundsätzlich im Großraum Graz, im Umkreis von bis zu 15 km, statt, beim Kunden zuhause, auf öffentlichen Spazierwegen, in Parks oder an anderen geeigneten Alltagsorten.
- Termine außerhalb des Standard-Einzugsgebiets können nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Anfahrtszuschlag stattfinden.
6.3 Der Anbieter ist berechtigt, Ort, Ablauf oder Inhalt einer Termineinheit anzupassen, wenn dies aus fachlichen, sicherheitsrelevanten, organisatorischen, witterungsbedingten oder tierschutzbezogenen Gründen erforderlich ist.
6.4 Abbruch durch den Anbieter: Der Anbieter ist berechtigt, eine Einheit abzubrechen oder nicht zu beginnen, wenn:
- eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen besteht
- erforderliche Angaben vom Kunden nicht oder nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden
- der Hund erkennbar krank, überfordert oder nicht trainingsfähig ist
- der Kunde den fachlichen Anweisungen des Anbieters trotz Aufforderung nicht nachkommt
- gesetzlich verbotene oder tierschutzwidrige Hilfsmittel eingesetzt werden
- die Wetterbedingungen eine sichere Durchführung nicht erlauben (insbesondere bei Live-Terminen)
6.5 Wird eine Einheit aus Gründen gemäß § 6.4 nach Beginn abgebrochen und liegt die Ursache in der Sphäre des Kunden, gilt die Einheit als erbracht.
6.6 Witterungsbedingte Verschiebung: Bei Live-Terminen, die wegen extremer Wetterbedingungen (Gewitter, Sturm, Hitze über 25°C, Glatteis) nicht sicher durchführbar sind, wird der Termin innerhalb von 14 Tagen kostenfrei nachgeholt.
§ 7 Absage und Verschiebung von Terminen
7.1 Terminverschiebungen oder Absagen durch den Kunden bedürfen der Textform (E-Mail, Nachricht) und werden mit Zugang beim Anbieter wirksam. Diese Regelung gilt für Termine im Rahmen aller Leistungen (Soforthilfe, 12-Wochen-Programm, Verhaltenstraining).
7.2 Absage durch den Kunden:
- Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfreie Verschiebung möglich
- Innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: Termin verfällt; eine Verschiebung gegen einen Aufpreis ist möglich, sofern Kapazität vorhanden ist. Der Aufpreis beträgt 50 € bei Soforthilfe-Terminen und 100 € bei Terminen im 12-Wochen-Programm oder Verhaltenstraining.
- Bei Krankheit (Hund oder Halter): kostenfreie Verschiebung; der neue Termin findet innerhalb von 7 Tagen nach dem ursprünglichen Termin statt. Bei wiederholten krankheitsbedingten Verschiebungen kann der Anbieter einen ärztlichen oder tierärztlichen Nachweis verlangen.
- Bei wiederholten Absagen ohne Nachweis (mehr als zweimal): die jeweilige Leistung gilt als unvollständig durchgeführt; eine Rückerstattung für ausgefallene Termine erfolgt nicht.
Wenn die Soforthilfe aufgrund wiederholter Absagen oder Nichterscheinens des Kunden nicht vollständig durchgeführt werden kann, gilt sie als nicht abgeschlossen. Da die Soforthilfe Voraussetzung für die Buchung des 12-Wochen-Programms und des Verhaltenstrainings ist (§ 3.2), kann der Kunde in diesem Fall die Folgeleistungen nicht in Anspruch nehmen, bis die Soforthilfe ordnungsgemäß abgeschlossen wurde oder neu gebucht wird.
7.3 Absage durch den Anbieter:
- Standard: kostenfreie Verschiebung; der neue Termin findet innerhalb von 7 Tagen nach dem ursprünglichen Termin statt
- Bei längerer Erkrankung des Anbieters: Verschiebung innerhalb von 14 Tagen; bei laufendem 12-Wochen-Programm verlängert sich der Programmzeitraum entsprechend (max. 14 Wochen statt 12 Wochen); bei Verhaltenstraining werden ausgefallene Termine so bald wie möglich nachgeholt
7.4 Workshops und Seminare: Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 14 Tage vor Beginn: kostenfreie Stornierung
- 13 bis 7 Tage vor Beginn: 50 % des Entgelts
- ab 6 Tagen vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Entgelts, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden konnte; ersparte Aufwendungen werden angerechnet
7.5 Gesetzliche Rücktrittsrechte nach dem FAGG bleiben von diesen Stornoregeln unberührt.
§ 8 Vorzeitige Beendigung und Trainingsabbruch
8.1 Vorzeitige Beendigung durch den Anbieter: Der Anbieter ist berechtigt, das Training vorzeitig zu beenden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- wiederholter Verstoß gegen die vermittelten Sicherheitsregeln (§ 5)
- eigenständige Reizexperimente trotz expliziter Regel
- chronische Unvorbereitetheit zu Terminen
- Kommunikationsabbruch durch den Kunden
- Ignorieren fachlich begründeter Empfehlungen (z.B. Maulkorb-Empfehlung) bei begründeter Sicherheitslage
- wesentliche Falschangaben bei Vertragsabschluss (§ 4.2) oder Verletzung der durchgehenden Mitteilungspflicht (§ 4.1)
8.2 Verfahren bei vorzeitiger Beendigung durch den Anbieter:
- Der Anbieter spricht beim ersten klaren Verstoß eine schriftliche Verwarnung mit konkreter Begründung aus.
- Bei Wiederholung erfolgt die Beendigung in Textform mit konkreter Begründung.
- Der Kunde hat das Recht, zu einer Verwarnung Stellung zu nehmen.
- Bei besonders schweren Verstößen gemäß Anhang D.10 kann ohne vorherige Verwarnung beendet werden.
8.3 Finanzielle Folgen bei vorzeitiger Beendigung durch den Anbieter:
- Bereits durchgeführte Termine werden anhand der anteiligen Wertaufschlüsselung verrechnet (für das 12-Wochen-Programm siehe Programm-Vereinbarung, für die Soforthilfe siehe Anhang B).
- Bei Verhaltenstraining werden durchgeführte Termine zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.
- Noch nicht durchgeführte, aber bereits bezahlte Termine werden anteilig zurückerstattet.
- Noch nicht fällige Raten werden nicht mehr eingezogen.
8.4 Vorzeitige Beendigung durch den Kunden
8.4.1 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vorzeitig beenden. Die Beendigung bedarf der Textform.
8.4.2 Beendigung aus wichtigem Grund: Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
- Tod oder schwere Erkrankung des Kunden oder eines nahen Familienmitglieds
- Tod oder schwere Erkrankung des Hundes, die eine Fortführung des Trainings unmöglich macht
- Wesentliche Veränderung der Lebensumstände, die eine Fortführung objektiv unzumutbar macht
- Vertragsverletzung durch den Anbieter
Bei Beendigung aus wichtigem Grund werden bereits durchgeführte Termine anhand der anteiligen Wertaufschlüsselung (siehe Programm-Vereinbarung für das 12-Wochen-Programm, Anhang B für die Soforthilfe) verrechnet. Bei Verhaltenstraining gilt der vereinbarte Stundensatz. Noch nicht durchgeführte, aber bereits bezahlte Termine werden vollständig zurückerstattet.
8.4.3 Beendigung ohne wichtigen Grund beim 12-Wochen-Programm: Bei Beendigung ohne wichtigen Grund werden bereits durchgeführte Termine anhand der anteiligen Wertaufschlüsselung gemäß Programm-Vereinbarung verrechnet. Noch nicht durchgeführte, aber bereits bezahlte Termine werden anteilig zurückerstattet, abzüglich eines gestaffelten Bearbeitungsaufwands:
- Beendigung vor P1: 20 % der Gesamtsumme als Bearbeitungsaufwand (Vorbereitung, Material, blockierter Platz)
- Beendigung nach P1 bis P3: 25 % Bearbeitungsaufwand auf den nicht erbrachten Anteil
- Beendigung nach P4 bis P8: 20 % Bearbeitungsaufwand auf den nicht erbrachten Anteil
- Beendigung nach P9 bis P11: 15 % Bearbeitungsaufwand auf den nicht erbrachten Anteil
8.4.4 Beendigung ohne wichtigen Grund bei der Soforthilfe: Bei Beendigung ohne wichtigen Grund werden bereits durchgeführte Schritte anhand der Wertaufschlüsselung gemäß Anhang B verrechnet. Noch nicht durchgeführte, aber bereits bezahlte Schritte werden vollständig zurückerstattet. Ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand wird bei der Soforthilfe nicht erhoben.
8.4.5 Beendigung ohne wichtigen Grund beim Verhaltenstraining: Bei Beendigung ohne wichtigen Grund werden durchgeführte Termine zum vereinbarten Stundensatz verrechnet. Noch nicht durchgeführte, aber bereits bezahlte Termine aus Paketen werden vollständig zurückerstattet. Ein etwaiger Paket-Rabatt entfällt rückwirkend; die Verrechnung erfolgt zum regulären Stundensatz.
8.4.6 Definition „wichtiger Grund": Allgemeine Lebensveränderungen, fehlende Motivation, Wunsch nach Trainer-Wechsel oder Unzufriedenheit ohne objektiv nachweisbaren Grund gelten nicht als wichtiger Grund im Sinne von 8.4.2.
8.4.7 Mitwirkungspflicht-Anerkenntnis: Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er die Mitwirkungspflicht gemäß § 4 als zentrale Vertragsbedingung verstanden hat. Eine vorzeitige Beendigung mit der Begründung, das Training sei zu aufwendig, fordernd oder zeitintensiv, gilt nicht als wichtiger Grund.
8.4.8 Bei Ratenzahlung werden noch nicht fällige Raten nicht mehr eingezogen, soweit die bereits erbrachten Leistungen und der Bearbeitungsaufwand abgedeckt sind.
8.5 Widerrufsrecht (FAGG) bleibt unberührt: Die Regelungen dieses Paragraphen schließen das gesetzliche Widerrufsrecht des Kunden gemäß FAGG nicht aus.
§ 9 Preise und Zahlung
9.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise gemäß dem konkreten Angebot.
9.2 Alle Preise verstehen sich als Endpreise ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG).
9.3 Zahlungsmittel: Banküberweisung auf das im Angebot bzw. in der Rechnung angegebene Konto. Bei der Soforthilfe und beim Verhaltenstraining ist zusätzlich Zahlung per Kreditkarte über SumUp möglich.
9.4 Zahlungsmodalitäten:
- Soforthilfe: Der Gesamtbetrag ist vor Beginn der Remote-Analyse vollständig zu entrichten. Erst nach Zahlungseingang wird der Termin bestätigt.
- 12-Wochen-Programm Direktzahlung: Der Gesamtbetrag ist vor P1 vollständig zu entrichten.
- 12-Wochen-Programm Ratenzahlung (sofern angeboten und vereinbart): Die einzelnen Raten sind zu den im Angebot bzw. im Anhang A festgelegten Zeitpunkten zu entrichten.
- Verhaltenstraining Einzeltermine: werden direkt nach dem Termin in Rechnung gestellt, Zahlungsziel 8 Tage.
- Verhaltenstraining Pakete: sind vor dem ersten Termin des Pakets vollständig zu entrichten.
- Bei verspäteter Ratenzahlung im 12-Wochen-Programm: Das Training wird bis zum Eingang der ausstehenden Rate pausiert. Eine Verlängerung des Programmzeitraums erfolgt nicht automatisch.
9.5 Fahrt- und Anfahrtskosten: Innerhalb des Standard-Einzugsgebiets (Großraum Graz, im Umkreis von bis zu 15 km) sind keine Anfahrtskosten enthalten und werden nicht zusätzlich verrechnet. Anfahrtszuschläge für Termine außerhalb des Standard-Einzugsgebiets werden gesondert vereinbart.
9.6 Zahlungsverzug: Im Fall des Zahlungsverzugs gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung notwendiger und angemessener Mahn- und Betreibungskosten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleibt vorbehalten.
9.7 Keine nachträgliche Preisanpassung: Für bereits verbindlich gebuchte Leistungen gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Eine einseitige nachträgliche Preisanpassung erfolgt nicht.
9.8 Founding-Member-Konditionen: Für die ersten 10 Plätze des 12-Wochen-Programms gelten besondere Preis- und Leistungsbedingungen, die in der Programm-Vereinbarung als wählbare Option dokumentiert werden. Die Inanspruchnahme erfolgt nur, wenn der Kunde die Founding-Member-Option in der Programm-Vereinbarung ausdrücklich gewählt und in Textform bestätigt hat. Bei Wahl der Founding-Member-Option gelten die in der Programm-Vereinbarung festgelegten Founding-Member-Konditionen ergänzend und teilweise abweichend zu diesen AGB; bei Widersprüchen gelten die Founding-Member-Konditionen vorrangig.
§ 10 Pakete, Programme und Gültigkeit
10.1 Sofern Programme oder Pakete vereinbart werden, gelten Umfang, Preis und Gültigkeitsdauer gemäß dem jeweils vereinbarten Angebot bzw. dem entsprechenden Anhang dieser AGB.
10.2 Programme und Pakete sind personenbezogen und auf das jeweils vereinbarte Mensch-Hund-Team bezogen. Eine Übertragung auf Dritte ist nicht zulässig.
10.3 Nicht konsumierte Einheiten aus Paketen werden nur erstattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Anspruch besteht.
10.4 Gültigkeitsdauer:
- Die Soforthilfe-Analyse ist nach Durchführung bis zu 12 Monate gültig (siehe § 3.4).
- Das 12-Wochen-Programm hat eine reguläre Dauer von 12 Wochen mit der Möglichkeit der Verlängerung um bis zu 2 Wochen ohne Aufpreis (siehe Anhang A).
- Verhaltenstraining-Pakete müssen innerhalb von 12 Monaten ab Buchung des Pakets abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht abgenommene Termine. In begründeten Fällen (insbesondere bei Krankheit oder längerer unverschuldeter Abwesenheit) kann der Anbieter auf Anfrage des Kunden eine Verlängerung der Gültigkeit gewähren.
- Die Buchung eines 12-Wochen-Programms oder Verhaltenstrainings setzt eine innerhalb der letzten 12 Monate durchgeführte Soforthilfe voraus (siehe § 3.2 bis § 3.4). Bei abgelaufener Gültigkeit ist eine neue Soforthilfe erforderlich.
§ 11 Kein Erfolgsschuldverhältnis
11.1 Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Leistung nach dem aktuellen Stand der Trainingsmethoden, jedoch keinen bestimmten Trainingserfolg.
11.2 Trainingsergebnisse hängen von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere:
- der Ausgangslage und individuellen Veranlagung des Hundes
- dem Gesundheitszustand des Hundes
- dem Verhalten und der Mitarbeit des Kunden
- der Umsetzung im Alltag durch den Kunden
- dem sozialen und örtlichen Umfeld
- der Einhaltung der vermittelten Sicherheitsregeln
- weiteren Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters
11.3 Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass im Hundetraining keine seriöse Erfolgsgarantie auf bestimmtes Verhalten gegeben werden kann. Aussagen, die einen bestimmten Trainingserfolg suggerieren, sind ausdrücklich nicht Vertragsinhalt.
§ 12 Haftung
12.1 Haftung des Anbieters:
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Beschränkung.
- Für sonstige Schäden haftet der Anbieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist auf den Ersatz des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf das vereinbarte Vertragsentgelt begrenzt.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.2 Haftung des Kunden: Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder sein Hund verursachen, einschließlich Schäden gegenüber dem Anbieter, dessen Hilfspersonen oder Dritten.
12.3 Haftungsausschluss bei Mitwirkungspflichtverletzung: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde:
- wesentliche Informationen verschwiegen hat (§ 4.1)
- unrichtige Angaben gemacht hat
- fachliche Anweisungen des Anbieters nicht beachtet hat (§ 4.4)
- die vermittelten Sicherheitsregeln missachtet hat (§ 5)
soweit den Anbieter daran kein eigenes rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten trifft.
12.4 Berufshaftpflichtversicherung: Der Anbieter verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.000.000 €.
§ 13 Trainingsunterlagen und Urheberrecht
13.1 Vom Anbieter bereitgestellte Trainingsunterlagen, Skripte, Pläne, Handouts (einschließlich des Soforthilfe-Output-Handouts), Videos, Audios, Grafiken oder sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
13.2 Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters weder vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben noch kommerziell genutzt werden.
13.3 Die Nutzung ist ausschließlich für den eigenen privaten Gebrauch des Kunden im Rahmen des gebuchten Vertragszwecks gestattet.
13.4 Die Weitergabe an andere Hundehalter, andere Trainer oder die Veröffentlichung in sozialen Medien ist ausdrücklich nicht gestattet.
§ 14 Datenschutz und Aufzeichnungen
14.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter www.hunde-sprache.com/datenschutz.
14.2 Trainings-Daten: Im Rahmen der Soforthilfe und der Trainingsbegleitung werden detaillierte Daten zum Kunden, seinem Hund und seiner Lebenssituation erhoben, insbesondere über den Online-Analysebogen der Soforthilfe und die laufende Trainings-Dokumentation. Diese werden ausschließlich für Trainingszwecke verwendet und gemäß DSGVO gespeichert. Details zur Speicherdauer, Verarbeitung und Rechten des Kunden finden sich in der Datenschutzerklärung.
14.3 Online-Termine: Online-Termine werden vom Anbieter nicht aufgezeichnet. Eine Aufzeichnung durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
14.4 Foto- und Videomaterial: Die Nutzung von Foto- oder Videoaufnahmen des Kunden oder seines Hundes zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken erfolgt ausschließlich auf Basis einer gesonderten Einwilligung. Eine solche Einwilligung ist jederzeit widerruflich.
§ 15 Notfälle und akute Situationen
15.1 Bei akuten Notfällen, insbesondere Beißvorfällen mit Verletzungsfolge, schwerer Eskalation oder medizinischen Notfällen, wendet sich der Kunde immer zuerst an die zuständigen Stellen:
- bei Personenschaden oder akuter Gefahr: Polizei (133)
- bei medizinischer Versorgung des Hundes: Tierarzt oder Tiernotdienst
15.2 Der Anbieter ist keine Notfall- oder Kriseninterventionsstelle und steht nicht für akute Notfälle oder Krisenkommunikation zur Verfügung.
15.3 Anschließend kann der Kunde eine schriftliche Schilderung des Vorfalls per E-Mail an den Anbieter senden. Der Anbieter meldet sich zeitnah zurück, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
15.4 Zwischen den vereinbarten Terminen besteht kein laufender E-Mail-, Telefon- oder Chat-Support für Trainingsfragen. Solche Fragen werden im jeweils nächsten Termin behandelt. Eine Ausnahme bilden akute Sicherheitsvorfälle gemäß § 15.3.
§ 16 Online-Streitbeilegung
16.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgender Adresse erreichbar ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr
16.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand
17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen entgegenstehen.
17.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände gemäß Konsumentenschutzgesetz und Jurisdiktionsnorm.
§ 18 Schlussbestimmungen
18.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
18.3 Die jeweils gültige Fassung dieser AGB ist auf der Website des Anbieters einsehbar und wird dem Kunden auf Wunsch in Textform übermittelt.
Anhang A — 12-Wochen-Programm für reaktive Hunde
A.1 Leistungsumfang
Das 12-Wochen-Programm für reaktive Hunde umfasst:
- 12 individuelle Termine über 12 Wochen (6 Remote-Termine via Whereby und 6 Live-Termine vor Ort)
- vollständiger Analysebogen vor Programmstart (im Rahmen der vorausgehenden Soforthilfe, siehe Anhang B)
- schriftliche Handouts zu Termin-Inhalten, Übungen und Sicherheits-Themen
- Übungsvideos zu praktischen Techniken und Demonstrationen
- Stress-Kalender als laufendes Begleit-Werkzeug
- individuelle Übungsanleitungen
- fachliche Trainingsbegleitung über die gesamte Programmdauer
- Abschlussbewertung mit Empfehlung für weiterführende Schritte
Direkte Terminzeit: ca. 20,5 Stunden über 12 Wochen.
Das Programm folgt einer klaren Struktur in 5 Stufen: Stabilisierung, Bedürfnisse, Wissen, Fähigkeiten, Reizarbeit.
A.2 Terminstruktur
| Termin | Woche | Format | Dauer | Hauptthema |
|---|---|---|---|---|
| P1 | Woche 1 | Remote | 90 Min | Tagesstruktur, Bedürfnisse, Agency, Wachzeit, Reizkadenz-Prinzip |
| P2 | Woche 2 | Remote | 90 Min | Stress-System, Trigger-Stacking, Entspannung konditionieren, Leinen-Theorie |
| P3 | Woche 3 | Live | 120 Min | Reizarmer Spaziergang, Leinen-Logik praktisch, Körpersprache-Start |
| P4 | Woche 4 | Remote | 90 Min | Körpersprache vertiefen, Wie Hunde lernen, Schwellenlogik |
| P5 | Woche 5 | Live | 120 Min | Orientierung, Aufmerksamkeit, Hand-Touch, Markerwort praktisch, Pattern Games |
| P6 | Woche 6 | Remote | 75 Min | Markerwort vertiefen, Verstärker, Belohnungsstruktur, Lerntheorie |
| P7 | Woche 7 | Live | 120 Min | Nahführung, U-Turn, Distanz-Management, Pattern Games Anwendung |
| P8 | Woche 8 | Remote | 90 Min | Reizarbeit-Theorie, Typ-Einordnung, Trigger-Hierarchie, Reizkadenz-Wende |
| P9 | Woche 9 | Live | 120 Min | Reizarbeit Aufbau, typ-spezifisch |
| P10 | Woche 10 | Live | 120 Min | Reizarbeit Vertiefung, Distanz verringern |
| P11 | Woche 11 | Remote | 75 Min | Zwischenstand, Generalisierung, Rückfall |
| P12 | Woche 12 | Live | 120 Min | Abschluss an spezifischen Triggern, Auswertung, Weiterschritt |
A.3 Preise und Wertaufschlüsselung
Die konkreten Preise des 12-Wochen-Programms (einschließlich Direktzahlungs- und Ratenzahlungsoption sowie der Founding-Member-Option für die ersten 10 Plätze) sowie die anteilige Wertaufschlüsselung für die Berechnung anteiliger Vergütung bzw. Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung gemäß § 8 der AGB werden in der separaten Programm-Vereinbarung festgelegt, die jedem Kunden vor Vertragsabschluss in Textform übermittelt wird.
Die Wertaufschlüsselung berücksichtigt den unterschiedlichen Aufwand von Live- und Remote-Terminen (Faktor 1,6 für Live-Termine) sowie die jeweilige Termin-Dauer.
A.4 Zahlungsmodalitäten
- Bei Direktzahlung: Der Gesamtbetrag ist vor P1 vollständig zu entrichten.
- Bei Ratenzahlung (sofern angeboten und vereinbart): Die Zahlung erfolgt in drei Raten, fällig vor P1, vor P5 und vor P9. Die konkreten Ratenbeträge ergeben sich aus der Programm-Vereinbarung.
- Bei Verzug: Programm pausiert bis Zahlungseingang. Der ursprüngliche Programmzeitraum verlängert sich nicht automatisch.
A.5 Programmdauer und Verlängerung
- Reguläre Dauer: 12 Wochen.
- Verlängerung: Bei organisations- oder gesundheitsbedingten Terminverschiebungen verlängert sich der Programmzeitraum um bis zu 2 Wochen ohne Aufpreis (max. 14 Wochen).
- Längere Pausen (z.B. Urlaub, längere Krankheit): müssen vor Programmstart abgesprochen werden. Ohne Absprache gilt der reguläre Zeitplan.
A.6 Zusatztermine während des Programms
Zusätzliche Einzeltermine während des laufenden Programms sind nicht Standard. Sie können bei echtem Bedarf gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden. Der Preis wird vor Buchung in Textform mitgeteilt und ist nicht Teil der Wertaufschlüsselung.
A.7 Fertigstellung und Abschlussbewertung
Nach P12 erhält der Kunde:
- einen schriftlichen Abschluss- und Fortschrittsbericht
- eine 7-Punkte-Bewertung des Trainingsfortschritts
- eine fachliche Empfehlung für die Weiterarbeit (Empfehlung A bis D)
- einen 14-Tage-Plan für die Zeit nach Programmende
Die Empfehlung für die Weiterarbeit ist eine fachliche Einschätzung und nicht verpflichtend.
Anhang B — Soforthilfe
B.1 Leistungsumfang
Die Soforthilfe ist der verpflichtende Einstieg in die Arbeit mit dem Anbieter (siehe § 3.2). Sie dient der individuellen Analyse des Falls und der Sicherstellung, dass die anschließend gewählte Folgeleistung (12-Wochen-Programm oder Verhaltenstraining) fachlich geeignet ist.
Die Soforthilfe umfasst drei Schritte:
- Online-Analysebogen: Der Kunde füllt nach Buchung der Soforthilfe einen ausführlichen Online-Analysebogen aus, in dem er detaillierte Angaben zu Hund, Verhaltensbild, Sicherheitsrisiken und Lebenssituation macht. Im Rahmen des Analysebogens bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben sowie die Kenntnisnahme der allgemeinen Sicherheitsregeln (siehe § 4.9, Anhang D).
- Remote-Analyse: 90-150 Minuten Termin via Whereby. Inhalte: gemeinsame Auswertung des Online-Analysebogens, Einordnung der individuellen Stress-Muster des Hundes, Prüfung möglicher medizinischer Mitursachen, Festlegung der konkreten Trainings-Schwerpunkte und erste Sofortmaßnahmen für den Alltag. Im Anschluss erhält der Kunde ein schriftliches Output-Handout mit dem individuellen Sicherheitsstandard und konkreten Sofortmaßnahmen (siehe § 5.2).
- Live-Erstcheck: 60-75 Minuten Termin vor Ort im Großraum Graz (im Umkreis von bis zu 15 km). Inhalte: erste direkte Beobachtung des Hundes unter Alltagsbedingungen, Live-Überprüfung der größten Sicherheits-Themen und Verifikation der Erstanalyse aus der Remote-Analyse.
Im Anschluss an die Soforthilfe wird gemeinsam mit dem Kunden besprochen, welche Folgeleistung fachlich geeignet ist (12-Wochen-Programm, Verhaltenstraining oder Empfehlung zur tierärztlichen Abklärung).
B.2 Ablauf und zeitliche Struktur
Der Online-Analysebogen wird vom Kunden asynchron ausgefüllt. Die Remote-Analyse findet nach Eingang des ausgefüllten Bogens und nach Zahlungseingang statt. Der Live-Erstcheck wird nach der Remote-Analyse vereinbart.
Die drei Schritte sollten zeitlich nicht weiter als 6 Wochen auseinander liegen, damit die Analyse aktuell bleibt. Bei längerem Auseinanderliegen kann eine erneute Einschätzung notwendig werden.
B.3 Was die Soforthilfe nicht umfasst
Zur klaren Abgrenzung gegenüber dem 12-Wochen-Programm und zur Wahrung berechtigter Erwartungen des Kunden umfasst die Soforthilfe nicht:
- ein strukturiertes Trainingsprogramm
- laufende Trainingsbegleitung über mehrere Wochen
- systematische Auswertung des Stress-Kalenders über längere Zeit
- Erfolgsversprechen (gemäß § 11 dieser AGB)
Die Soforthilfe ist eine Erstanalyse und Soforterleichterung, kein laufendes Training.
B.4 Preis
Die Soforthilfe kostet 399 € (Endpreis ohne USt., Kleinunternehmer).
B.5 Anteilige Wertaufschlüsselung
Die folgende Aufschlüsselung gilt für die Berechnung anteiliger Vergütung bzw. Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung gemäß § 8 der AGB sowie bei vorzeitigem Leistungsbeginn vor Ablauf der 14-tägigen FAGG-Widerrufsfrist gemäß § 3.8 der AGB.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Online-Analysebogen-Auswertung und Vorbereitung der Remote-Analyse | 80 € |
| Remote-Analyse | 180 € |
| Live-Erstcheck | 139 € |
| Gesamt | 399 € |
B.6 Zahlungsmodalitäten
Die Soforthilfe wird vor Beginn der Remote-Analyse vollständig bezahlt. Zahlung per Banküberweisung oder per Kreditkarte über SumUp. Nach Zahlungseingang wird der Termin für die Remote-Analyse bestätigt.
B.7 Ort der Durchführung
- Online-Analysebogen: asynchron, vom Kunden online ausgefüllt
- Remote-Analyse: Videocall via Whereby
- Live-Erstcheck: im Großraum Graz, im Umkreis von bis zu 15 km. Außerhalb des Standard-Einzugsgebiets nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Anfahrtszuschlag (gemäß § 9.5).
B.8 Absage und Verschiebung
Für die Termine der Soforthilfe (Remote-Analyse, Live-Erstcheck) gelten die Regelungen aus § 7 der AGB. Der Aufpreis bei Innerhalb-48-Stunden-Absage beträgt für Soforthilfe-Termine 50 € (siehe § 7.2). Wenn die Soforthilfe aufgrund wiederholter Absagen oder Nichterscheinens nicht vollständig durchgeführt werden kann, gilt sie als nicht abgeschlossen; in diesem Fall kann der Kunde die Folgeleistungen erst in Anspruch nehmen, wenn die Soforthilfe ordnungsgemäß abgeschlossen oder neu gebucht wurde (§ 7.2 letzter Absatz).
B.9 Gültigkeit
Die im Rahmen der Soforthilfe erfolgte Analyse ist für die Folgeleistung (12-Wochen-Programm oder Verhaltenstraining) bis zu 12 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist oder bei deutlich verändertem Verhaltensbild des Hundes ist eine neue Soforthilfe erforderlich (siehe § 3.4).
B.10 Übergang zur Folgeleistung
Nach Abschluss der Soforthilfe besprechen Anbieter und Kunde gemeinsam, welche Folgeleistung fachlich geeignet ist. Möglich sind insbesondere:
- 12-Wochen-Programm für reaktive Hunde (siehe Anhang A)
- Verhaltenstraining (siehe Anhang C)
- Empfehlung einer tierärztlichen Abklärung, wenn medizinische Mitursachen wahrscheinlich sind
Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, welche Folgeleistung er in Anspruch nehmen möchte. Eine Verpflichtung zur Buchung einer Folgeleistung besteht nicht.
Eine Anrechnung des bereits gezahlten Soforthilfe-Betrags auf die Folgeleistung erfolgt nicht; die Soforthilfe ist eine eigenständige Leistung mit eigenem Wert.
B.11 Weitere Bedingungen
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der AGB sinngemäß, insbesondere die Regelungen zu:
- Mitwirkungspflichten (§ 4)
- Sicherheitsregeln (§ 5)
- Termin und Durchführung (§ 6)
- Vorzeitige Beendigung (§ 8)
- Preise und Zahlung (§ 9)
- Kein Erfolgsschuldverhältnis (§ 11)
- Haftung (§ 12)
- Trainingsunterlagen und Urheberrecht (§ 13)
- Datenschutz und Aufzeichnungen (§ 14)
Anhang C — Verhaltenstraining
C.1 Leistungsumfang
Das Verhaltenstraining ist eine fokussierte Trainingsleistung für Halter, die im Anschluss an die Soforthilfe an konkreten Verhaltensthemen arbeiten möchten. Typische Themen sind insbesondere:
- Trennungsstress
- Angst (z.B. vor Autofahren, Tierarzt, Geräuschen, Treppen, Untergründen)
- Ressourcen-Verteidigung
- Besucher-Training
- Ruhetraining
- weitere Verhaltensthemen nach Vereinbarung
Der Leistungsumfang umfasst:
- pro Termin 60 Minuten praktische Trainingsarbeit
- längere Termine werden anteilig abgerechnet (pro 15-Minuten-Block)
- fachliche Werkzeuge, Übungen und Begründungen werden im Termin vermittelt
C.2 Soforthilfe als Voraussetzung
Voraussetzung für die Buchung von Verhaltenstraining ist eine im Rahmen der letzten 12 Monate durchgeführte Soforthilfe gemäß § 3.2 bis § 3.4 dieser AGB. Bestandskunden sind unter den Bedingungen des § 3.3 von dieser Pflicht ausgenommen.
Auf Basis der Soforthilfe-Analyse werden Trainings-Schwerpunkte, Sicherheitsstandard und Vorgehen für das Verhaltenstraining festgelegt.
C.3 Reaktive Hunde und Wahl des Verhaltenstrainings
Bei Hunden mit ausgeprägter Reaktivität im Alltag (Pöbeln an der Leine, Bellen, Ausrasten an anderen Hunden, Menschen, Reizen) empfiehlt der Anbieter regelmäßig das 12-Wochen-Programm für reaktive Hunde (siehe Anhang A), weil dieses strukturell auf diese Themen ausgelegt ist.
Falls die Soforthilfe das 12-Wochen-Programm empfiehlt, der Kunde sich aber bewusst gegen das Programm und für das Verhaltenstraining entscheidet, wird diese Entscheidung in Textform dokumentiert. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Verhaltenstraining anders als das 12-Wochen-Programm keine durchgehend strukturierte Begleitung über mehrere Wochen umfasst und dass der Anbieter gemäß § 11 dieser AGB ohnehin keinen bestimmten Trainingserfolg schuldet.
C.4 Was Verhaltenstraining nicht umfasst
Zur klaren Abgrenzung gegenüber dem 12-Wochen-Programm und zur Wahrung berechtigter Erwartungen des Kunden umfasst Verhaltenstraining nicht:
- vorbereitete Handouts oder Übungsvideos als systematische Sammlung
- Stress-Kalender mit laufender Auswertung über mehrere Wochen
- systematische Auswertung oder Langzeit-Plan
- Erfolgsversprechen (gemäß § 11 dieser AGB)
C.5 Preise
Der Stundensatz für Verhaltenstraining-Einzeltermine sowie die Konditionen für Verhaltenstraining-Pakete werden im individuellen Angebot festgelegt, das jedem Kunden vor Vertragsabschluss in Textform übermittelt wird.
Verhaltenstraining-Pakete bündeln mehrere Termine zu einem reduzierten Stundensatz. Die genaue Anzahl der Termine und die Konditionen werden im individuellen Angebot vereinbart.
Bei vorzeitiger Beendigung gemäß § 8.4.5 entfällt ein etwaiger Paket-Rabatt rückwirkend; durchgeführte Termine werden zum regulären Stundensatz verrechnet.
C.6 Zahlungsmodalitäten
- Einzeltermine: werden direkt nach dem Termin in Rechnung gestellt, Zahlungsziel 8 Tage. Zahlung per Banküberweisung oder per Kreditkarte über SumUp.
- Pakete: sind vor dem ersten Termin des Pakets vollständig zu entrichten. Eine Ratenzahlung wird beim Verhaltenstraining nicht angeboten.
C.7 Ort der Durchführung
Verhaltenstraining findet im Großraum Graz statt:
- beim Kunden vor Ort,
- an einem für das Thema passenden öffentlichen Ort (Park, Alltagssituation),
- oder remote per Video-Call (Whereby).
Außerhalb des Standard-Einzugsgebiets (Großraum Graz, im Umkreis von bis zu 15 km) können Termine nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Anfahrtszuschlag stattfinden (gemäß § 9.5 dieser AGB).
C.8 Absage und Verschiebung
Für Verhaltenstraining-Termine gelten die Regelungen aus § 7 dieser AGB. Der Aufpreis bei Innerhalb-48-Stunden-Absage beträgt 100 € (§ 7.2).
C.9 Gültigkeit
Einzeltermine werden nach Vereinbarung gebucht und nach dem Termin in Rechnung gestellt (§ 9.4); ein Verfallsdatum für noch nicht gebuchte Einzeltermine besteht nicht. Verhaltenstraining-Pakete müssen innerhalb von 12 Monaten ab Buchung abgenommen werden (siehe § 10.4). Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht abgenommene Termine. In begründeten Fällen (insbesondere bei Krankheit oder längerer unverschuldeter Abwesenheit) kann der Anbieter auf Anfrage eine Verlängerung der Gültigkeit gewähren.
C.10 Keine Verpflichtung zur Mindestabnahme
Es besteht keine Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestanzahl an Verhaltenstraining-Terminen. Verhaltenstraining wird nur bei tatsächlichem Bedarf des Kunden gebucht.
C.11 Wechsel zum 12-Wochen-Programm
Entscheidet sich der Kunde nach einigen Verhaltenstraining-Terminen für das 12-Wochen-Programm, beginnt das Programm regulär mit P1. Eine Verrechnung der bereits gezahlten Verhaltenstraining-Termine auf das Programm-Entgelt erfolgt nicht; das Programm und die Verhaltenstraining-Termine sind eigenständige Leistungen.
C.12 Weitere Bedingungen
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der AGB sinngemäß, insbesondere die Regelungen zu:
- Mitwirkungspflichten (§ 4)
- Sicherheitsregeln (§ 5)
- Termin und Durchführung (§ 6)
- Vorzeitige Beendigung (§ 8)
- Preise und Zahlung (§ 9)
- Kein Erfolgsschuldverhältnis (§ 11)
- Haftung (§ 12)
- Trainingsunterlagen und Urheberrecht (§ 13)
- Datenschutz und Aufzeichnungen (§ 14)
Anhang D — Allgemeine Sicherheitsregeln
D.1 Funktion dieses Dokuments
Diese allgemeinen Sicherheitsregeln gelten ab dem Tag deines Vertragsabschlusses. Sie sind die Mindestanforderung an einen sicheren Umgang mit deinem Hund während aller gebuchten Trainingsleistungen.
Im Rahmen der Soforthilfe erstelle ich für deinen Hund einen individuellen Sicherheitsstandard, der diese allgemeinen Regeln präzisiert oder erweitert. Dieser individuelle Standard wird im schriftlichen Output-Handout festgehalten und gilt ab Übermittlung dieses Handouts zusätzlich verbindlich.
Wenn die individuellen Regeln strenger sind als die allgemeinen, gelten die strengeren Regeln. Wenn sie sich widersprechen, gelten die individuellen Regeln.
D.2 Leinenführung im Alltag
D.2.1 Standardregel
Der Hund wird ausschließlich an einer Leine von maximal 5 Metern Länge geführt. Flexileinen sind in jeder Form ausgeschlossen.
D.2.2 In Reizsituationen
Bei Begegnungen mit Reizen (fremde Hunde, fremde Menschen, Fahrräder, Reizsituationen) wird die Leinenlänge auf maximal 2 Meter verkürzt. Die Leine wird so geführt, dass der Hund zu jedem Zeitpunkt sicher kontrolliert werden kann.
D.2.3 Geschirr statt Halsband
Der Hund wird ausschließlich an einem geeigneten Sicherheitsgeschirr geführt. Halsbänder als alleiniger Anbindungspunkt sind nicht zulässig.
Anforderungen an das Sicherheitsgeschirr:
- gepolstertes Brustgeschirr
- mit zusätzlichem Gurt im Taillenbereich, der ein Ausbrechen verhindert
- mindestens drei Verschlusspunkte (Hals, Brust, Taille)
- individuell einstellbar in allen Bereichen
- korrekt angepasst, gute Passform, kein Drücken, kein Rausziehen möglich
- luftdurchlässig und ergonomisch geschnitten (Schonung von Achseln und Rücken)
- ausreichend stabil für die Größe und Kraft des Hundes
Beispielmodell: Anubis Safety Fun (kein Pflichtmodell, aber erfüllt die Anforderungen). Andere Modelle mit gleichwertigen Eigenschaften sind zulässig.
D.2.4 Keine Doppelleinen-Sicherung als Standard
Eine Doppelleinen-Sicherung (zwei Leinen an unterschiedlichen Anbindungspunkten) wird nicht als Standard verlangt, weil sie das Gangbild des Hundes negativ beeinflussen kann. Bei Hunden mit Beißhistorie wird die zweite Sicherung über den Maulkorb gewährleistet (siehe D.3).
In begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei ungünstigem Körperverhältnis zwischen Halter und Hund) kann eine Doppelleinen-Sicherung im individuellen Sicherheitsstandard angeordnet werden.
D.2.5 Zweite Leine als Pflicht-Sicherung
Bei allen Live-Terminen und im Alltag während der gebuchten Trainingsleistungen muss eine zweite Leine als Notfall-Sicherung mitgeführt werden. Diese muss schnell griffbereit sein.
D.3 Maulkorb
D.3.1 Pflicht zum Tragen
Bei jeglicher dokumentierter Beißhistorie, gegenüber Menschen oder anderen Hunden, mit oder ohne Verletzungsfolge, besteht die Pflicht, den Hund in der Öffentlichkeit ausschließlich mit korrekt angelegtem Maulkorb zu führen. Dies gilt ab Vertragsabschluss bis mindestens zum Ende der gebuchten Trainingsleistungen und ggf. darüber hinaus.
D.3.2 Anforderungen an den Maulkorb
- Beißfest: Der Maulkorb muss aus festem Material bestehen, das einem Beißversuch standhält. Stoffmaulkörbe sind ausgeschlossen.
- Ausbruchsicher: Der Maulkorb darf vom Hund nicht selbständig abgestreift werden können.
- Tierschutzkonform: Der Maulkorb muss korrekt passen, dem Hund ausreichend Raum zum Hecheln, Trinken und entspannten Atmen lassen, und darf keine Druckstellen verursachen.
- Korrekt angelegt: Der Maulkorb muss bei jedem Tragen korrekt angepasst sein.
D.3.3 Eingewöhnung
Wenn dein Hund den Maulkorb noch nicht trägt, gehört der Maulkorb-Aufbau zu den ersten Trainingsschritten. Bis zum sicheren Tragen wird der Hund in Risikosituationen alternativ über erhöhten Sicherheitsabstand und Vermeidungsstrategien gesichert.
D.4 Begegnungsverhalten und Distanzen
D.4.1 Keine direkten Hundebegegnungen während der Trainingsleistungen
Während aller gebuchten Trainingsleistungen finden keine direkten Begegnungen mit fremden Hunden statt, soweit nicht der Anbieter im Einzelfall eine Freigabe erteilt. Das schließt insbesondere aus:
- Schnüffelkontakt
- Gemeinsame Spaziergänge mit fremden Hunden
- Hundekontakte in Hundewiesen, Hundeauslaufzonen, Tierheim-Spaziergängen
- Begrüßungssituationen „weil es vorher mal funktioniert hat"
D.4.2 Bei Beißhistorie gegen andere Hunde, strenger
Hat dein Hund nachweislich oder mutmaßlich andere Hunde gebissen, gilt zusätzlich: kein Kontakt zu anderen Hunden außerhalb des Haushalts während der gebuchten Trainingsleistungen. Hunde im eigenen Haushalt sind ausgenommen.
D.4.3 Distanz und Routenwahl
- Frontale Begegnungen mit anderen Hunden werden vermieden, wo möglich, wird ein Bogen gelaufen oder die Seite gewechselt.
- Ausreichend Abstand wird gehalten, sodass der Hund unter seiner individuellen Reizschwelle bleibt. Was „ausreichend" konkret bedeutet, wird im individuellen Sicherheitsstandard festgelegt.
- Routenwahl: Es werden Orte und Zeiten gewählt, an denen Begegnungen gesteuert werden können. Schmale Gehwege, schmale Wege ohne Ausweichmöglichkeit und stark frequentierte Bereiche werden vermieden.
D.5 Verbotene Methoden und Hilfsmittel
Während aller gebuchten Trainingsleistungen sind folgende Methoden und Hilfsmittel ausgeschlossen:
D.5.1 Verbotene Hilfsmittel
- Stachelhalsbänder
- Würger und Würgehalsbänder ohne Stopp
- E-Collars (elektrische Halsbänder, Teletakt-Geräte)
- Sprühhalsbänder (mit Zitronella, Wasser oder anderen Substanzen)
D.5.2 Verbotene Methoden
- Aversive Trainingsmethoden jeder Art
- Schreckmaßnahmen (Trainingsdosen, Wasserspritzer, lautes Anschreien zur Unterbrechung)
- Konfrontationstraining in jeder Form (Provokation, bewusstes Aussetzen, „Übung macht den Meister"-Prinzip bei Reizen)
- Bestrafung durch körperliche Einwirkung (Stupsen, Drücken, Hochziehen, Schütteln)
Diese Liste ist nicht abschließend. Im Zweifel gilt: gewaltfrei, ohne Druck, ohne Schreck. Wenn du dir unsicher bist, ob eine Methode zulässig ist, frag mich vor dem Einsatz.
D.6 Eigenständiges Reiztraining
D.6.1 Klare Regel
Während aller gebuchten Trainingsleistungen sind keine eigenständigen Reiztrainings, Begegnungstrainings oder Konfrontationsübungen ohne ausdrückliche Freigabe durch den Anbieter zulässig. Das gilt auch dann, wenn die Situation sich aus deiner Sicht „günstig" oder „kontrollierbar" anfühlt.
D.6.2 Was das konkret heißt
- Keine bewusste Annäherung an Trigger zum „Üben"
- Keine eigenständigen Begegnungsversuche mit fremden Hunden
- Keine Test-Situationen „ob es schon besser wird"
- Keine Überraschungskonfrontationen
D.6.3 Begründung
Verhaltensentwicklung beim Hund ist sequenziell. Eigenmächtige Reizarbeit gefährdet den Aufbau im Training und führt häufig zu Rückschlägen. Strukturierte Reizarbeit ist Teil des 12-Wochen-Programms in den späteren Terminen (P9 bis P12); eigenständige Übungen werden in dieser Phase nur unter ausdrücklicher Anleitung des Anbieters freigegeben.
D.7 Umgang mit akuten Vorfällen
D.7.1 Erste Schritte bei einem Vorfall
Bei einem Beißvorfall, einer schweren Eskalation oder einem akuten Sicherheitsvorfall:
- Sofort sichern: Hund aus der Situation bringen, Distanz herstellen, Maulkorb sicherstellen.
- Beteiligte versorgen: Bei Personenschaden, Polizei (133) verständigen. Bei Verletzungen am Hund, Tierarzt oder Tiernotdienst.
- Situation dokumentieren: Was ist wann, wo, mit wem passiert? Notizen, ggf. Fotos.
- Mich informieren: Schriftlich per E-Mail. Bitte nicht im akuten Stress per WhatsApp, die Situation muss dokumentiert sein.
D.7.2 Was nicht zu tun ist
- Keine eigenständige Korrektur in der akuten Eskalation. Die Situation wird beendet, nicht „ausgenutzt zum Training".
- Keine Selbstvorwürfe oder Selbstbestrafung des Hundes nach dem Vorfall. Das verschlimmert die Situation.
- Keine Wiederholung der Auslöser-Situation in den folgenden Tagen, um zu sehen, „ob es nochmal passiert".
D.8 Personen im Haushalt und Mit-Führende
D.8.1 Pflicht zur Weitergabe
Du bist verpflichtet, alle Personen, die regelmäßig mit dem Hund Gassi gehen oder ihn führen, über die Sicherheitsregeln zu informieren. Das gilt für:
- Familienmitglieder
- Mitbewohner
- Hundesitter
- gelegentliche Aufpasser
D.8.2 Einheitliche Anwendung
Die Sicherheitsregeln gelten unabhängig davon, wer den Hund führt. Bei Wechsel der Führungsperson gelten dieselben Regeln. Wer die Regeln nicht kennt oder nicht einhalten kann, soll den Hund nicht führen.
D.8.3 Verantwortung
Die Einhaltung der Regeln durch Dritte fällt in deine Verantwortung als Halter. Verstöße durch Mit-Führende werden behandelt wie eigene Verstöße.
D.9 Spezifische Risikosituationen
Während aller gebuchten Trainingsleistungen sind folgende Situationen ausgeschlossen, soweit nicht der Anbieter im Einzelfall eine Freigabe erteilt:
- Hundewiesen, Hundeauslaufzonen, Hundeparks, auch nicht „kurz" oder „wenn niemand sonst da ist"
- Tierheimbesuche und Tierheim-Spaziergänge mit dem eigenen Hund
- Hundepensionen mit Gruppenhaltung, falls Pension nötig: nur Einzelhaltung
- Belastungs-Tests, bewusste Konfrontation, „ob es schon besser wird"
- Feste, Märkte, Veranstaltungen mit hoher Reizdichte, soweit sie für deinen Hund zu belastend sind. Was „zu belastend" bedeutet, wird im individuellen Sicherheitsstandard festgelegt.
D.10 Konsequenzen bei Regelverstößen
Verstöße gegen diese Sicherheitsregeln werden gemäß § 8 der AGB behandelt. Es gibt drei Eskalationsstufen, je nach Schwere des Verstoßes.
D.10.1 Stufe 1, schriftliche Verwarnung
Bei einmaligen, weniger schwerwiegenden Verstößen erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit konkreter Begründung. Du hast die Möglichkeit zur Stellungnahme. Bei wiederholtem Verstoß folgt der Trainingsabbruch.
Typische Beispiele für Stufe 1:
- Leinenlänge nicht eingehalten
- Geschirr-Vorgabe nicht eingehalten
- Begegnungsdistanz unterschritten
- Stress-Kalender wiederholt nicht geführt
D.10.2 Stufe 2, sofortiger Trainingsabbruch ohne Verwarnung
Bei schweren Verstößen erfolgt der sofortige Trainingsabbruch ohne vorherige Verwarnung.
Typische Beispiele für Stufe 2:
- Eigenständiges Konfrontations- oder Begegnungstraining trotz Verbot
- Verwendung verbotener Methoden oder Hilfsmittel (siehe D.5)
- Maulkorb-Pflicht ignoriert bei dokumentierter Beißhistorie
- Wiederholtes Aufsuchen ausgeschlossener Risikosituationen
- Nicht-Vorlage der Sicherheits-Bestätigung trotz Aufforderung
D.10.3 Stufe 3, sofortiger Trainingsabbruch mit Anzeigebereitschaft
Bei besonders schweren Verstößen, die Dritte oder den Hund konkret gefährden, erfolgt der sofortige Trainingsabbruch, und ich behalte mir vor, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.
Typische Beispiele für Stufe 3:
- Bewusste Gefährdung Dritter (z.B. ungesicherter Hund mit Beißhistorie in Risikosituation)
- Tierschutzwidriges Verhalten gegenüber dem eigenen Hund
- Ignorieren akuter Sicherheitsanweisungen mit Schadensfolge
D.10.4 Finanzielle Folgen
Die finanziellen Folgen bei Trainingsabbruch durch den Anbieter richten sich nach § 8.3 der AGB. Die Wertaufschlüsselung für das 12-Wochen-Programm ergibt sich aus der Programm-Vereinbarung; die Wertaufschlüsselung für die Soforthilfe aus Anhang B; Verhaltenstraining-Termine werden zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.
D.11 Bestätigung und Geltung
Mit der Bestätigung des Vertragsabschlusses (siehe Buchungsbestätigung) bestätigst du:
- diese Sicherheitsregeln gelesen und verstanden zu haben
- diese Sicherheitsregeln einzuhalten
- alle Personen im Haushalt, die den Hund führen, entsprechend zu informieren
- bei Unklarheiten vor Verstoß rückzufragen
Geltungsdauer: Diese Regeln gelten ab Vertragsabschluss bis zum Ende aller gebuchten Trainingsleistungen. Sie können durch den individuellen Sicherheitsstandard, der im Rahmen der Soforthilfe erstellt wird, erweitert oder präzisiert werden.